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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 88. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-03-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
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Mittherl«ngen über die Verhandlungen des Landtags. 88. Dresden, Zwei und vierzigste öffentliche Sitzung der II. Kammer, am 21. Februar 1837. (Beschluß.) Verachung über den Vocbericht. dec 2, Deputation zu dem Dekrete vom 14. November 1836, die Rechenschaft und das Budjet betreffend. — . . (Schluß der Rede des Abgeordneten v. Thielau). Es wird fast von allen Ständeversammlungen eher eine kürzere als längere Bewilligungsperiode gewünscht. Wenn man das Beispiel von Frankreich angeführt hat, wo man diese Maßregel ergriffen, um aus dem Provisorium herauszu kommen, so muß man bedenken, daß in Frankreich eine einjäh rige Bewilligung stattfindet und die Stande sich dort jedes Jahr versammeln. Vergleicht man übrigens die Art der Bewilligung, wie sie. erfolgen wird nach dem Vorschläge sub L., so zeigt sich, daß die Ständeversammlung sich über 5 Jahre im Voraus be stimmen muß, welche Einnahmen und Ausgaben erforderlich sein werden, daß aber bei dem ersten Vorschläge die Standeversamm- lung nur 3 Jahre zu übersehen braucht. Es wird das genügen, wenn angeführt wird, daß man im Jahre 1836 auf die Jahre 1837 — 1839 bewilliget, während man dann im Jahre 1839 für 1841 —1843 bewilligen würde. DieStandeversammlung ist also im erstenFalle besser imStande,denBedarfdieser3Jahre übersehen zu können, als wenn die Ständcversammlung 1839 auf die Jahre von 1841—-1843 bewilligen sollte, weil von der Zeit der Bewilligung an bis zum Bedarf der Summen noch 2 Jahre hin sind. Was kann sich mithin in dieser Zeit ändern? Die Ständeversammlung kann doch nicht übersehen, ob der Be darf nachAblauf von 2Jahren nöthig sein wird, den die Staats regierung postulirt hat, namentlich da sie über die Kassenbe- stande eine Unterlage im 1. oder Anfang des 2. Jahres der laufenden Bewilligung gar nicht erhalten kann. - Meiner Ueberzeugung nach müßte selbst die Staatsregierung in Ver legenheit kommen, ihr Bedürfniß auf so. lange Zeit vorher mit Sicherheit zu bestimmen. Wenn man in Betracht zieht, daß in Baiern eine 6jährige Bewilligung stattsindet, so ist dies nicht Vortheilhaft, und es wird doch immer noch ein Provisorium fürs 1. Jahr nöthig. Wollte man es aber dort noch so einrichten, um aus dem Provisorium herauszukommen, so müßten die Stände den Bedarf aus 8 Jahre übersehen, d.h. sie müßten noch 2Jahre voraus bewilligen auf die 6jährige ZeiH, zu gleicherZeit aber auch 2 Jahre der laufenden Periode vor sich haben.' Von dem Vor- theil dieser Art der Bewilligung kann ich mich nicht überzeugen. am 9. März. 1837. Daß wir aber genöthigt waren, von der Verfassungs-Urkunde abzuweichen, kann ich nicht einsehen, da wir ein Provisorium haben. Es ist von Ihnen bewilligt worden, und Sie beurthei- len jetzt, ob sie Einnahme und Ausgabe auf diese 3 Jahre bewil ligen wollen. Der einzige Nachtheil, der daraus entstehen könnte, wäre, daß Sie auf 1 Jahr höhere Abgaben bewilligt hät ten, als üothwendig wären. Das wird nun aber compensirt dadurch, daß die Stände auch nicht höhere Ausgaben bewilli gen, die vielleicht für die laufende Bewilligung sich als über flüssig darstellen. Ich bin daher der Meinung, daß man dem Vorschläge der Deputation, wie ihn die Majorität gestellt hüt, beitrete. Abg. Roux: Ich habe den Antrag des Abg. Atenstädt zwar unterstützt, theils um selbst darüber zu sprechen, thekls um zu vernehmen, auf welche Weise von Andern dafür und dagegen sich geäußert werden würde. Auch hat die Ansicht der Minori tät der Deputation, das ist unverkennbar, auf den ersten Anblick ungemein viel für sich, und es ist meine auf Ueberzeugung ge gründete Meinung, daß nur auf diese Weise, zwar nicht jetzt, sondern erst künftig, ein Ausweg zu finden sein dürfte, um alle Jnconvenienzen auszugleichen und vornehmlich der fortwähren den provisorischen Bewilligung überhvben zu werden. Allein bei diesem Landtage eine vierjährige Bewilligung auszusprechen, dazu kann ich mich nicht entschließen. Es muß den Ständen am Herzen liegen, daß das, was die Verfassungs-Urkunde besagt, stets genau und vollständig beobachtet werde. Die Verfassungs- Urkunde beschränkt das Bewilligungsrecht jeder Ständever- sammlung auf eine 3jahrige Frist; es kann daher keine Stände versammlung, so lange diese Bestimmung der Verfassungs-Ur kunde besteht, länger als auf 3 Jahre eine Bewilligung erthei- len, ausgenommen, wenn eine unabweisbare Unmöglichkeit worliegt. Ein solcher Fall ist aber hier nicht vorhanden. — Nur dann, wenn die Bestimmung der 98. tz. abgeändert werden könnte—dcnn eineAbweichung von der Verfassungs-Urkunde werden wir uns nicht erlauben wollen — würde ich im Stande sein, dem Vorschläge der Minorität der Deputation beizupflich ten. Eine Abänderung der Verfaffungs- Urkunde kann aber an diesem Landtage nach der tz.152. der Verfassungs-Urkunde nicht erlangt werden. Ich glaube also, daß an und für sich, so ange messen auch die Ansicht der Deputation sich darstellt, solche doch an diesem Landtage nicht in Erfüllung gesetzt werden kann, son dern daß man sie aus dem angegebenen Grunde bis zum näch sten Landtage auf sich beruhen lassen müsse. Ein großes Unglück erblicke ich übrigens auch nicht darin, wenn an diesem Landtage noch ein Provisorium bewillig twird. ..Es ist von denSprechern
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