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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 156. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-05-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
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Mktthekl«i»ge« über die Verhandlungen des Landtags. 156. Dresden, am 27. Mai. 1837. Sieben und achtzigste öffentliche Sitzung der II. Kammer, am 20. Mai 1837. (Beschluß.) Fortsetzung der Berathung über dasAusgabe-Budjet. v. De- partement desInnern. 23) Für allgemeine Landespolizei; b) für die Gensdarmerieanstalt. (Schluß der Rede des Abg. v. Khielau): W'esoll diesem . durch den vorgelegten Plan abgeholfen werden? Das Erste scheint dadurch einigermaßen beseitigt, daß die Regierung erklärt und die Deputation vorausgesetzt hat, dieser Erklärung trauen zu dürfen, daß die Gensdarmerie ihre Lhätigkeit vorzugsweise der Sicher heitspolizei zuwenden werde. Das Zweite, daß die Gensdarmerie in den Standgesetztwerde, die Feld - und Forstdiebflahle, das Bettelwesen und Dagabondiren zu verhindern, soll ermöglicht werden durch Vermehrung der Gensdarmerie; und das Dritte, den besonders gerügten Mangel zuverlässiger Aufführung, beab sichtigt man durch Anstellung von Oberaussehern oder Distrikts oder Kreis - Polizeiaufsehern zu beseitigen. In soweit muß ich ge stehen, daß ich in dem Plane einen andern Grund zum Tadel nicht finden kann, als daß er nicht derjenige ist, der von der Ma jorität der zweiten Kammer, wie es scheint, wird gebilligt wer den. Ich habe bereits in der Deputation ausgesprochen und erkläre hier in der Kammer, daß ich mit dem Plane selbst nur gus andern Gründen nicht einverstanden bin. Die Deputation hat aber nur den Zweck, welcher erreicht werden soll, bei Beur- theilung des Planes der Ständeversammlung dargelegt und ihr überlassen müssen, ob sie sich für oder gegen denselben erklären wolle. Unmittelbar liegt aber in keiner Art die Absicht der Staatsregierung, den Zweck der Gensdarmerie weiter auszudeh nen, als zeither, oder als er sich überhaupt erstrecken soll, in dem vorliegenden Plane verborgen, noch dürfte sie besonders Folge dieses Planes werden können. Meine Absicht warum ich mich -über diesen Gegenstand ausspreche, ist bloß die, zu erklären, daß ich finde, man habe nicht Ursache, die Absicht der.Negie- rpng anzugreifen, während man den Plan gut zu heißen An stand nimmt, und die Deputation gegen die Meinung einiger Redner zu rechtfertigen, als wenn sie die Ansicht theile, daß durch die Gensdarmerie die Behörden inspkzirt werden sollen. Es hat der Abg. Wieland allerdings die Meinung ausgesprochen, daß er kein anderes Mittel wisse, dessen sich die Kreisdirektionen bedienen könnten, um die Unterbehörden, als die Amtshaupt- leute, Iustizämter rc. zu beaufsichtigen, als die Gensdarmerie. Diese Ansicht hat die Deputation nie gehabt, und sie müßte sich gegen eine solche aufs unbedingteste erklären. Ich für meine Per son bin der Ansicht, daß es das schlechteste und verwerflichste Mittel wäre, wenn die Kreisdirektionen durch die Gensdarmen die Behörden controliren lassen wollten, welche die eigentlichen und nächsten Vorgesetzten der Gensdarmen sind. Zu leugnen ist eS keineswegs, daß cs wünschenswerth ist, haß die Gensdarmerie sich so viel als möglich um die Wohlsahrtspolizei nicht beküm mere, und ich habe oft genug ausgesprochen, daß das viele Eingreifen in Angelegenheiten, welche die Behörden wenig oder gar nichts angehen, füglich beschränkt werden könne; Etwas aber muß da sein; ein Mittel muß es geben, um die Aufsicht über die Gensdarmerie speziell zu führen. Ein solches Mittel' hat die Regierung in den Kreispolizeiinspektoren zu finden ge- geglaubt; ob cs das richtige sei, ist allein hier in Frage. Daß die Amtshauptleute diese spezielle Aufsicht auf die einzelnen Geys- darmen nicht führen können, liegt in der Natur der ihnen oblie genden Geschäfte; daß sie aber überhaupt das nicht leisten, was man erwarten konnte, liegt in ihrer jetzigen Stellung , nicht in deren Persönlichkeit oder in ihrem Wirkungskreise, sondern es folgt dieses vielmehr daraus, daß man denselben keine Autorität gegeben hat, noch geben will. Die Amtshauptleute find Be hörden , welche keine Strafe auflegen können. Sie müssen erst anfragen bei den Kreisdkrekrionen, und diese erstatten Ist wieder Bericht an das Ministerium. Allerdings muß ich bemerken, daß die Stellung der Kreispolizeiaufseher als direkter Organe der Kreisdirektionen die Stellung und Autorität der Amtshaupt leute nur noch verkleinern werde und in sofern großen Nach theil haben könne, da eine Polizeimaßregel in demselben Kreise von der Kreisdirektion direkt, die andere von den Amtshaupt leuten ausgeübt wird, mithin eigentlich Niemand wissen wird, woran er ist; indeß hat die Deputation überhaupt eine Acnde- rung der Kreisdirektionen und Amtshauptmannschaften vorge schlagen und die Kammer einen Antrag daraus gerichtet, sodaß sich die Deputation, besondere Vorschläge wegen derGensdarme- rieaufsicht zu machen, dispensiren konnte und sie die erwähnten Uebelstände als vorübergehend ansah. Was nun die Militair- beihülfe betrifft, so muß ich bemerken, daß sie nicht so zweckmä ßig sein mag, als sie von einem Abgeordneten zu meiner Linken geschildert worden ist. Sie kann nur zweckmäßig sein, wenn die Ablösung nicht oft geschieht. Aber diese Abberufung findet häufig statt. Es werden neue Leute geschickt, die lange Zeit be dürfen, sich einzurichten. Dadurch kann der Zweck der Poli zei nicht erreicht werden. Das ist der Grund, warum in diese» Hinsicht die Deputation der Ansicht der Regierung beipflichtet, daß eine Vermehrung der Gensdarmen eintrete. Militairschutz
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