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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 88. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-03-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
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daß ein Provisorium em ungeregeltes Bewilligungswerk ist, und daß es wünschenswerth wäre, diese Provisorien so viel als möglich zu vermeiden, aber ich sehe auch nicht die Möglichkeit ein, sie anders zu vermeiden, als wenn der Vorschlag des Abg. Atenstädt angenommen wird. Die Bedenklichkeiten, die dagegen herausgehoben worden sind, daß es gegen die Verfassungs-Ur kunde sei, kann ich unmöglich theilen; ich möchte sagen, das Provisorium ist auch eine Abweichung von der Verfassungs-Ur kunde, sie ist von der Noth geboten. Allein wenn die Verfas sungs-Urkunde eine dreijährige Bewilligung anordnet, so scheint mir, wäre dem sehr leicht abzuhelfen; das Provisorium könnte für! sich bestehend betrachtet und mit auf den Rechenschafts bericht der. Jahre 1834, 1835 und 1836 gebracht werden. Dieser Fall träte,nur einmal ein, und es würde dann für die Zu kunft der Rechenschaftsbericht mit der Bewilligung ganz über einstimmen, und schon in dieser Hinsicht sehr wünschenswerth sein. Wenn ferner gesagt worden ist, es würde sich dies durch einen Antrag an die hohe Staatsregierung erledigen lassen, daß allemal zu Anfaüg des Jahres die Stände einberufen wür den, so glaube ich, daß diesem die Unmöglichkeit entgegensteht. Wir wissen selbst, wieviel Gesetze und Arbeiten beantragt wer-, den und am Schlüsse der vorigen Ständeversammlung bean tragt worden sind, und es wird kaum möglich sein, daß die Staatsregierung nach Verlauf eines Jahres alle diese Sachen schon bearbeitet haben kann. Das wird so sein; wir sind jetzt im Jahre 1837; aller Wahrscheinlichkeit nach wird dies Jahr 1837 verfließen, ehe der Landtag beendet ist, also hatte die Regierung sehr wenig Zeit für Bearbeitung aller dieser Sachen; ob das möglich sein wird, das lasse ich dahingestellt sein, allein ich glaube nicht, daß die Staatsregierung diese Zusicherung allemal geben wird und geben kann, sondern das Recht, die Stände nach ihrem Ermessen cinzuberufen, wird ihr stets sreistehen müssen. Wenn wir annehmen, daß wir im Herbst wieder einbe rufen werden, so müßten wir das Provisorium abermals bewil ligen; nun sage ich, jetzt liegt uns das Budjet erst vor, auf das Jahr 1837 haben wir bereits durch das Provisorium bewilligt, und wenn wir nun die dreijährige Bewilligung auf die Jahre 1838,1839 und 1840 erstrecken, so glaube ich nicht, daß das i gegen die Verfassungs-Urkunde streitet, und es kann daher nur ? wünschenswerth sein, daß der Vorschlag sub L. angenommen werde. Abg. Eisenstuck: Wenn ich die Aufmerksamkeit der Kammer.noch einige Augenblicke in Anspruch nehme, so ist es k die Wichtigkeit des Gegenstandes, die mich dazu bestimmte.« Allerdings muß auch ich dem. Vorschläge der Deputation , wie ö er gestellt worden ist, unbedingt beitrcten. Die Gründe, welche i mich dazu bestimmen, sind zum Lhcil schon vielseitig hcrausge- i hoben worden. Man mag an der Verfassungs-Urkunde deu-! teln, so wird, immer stehen bleiben , daß der tz. 98. der Verfas- t sungs-Urkunde cntgegengehandelt wird, wenn man eine vier-I jährige Bewilligung in Anspruch nehmen wollte. Man darf pur I einen Blick auf die Verhandlungen werfen, welche der Verfass! sungs-Urkundy vorhergegangen sind, so wird man finden, daß» nur von einer dreijährigen Bewilligung die Rede war. Wenn also gesagt worden ist, es stehe nicht darin, so muß ich unbe dingt aussprechen: es steht darin; und wenn man die Geschichte der Verfassungs - Urkunde hernimmt, so unterliegt es keinem Zweifel, daß die hohe Staatsregierung und die Stände einver standen sind, daß eine dreijährige Bewilligung stattsinde. Es ist ferner von dem Abgeordneten, der zuletzt gesprochen, er wähnt worden, daß uns nicht die Berechtigung zustehe, und das glaube ich; auch ich bin der Ueberzeugung, daß die Stände versammlung, welche im Jahre 1839 zusammentritt, die Be rechtigung hat, für das Jahr 1840 zu bestimmen, entweder ein Provisorium oder eine sonstige Bewilligung, und ich kann nicht einschen, wie man jetzt bei dieser Ständeversammlung das Befugniß zum Nachtheil der nächsten Standeversammlung überschreiten sollte. Es ist von.dem Abgeordneten zu-meiner Rechten erwähnt worden, daß es mit dem Provisorium eine nicht so gefährliche Sache sei; das kann ich auch nicht finden. Es ist das Provisorium für die Stande weniger unangenehm, als für die Staatsregierung; denn wenn die Staatsregierung ein Provisorium postulirt, so sieht sie sich in die Nothwendigkeit versetzt, alle Unterlagen für das Provisorium den Ständen vor zulegen, denn ein Provisorium zu postuliren ohne Unterlage, würde unserer Staatsregierung nicht eingefallen sein und wird ihr auch nicht einfallen; also kann ich mich mit dem großen Nachtheile nicht vereinigen; ja ein Uebel wird es immer bleiben, ein Provisorium, aber wenn wir nicht ganz andere Berechnungs arten einführen und nicht das.Auskunftsmittel ergreifen, wie die Würtembergischen Stände, daß ein ständischer Ausschuß vor Beginn der Standeversammlung Zusammentritt und die Rechnungen einsieht und prüft, so glaube ich, werden wir ein Provisorium nicht übergehen können. Nun sollte man glauben, daß, wenn man den Vorschlag unter L. annähme, das Provi sorium vermieden würde, das glaube ich aber nicht, denn die Staatsregierung wird es doch immer in der Hand haben, den Rechenschaftsbericht mangelhaft abzülegen, und also den Zweck, den man durch Abschaffung des Provisoriums zu errei chen wünscht, würde man nicht erreichen; man würde der Ver fassungs-Urkunde entgegenhandeln und die künftigen Stande prajudiziren. Allerdings könnte man die Verfassungs - Urkunde abandern; — aber so lange dies nicht geschieht, muß man sich an den Buchstaben halten. Es ist sehr gefährlich, an der Verfassungs-Urkundezu rütteln, ich wünschte am wenigsten, daß man bei dem ständischen Bewilligungsrechte Abänderungen beantragen möchte. ' . Abg.v. Kies.enwetter: Ich wollte mir im Namen der Majorität der Deputation, welche sich für den Vorschlag erklärt hat, nur noch einige Worte erlauben. Das, was die Verfaf- sungsfrage anbettifft, hat der Redner, der vor mir sprach, Hut so überwiegender. Bepedtsamkeit dargelegt, daß ich mich' wohl enthalten kann, etwas Weiteres dieserhalb hinzuzufügen; ich habe also nur von Seiten der praktischen Ausführung noch zu bemerken, daß ein wahrer Vörtheil durch den Vorschlag süss v. nicht erreicht werden wird. Es steht nach dem Vorschläge svdv.,
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