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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 156. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-05-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
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zu bewilligen und die vorgeschlagene Einrichtung der hohen Staatsregierung zur nähern Erwägung anzuempfehlen, denn wenn die Kreispolizeiinspektoren wegfallen, wird ohnedies eine ähnliche Inspektion den Obergensdarmen aufgetragen wer den müssen. Abg. Winkler (aus Räcknitz): Ich werde für den An trag des Vicepräsidenten stimmen, wünschte aber allerdings, daß er noch erweitert würde. Ich glaube nämlich, daß die 3000 Lhlr., welche für militairische Hülfsgensdarmen ange setzt sind, wohl füglich noch zu mehrer» wirklichen Gensdarmen besser verwendet werden könnten, als so. Der Referent hat schon in der vorigen Sitzung bemerkt, daß die Gensdarmerie mehr für das platte Land und weniger für die Städte sei. Aus diesem Grunde werde ich als Bewohner des platten Lan des meine Bemerkungen zu diesem Postulats der verehrten Kammer mittheilen. Ich glaube, wir können mit der jetzigen Gensdarmerie zufrieden sein, und aus diesem Grunde werde ich für die Position stimmen. Einige Mängel und Gebrechen liegen weniger in der Persönlichkeit als in der fehlerhaften Ein richtung, unter andern mit in den Instruktionen, in den zu großen Bezirken, auch wohl in der wenigen Beaufsichtigung einzelner Gensdarmen. Seit einigen Jahren hat der Dienst eifer der Gensdarmen in dem Meißner Kreise, wie ich zu bemer ken Gelegenheit gehabt habe, zugenommen; ich weiß zwar nicht, ob das allenthalben so ist; sollte es in der Provinz weniger der Fall sein, so wird man da im Meißnerkreise unbedingt aner kennen müssen, daß sie gut ist. Was die 3000 Lhlr. wegen Aufstellung von militairischen Hülfsgensdarmen anlangt, so muß ich bemerken, daß man bei voriger Sitzung auf die Auf stellung derselben viel Gewicht gelegt hat. Ich bin aber von dem Gegentheil überzeugt und muß mich dafür aussprechen, daß die Summe nicht angewendet ist. Ich muß die Gegend bedau ern, wo man genöthigt ist, dergleichen Hülfsgensdarmen anzu stellen. Das liegt aber ebenfalls nicht in der Persönlichkeit, sondern in der Natur der Sache. Diese Hülfsgensdarmen werden von Unteroffiziers aus der Armee genommen ; diese an pünktliche Befolgung der ihnen ertheilten Aufträge und Befehle gewöhnt, bekommen die gewöhnliche Instruktion der Gens darmen und vielleicht einige auf die Sache selbst, wofür sie angestellt worden, Bezug habende Anweisungen und können dann nicht anders handeln. Selbst in Hinsicht auf die Si cherheitspolizei mangelt ihnen der nöthige Takt, weil sie zu neu sind. Hiernach können sie nun nicht anders als mehr auf Wohlfahrtspolizei und weniger auf die Sicherheitspolizei sehen. Ich frage Diejenigen, welchen als Inhabern von Gerichtsstellen, oder Diejenigen, welchen als Iustizpflegern die Anzeigen der Gensdarmerie zur Kenntniß und zur Bestrafung übergeben werden, ob nicht allemal da, wo ein neuer Gensdarm ange stellt ist, sich dessen Wirksamkeit mehr auf die Wohlfahrts- als auf die Sicherheitspolizei richtet. Wie schon in voriger Si tzung erwähnt worden, beschränkt sich ihre ganze Aufmerksam keit auf Wegnahme von Labackspfeifen, auf Arretirung der Handwerksburschen, die, weil sie vielleicht auf einem Fußsteige näher kommen, von der Straße abgewichen sind, auf die An zeige einer armen Frau, die, weil sie in der Woche nicht die nö thige Zeit dazu hat, sondern nach ihrem Verdienst gehen muß, des Sonntags vielleicht die einzigen Hemden, welche die Kin der haben, während dieselben nackend in der Ofenhölle sitzen,' wascht und zum Trocknen aufhängt, und andere dergleichen Gegenstände mehr, bis sie sich in das eigentliche Polizeiliche selbst besser hineingedacht und sich eine eigene Instruktion gebil det haben. Es wäre also zu wünschen, daß sie mehr mit der Si cherheitspolizei sich beschäftigten und damit mehr vertraut ge macht würden. Dasselbe ist der Fall, und noch in größerer Hinsicht bei dem Hülfsgensdarmen. Dieser weiß nicht, was er soll ; er ist höchstens Jahr auf seinem Posten, dann tritt er wieder in das Militair ein und kann sich also mit den polizeili chen Regeln nur wenig vertraut machen. Da er aber keine großen Dinge machen kann, so muß er sich mit Kleinem be gnügen; er muß doch in seinem Rapport Etwas haben, und er ist also genöthigt, solche Kleinigkeiten anzuzeigen. Es möchte diese Behauptung, die ich vorbringe, vielleicht übertrieben er scheinen ; allein, meine Herren, es sollte nur Einer oder der Andere von Ihnen Gelegenheit haben, in der Umgegend des sogenannten Bielergrundes sich umzusehen und sich dort zu er kundigen, wo in der Sicherheitspolizei solche Vorkommnisse sich ereigneten, daß die Regierung sich genöthigt fand, eine Sicher heitswache aufzustellen, und man wird meine Behauptung ge wiß gegründet finden. Die Leute der dortigen Gegend wür den ein schauderhaftes Bild von der Ausführung der Sicher heitspolizei machen, und Sie würden sich überzeugen, daß die Hülfsgensdarmen nicht nützlich sondern schädlich seien, ja, daß sie eine wahre Landplage für das platte Land seien. Ich würde dafür sein, daß die 3000 Lhlr. bewilligt würden, aber dazu verwendet würden, noch mehrere wirkliche Gensdarmen anzu stellen, damit die Regierung Mittel in Händen habe, bei außer ordentlichen Vorkommnissen solche Individuen herauswählen zu können, die sich besonders qualifiziren. Da glaube ich, ist Alles vollkommen gesichert, und ich sollte glauben, daß aus diesem Grunde — ich weiß zwar nicht, ob sich meine Bemer kung zu einem Anträge eignet — diese 3000 Thlr. zwar der Regierung bewilligt werden, aber nicht für die Hülfsgensdar men, sondern zur Aufstellung von mehreren ordentlichen Gens darmen. Referent Secr. Richter: Ich habe darauf zu erwiedern, daß die Möglichkeit, Forstschutz für die Privatwaldungen zu erhalten, dadurch ganz verloren ginge; es ist gesagt, daß die Hülfsgensdarmen zunächst für den Forstschutz bestimmt sind: es sind also diese 3000 Lhlr. bloß theilweise und in besondern Fällen für die Hülfsgensdarmen mit berechnet, da man Letztere wegen der vorgeschlagenen Vermehrung der Gensdarmen we niger zur Assistenz für Letztere nöthig zu haben glaubt. Königl. Commissair v. Wietersheim: DieBemerkun« gen des geehrten Abg. Winkler aus Räcknitz haben wohl man ches Wahre, aber die Schilderung ist doch etwas zu grell. Uebrigens können die Hülfsgensdarmen und die militairische
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