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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 151. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-05-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
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LS91 das Vertrauen genießen, das sie haben sollten, und daher kommt k wand bei demMnistenum, drnKreisdireküonen undAmtshaupt- man immer wieder auf die Sentenz zurück: die niederen Ge- Mannschaften sich auf nicht mehr als 7987 Thlr. belaufe, und richte müsse man reformiren. Es ist endlich noch eines Zwerges dieser Mi.ttel-Vcrwalrungsinstanz zu gedenken. Es sind bei den Mittelbeyörden auch die Kreissteuerräthe eingeführt worden. Nachdem man die Kreissteuereinnahmen aufgehoben hat, so weiß ich nicht, in welcher Beziehung sie zu den Kreisdirektionen stehen, und ich möchte mir wohl vom Referenten Auskunft er bitten, ob sie zum Etat der Kreisdirektionen gehören oder nicht. Denn ich erinnere mich aus meinem eignen Geschäftsleben, daß ich Berichte in Administrativ-Justizsachen auf Rekurse erstattet habe, in Folge deren hinterher vom Kreissteuerräthe über diese Recurse entschieden worden ist. Ich habe übrigens, wenn voll der Entbehrlichkeit von Behörden die Rede ist, Erfahrungen gemacht, die mich zu der mir auch sonst von sachkundigen Man nern bestätigten Ueberzeugung gebracht haben, daß, wenn ir gend eine Behörde überflüssig sei, ich glaube, daß die Kreis- steuerräthe überflüssig seien. Referent Seer. Richter: Ich habe zu erwiedern, daß die Kreissteuerräthe ihre Besoldung nicht von dem Etat der Kreisdirektionen beziehen. Der Abgeordnete wird bei der Ee- rathung über das Budjet des Ministeriums der Finanzen Ge legenheit finden, ferne Bemerkungen anzubringen. Königl. Commissair v. Wietersheim: Ich erlaube mir nur einige Worte zu bemerken in Beziehung auf den An trag der Majorität der geehrten Deputation, nach welchem sie Bedenken tragt, für die Bewilligung der Ansätze von 3100 Thlr. zu Vermehrung der weltlichen Regierungsathsstellen und 2400 Thlr. zu Vermehrung der Secretair- und Registra torstellen sich auszusprechen. Was die erste Position betrifft, die 3100 Thlr. zu Vermehrung der weltlichen Regierungs rathsstellen , so ist bereits Seilen des Ministeriums bemerkt worden, daß eine Vermehrung der weltlichen Regierungs rathsstellen gar nicht beabsichtigt wird, daß es sich vielmehr nur um diejenigen weltlichen Räthe handelt, welche zu Ver waltung der Kirchen- und Schulsachen in dem ersten Augen blicke der Auflösung der Consistorien den Kreisdirektionen bei gegeben wurden und werden mußten, weil in der That ein unabweisliches Bedürfnis! vorhanden war, indem die Kreis direktionen nicht im Stande waren, neben ihren übrigen Ge schäften auch diese Sachen noch zweck - und pflichtgemäß zu be handeln. Es ist daher nicht eine neue Position, sondern eine alte, welche mit ständischer Genehmigung verausgabt worden ist. Es bleibt also nur die einzige Position von 2400 Thlr. zu Vermehrung der Secretair- und Registratorstellen übrig. Es ist aber im Allgemeinen über den vermehrten Aufwand, der durch die Errichtung der Kreisdirektionen entstanden ist, und namentlich in Hinsicht auf das gegenwärtige Postulat so viel bemerkt werden, daß ich glaube, der Gegenstand wäre nicht vollständig zu übersehen, wenn ich ihn nicht aus einem weitern Gesichtspunkte beleuchtete. Die geehrte Deputation bemerkt in ihrem so gründlich als genau ausgearbeiteten Berichte sehr richtig, daß, wenn man Alles zusammenfaßt, der ganze Mehrauf- das ist auch vollkommen der Wahrheit gemäß. Insbesondere sind uuabweislichauch diejenigen 12,067 Thlr. zu berücksichtigen, welche aus der Aufhebung derConsistorien erspart worden sind. Es beträgt also der Mehraufwand circa 8000 Thlr. Der ge jammte Aufwand mit Beachtung des Eheils der Consistorial- verwaltung, her auf die Mittelbehörden übergegangen ist, be trägt 121,692 Thlr., nämlich 109-626 Thlr. für das Mini sterium, für die Landesdirektion und die Kreishauptmannschaf ten, und 12,067 Thlr. circa für das Consistorium. Vergleicht man den Mehraufwand von circa 8000 Thlr. mit gedachtem Gesammtbetrage , so findet man, daß sich ersterer auf etwa 6I p. 0. des letztem beläuft. Was nun die Gründe betrifft, die die Majorität gegen diese erhöhete Bewilligung angeführt hat, so sind deren zwei. Sie bemerkt: 1) Könne sie sich nicht überzeugen, daß der jetzige Um fang der Geschäfte eine solche Personalvermehrung bedürfe. 2) Aber, und das scheint mir der wichtigste Grund zu sein, wenn man gerade auch nicht die relative Nothwendigkeit einer Personalvermehrung für den jetzigen Geschäftsumfang in Ab rede stellen wolle, so sei doch diese Geschäftsausdehnung keine absolut nothwendige, sondern beruhe auf willkührlicher Ver mehrung und Erweiterung der Geschäfte, und weil das zu be denklichem und nachthciligcm Zuvielregieren führe, so sei es im Interesse der Stände, durch Verweigerung des Postulats der Vermehrung des Personals die Mittel hierzu abzuschneiden. Ich erlaube mir zuvörderst den zweiten dieser Gründe näher zu beleuchten. Es könnte dies von doppeltem Gesichtspunkte aus geschehen. Man kann sagen, jeder Behörde ist ihr Wir kungskreis durch Gesetz und Recht vorgezeichnet. Wenn sie darüber hinausgeht, so greift sie in die Freiheit der Staatsbür ger, in die Selbstständigkeit derselben ein und macht sich einer lleberschreitung ihrer Amtsgewalt schuldig. Gegen dieses Ueberschreiten bietet unsere Verfassung vollständige Garantie dar: 1) Beschwerde bei den Ministerien; 2) bei der Person des Regenten; 3) bei den Ständen; 4) ist nach der Verfas sungs-Urkunde tz. 49. und ß. 6. des Competenzgesetzes bei Ue- berschrertungen der Amtsgewalt jedem Staatsbürger der Rechts weg nachgelassen. Es ist also kaum zu glauben, daß eine Behörde, gegen deren Ueberschreitung der Amtsgewalt so vielfache Garantieen gegeben sind, sich erlauben sollte, über die gesetzmäßigen Bestimmungen hinauszugehen. Es sind auch spezielle Klagen nicht laut geworden; nur einige Abgeordnete haben bemerkt, daß in Gemeindeangelegenheiten dergleichen wahrzunehmen gewesen sei. Ich bemerke, daß die Städte ordnung dm Gemeinden eine größere Selbstständigkeit und Freiheit gewährt, sie bestimmt aber zugleich die Mitwirkung und Aussicht, welche der Kreisdirektion bei den städtischen An gelegenheiten zustehen soll. Die geehrten Abgeordneten haben nicht bemerkt, daß die Kreisdirektionen, über welche sie sich beschwert haben, über die gesetzlichen Schranken, welche die Städteordnung vorschreibt, hinausgegangen seien, und hätten
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