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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 157. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-05-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
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MrtLherlrrrtgert die Verhandlungen des Landtags. über Dresden, Acht und achtzigste öffentliche Sitzung der II. Kammer, am 22. Mai 1837. (Beschluß.) Fortsetzung der Berathung über dasAusgabe-Budjet. v. De partement des Innern. 23) Für allgemeine Landespoli zei; b) für die Gensdarmeneanstalt; c) an einigen, auf allge meine Versorgungsanstalten Bezug habenden Ausgaben; 6) für medizinal-polizeiliche Zwecke, als: «.für die chirurgisch-medi zinische Akademie, /Z. für Bezirks- Medizinal - und Veterinär beamte, ingleichen an einzelne Aerzte im Lande, 7. zu Entfer nung von Epidemieen und Viehseuchen; e) zu Prämien für Le- benSrettungen; 1) für Preßpolizci.— Präsident: Ich würde nunmehr den Antrag des Abg. Winkler (aus Räcknitz) zur Unterstützung bringen, der dahin geht: „Die hohe Staatsregiemng zu ersuchen, daß sie bei Auf stellung von Hülfsgensdarmen aus dem Militair denselben In struktion gebe, sich nicht in wohlsahrtspolizeiliche Angelegen heiten zu mischen.'^ Ich frage: Ob dir Kammer diesen Antrag unterstütze? Wird durch 24 Mitglieder, also ausreich end un terstützt. Präsident: Ich würde nun die Diskussion mit Vor behalt Dessen, was man über den Winklerfchen Antrag noch sprechen wollte, sür geschlossen erachten können. Referent Secretair Richter: Ich dürfte mir wohl noch über den Antrag des Hrn. Stellvertreters das Wort erbitten? Präsident: Das Erste, was vorlag, war, daß nach dem Deputations-Gutachten die Fragstellung auf das Postulat ge schieden werden sollte, und wenn der Referent über den Hansi schen Antrag zu sprechen wünscht, so könnte wenigstens über diesen die Debatte geschlossen sein. Referent Secretair Richter: Wenn die Diskussion über den Antrag des Hrn. Stellvertreters für geschlossen zu betrach ten ist, so würde ich mir nur die kurze Bemerkung erlauben, daß ich mich auch mit demselben nicht einverstehen kann. Es ist von Seiten der geehrten Kammer im Laufe der frühem Berathung über den Etat des Ministeriums des Innern der Antrag an die hohe Staatsregierung beschlossen worden, daß selbige bei dem nächsten Landtage einen Plan vorlegen möge, wie die beiden Verwaltungsbehörden, die Kreisdircktionen und Amtshaupt mannschaften, könnten zweckmäßig vereinigt, oder nach Be finden beseitigt werden. Jetzt kommt wieder ein Antrag, wo durch die hohe Staatsregiemng in gewisse Schranken gewiesen werden und ihr gleichsam vorgezeichnet werden soll, wie sie es am 29. Mai. 1837« bei der Organlsatkon der Gensdarmen halten soll, und damit könnte ich mich schon im Allgemeinen nicht einverstehen.. Der Antrag geht, wie mir scheint, zunächst dahin, den Amtshaupt mannschaften lediglich die Direktion und Beaufsichtigung des Gensdarmeriewesens überlassen zu sehen und die Kreisdirektio nen von aller unmittelbaren Leitung und Beaufsichtigung aus- zuschlkeßen. Nun wissen wir noch nicht, ob die hohe Staatsre gierung auf den vorgedachten Vorschlag eingehen, welche von den beiden Behörden sie beizubehalten, oder wie sie solche anders zu organksiren beabsichtigen werde. Gesetzt nun, die, hohe Staatsregierung fände es für angemessen, das amtshauptmann schaftliche'Institut einzmiehen, so würde, wenn man auf den jetzigen Vorschlag immittelst eingegangen wäre, dann sich wie der Vieles hinsichtlich der Gensdarmerie ändem müssen. Ich glaube also, daß cs wünschenswerth sei, die hohe Kammer gehe jetzt nicht auf diesen besondern Antrag in Hinsicht auf die Orga nisation der Gensdarmerie ein, erwarte vielmehr, wie man sich Seiten der hohen Staatsregierung auf den von mir erwähnten allgemeinen Antrag der Kammer entschließen, was die Staats regierung der künftigen Standeversammlung darüber vorlegen werde. Jedenfalls hängt damit der Plan wegen Organisation der Gensdarmerie zusammen. *Wenn die Behörden geändert werden, unter denen die Gensdarmerie jetzt steht, muß auch eine veränderte Einrichtung in Bezug Letztrer selbst eintreten. Allein auch abgesehen davon, so würde unmöglich jetzt können erwartet werden, daß wir alle im Stande wären, zu wissen, ob das Land aller berittenen Gensdarmen entbehren könne. Nach dem Vorschläge des Herrn Stellvertreters würden bloß noch unberittene bestehen; ich bezweifle aber, ob in allen Bezir ken die berittenen können entbehrt werden; ich weiß es nicht genau, und ich glaube auch, der Stellvertreter selbst wird es nicht bestimmen können. Wir müssen daher her Staatsregie mng überlassen, welche Bezirke die berittenen Gensdarmen ent behren können, welche nicht. Ein drittes Bedenken würde darin bestehen, daß die berittenen Obergensdarmen um das Doppelte vermehrt werden sollen. Da ist nun meine Ansicht, daß, wenn der Zweck erreicht werden soll, sich wohl ein höherer Aufwand nvthig machen wird, als der vom Hrn. Stellvertreter vorgeschla gene, welcher bloß eine Verdoppelung des gegenwärtigen An satzes in sich faßt. Ich glaube ferner nicht, daß zwei Obergens darmen bei jeder Amtshauptmannschaft nothwendig sind. Es genügte wohl, wenn man in jedem amtshauptmannschaftlichen Bezirke einen mit der Aufsicht über das Verhalten und die Dienstleistungen der Gensdarmen beauftragte. Also auch aus diesem Grunde, so scheint mir, würde für die Regierung eine
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