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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 155. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-05-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
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lat von 5000 Lhlr. für den Forstschutz wieder aufnehmen müssen pnd eine Ersparniß nicht eintreten können. Abg. Eisenstuck: Hierin bin ich mit dem Hm.Referen ten vollkommen einverstanden; ich muß aber bei meiner Mei nung stehen bleiben, daß die 4259 Lhlr. offenbar erspart werden. Abg. Delling: Es ist schon zu viel über diesen Gegen stand gesprochen worden, als daß ich mir zutraue, noch etwas Neues vorbringen zu können. Ich will mir aber doch einige Worte erlauben. Mit Ausnahme von wenigen Stimmen hat man sich für das Fortbestehen der Gensdarmerie ausgesprochen. DeN mehrsten Anstoß jedoch hat der Ausdruck: Kreispolizei- aufscher gemacht. Ich habe mir selbst ganz etwas Anderes darunter vorgestellt. Nachdem aber der König!. Commissair klar auseinander gesetzt hat, daß er nur ein Gensdarmerieauf- seher sein, nur sehen soll, ob die Gensdarmen ihre Pflicht thun, ob sie moralische Menschen sind, ob sie nicht spielen oder trinken, daß er also nur ein Aufseher der Gensdarmen sein soll, so würde ich mich dabei beruhigen, wenn man einen solchen Kreispolizeiaufseher unter dem Namen Gensdarmerie-- Lieuttnant anstellte. Auf diese Art würde eine militairische Einrichtung herauskommen, wie sie im Altenburgischen besteht und dort wesentliche Dienste leistet. In diesem Falle würde man gegen das Postulat Nichts haben. Ich sollte daher auch glauben, daß man dadurch ein Paar berittene Obergensdarmen entbehren könnte. Würde nun noch gehörig- unterschieden zwi schen Untergensdarmen, berittenen Gensdarmen und Gens- darmerie-Lieutenant und Alle unter die Amtshauptleute gestellt, so daß Einer den Andern beaufsichtigt, so würde der Dienst ge hörig besorgt werden. Ich weiß nicht, ob meine Meinung An klang in derKammer findet, statt Kreispolizeiaufseher: Gens- darmerie-Lieutenant, Inspektor oder Aufseher zu setzen. Ich glaube aber, es würde dies die Sache wesentlich andern, da Mancher sich hierunter etwas ganz Anderes gedacht hat. Präsident: Ich habe zu bemerken, daß noch zwei An träge eingereicht worden sind, vom Abg. Koch und Vicepräsi- denten, die zunächst zur Unterstützung zu bringen sein werden. Ich muß gestehen, meine Herren, daß ich mir es ungerne ver sage, mich in die Diskussion näher einzulassen; allein da ich chei der vorigen Ständeversammlung, namentlich bei der Be gründung der neuen Mittelbehörve, mich gegen das Element des, wie mir schien, leicht besorglichen Zuvielregierens ausge sprochen habe und noch jetzt zu keiner andern Ansicht gelangt bin, glaube ich mir es selbst schuldig zu sein, wenigstens meine Motiven mit wenigen Worten zu bezeichnen, welche mich auch jetzt bewegen werden, gegen eine Mehrbewilligung für die Kreis- polizeiausseher, welche ich in ihrer unmittelbaren Unterordnung unter den Kreisdirektor und sonstigen Stellung als eine Art neuer Behörde ansehe, zu stimmen. Nicht allein, daß ich in mancher Hinsicht dem beistimmen muß, was von mehreren Ab geordneten über hie zu große Beschränkung des Wirkungskreis Druck und Papier von B. G. Teubner m Dresden. fts der Ortsbehörden und ihrer Selbstständigkeit gesagt worden, und daß ich bekennen muß, daß sie, so weit wenigstens meine Anschauung reicht, ein ziemlich treues Bild von dem bisherigen Mißbrauch dergleichen Kreisgensdarmen entworfen haben, und abgesehen von allen übrigen angeführten Bedenken, namentlich von dem der immer größeren Summen des Verwaltungsauf- wandes, so ist doch besonders eine höhere Rücksicht für mich zu wichtig, um ihr nicht eine sehr ernste Erwägung zu gestatten. Geehrt und geliebt stehen unsere höchsten Staatsbehörden im Lande. Ich möchte mich aber, obwohl ungern, der Befürch tung hingeben, daß, je mehrere Elemente zwischen Regierung und Volk und dessen Ortsbehörden gestellt werden, je mehr sich die Negierungsmittel der höchsten Staatsstellen nach unten herab vermehren, auch desto eher Mißgriffe möglich werden, die nicht im Sinne der Regierung liegen und störend auf dieses glückliche Verhältniß einwirken können, und daß am Ende die Regierung vielleicht nur an physischer Kraft gewinnen, aber an moralischer Kraft sehr leicht verlieren könne, eine Befürchtung, die sich mir aufgedrungen hat und die ich nicht verschweigen darf als Pa triot. Es lehrt die Geschichte aller Zeiten, daß diese Ansicht nicht ganz aus der Luft gegriffen sein dürfte. Nach meiner festen Ueberzeugung werde ich daher stets bedenklich finden, zu vielseitige Beamte zwischen Regierung und Unterbehörden wir ken zu lassen, auch in der Ständeversammlung mich stets ver pflichtet halten, in solchen vorkommenden Beziehungen wieder holt, gleich dem: „e§v guiclem eensoo OnrtlwAmem 688s üo- leuägm," mich gegen ein solches Prinzip auszusprechen. Abg. v. Thielau: Ich würde zur Widerlegung ums Wort bitten. Es fragt sich zuvörderst wohl: Was ist die Ursa che gewesen, aus welcher die Staatsregierung einen Plan über Reorganisation der Gensdarmerie den Ständen vorgelegt hat? und es scheint mir zweifellos, daß diese lediglich in einem An träge der Ständeversammlung zu suchen ist. Die Standever- sammlung am vorigen Landtage hatte eine Reform der Gensdar merie beantragt. Lautet der Antrag auf Schwächung der Gens darmerie? Nein; mir wenigstens und der Deputation ist davon Nichts bekannt. Was war aber damals die Ursache des Antrags der Ständeversammlung? Keine andere, als die Klagen, die im Lande über die Organisation der Polizei stattfanden! Welche sind aber die Klagen über die Polizei? Und können sie durch den von der hohen Staatsregierung vorgelegten Plan beseitigt werden? Die Klagen über die Polizei sind: I) daß sie sich mehr beschäfti ge mit der Wohlfahrts- als Sicherheitspolizei; 2) daß durch dieselbe das überhand nehmende Bettelwesen und Vagabondiren, die Feld- und Forstdiebstahle nicht vermindert würden, und end lich 3) daß die Gensdarmen sich nicht so betrügen, daß ihre Auf führung nicht so beschaffen wäre, daß sie das Zutrauen derBewoh- ner des Landes verdienten, so daß ihre Autorität durchihre Auffüh rung selbst Schaden leide. (Beschluß folgt.) ——- Mir der Redaktion beauftragt: vr. Gretschel.
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