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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 157. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-05-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
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eine Veranlassung gegeben werde, um in jenem Prozesse gün stigere Vergleichsbedingungen zu erlangen, muß ich bezweifeln. Uebrigens fehlt es an Veranlassungen anderer Art nicht, die bei dieser Gelegenheit mit ausgewogen werden könnten; denn es schwebt nebenbei noch die wichtige Frage, in wie weit dem Stadtrathe zu Leipzig neben dem Objekte dieses Rachatprozes- ses noch Beiträge zur dasigen Stadtschuldenkasse zu gewähren sind. Daß der Zusatz: „daß hieraus keine nachtheiligen Fol gerungen auf die sonstigen Verhandlungen mit dem Stadt rathe zu Leipzig für die Staatskasse gezogen werden können," nicht ganz klar und deutlich ist, will ich zugeben; es wird sich aber der Zweck, der dabei zum Grunde liegt, hier nicht so deut lich aussprechen lassen. Indessen bemerke ich nur einen Umstand, nämlich den, daß dieRegierung dieBehauptung nie zugegeben hat, daß das LeipzigcrSchuldenwesen sich nicht zeitiger entwickeln lasse als im 1.1849. Im Gegentheil sind Berechnungen auf gestellt worden, die das Ende desselben auf das Jahr 1845 und 1846 angeben. Es soll daher, wenn hier im Wege des Vergleichs das Jahr 1849 angenommen werden soll, nicht crwa eine Folgerung daraus gezogen werden, daß nun auch bei den übrigen Verhandlungen jenes Jahr als das Schluß jahr der Schuldentilgung angesehen werde. Ein fernerer Grund, der die Regierung bestimmen konnte, diesen Vergleich der Annahme zu empfehlen, war dieser, daß dadurch jenes nicht angenehme Sozietätsverhältniß nunmehr sofort aufgelöst werden kann, und daß in Folge desselben für die Staatskasse ein jährlicher Mehrertrag aus der Lotterie von 9 — 10,000 Thlr. sich herausstellt, und daß es immer für einen Gewinn zu achten ist, wenn von so vielen Differenzen, die mit der Stadt Leipzig obschweben, wieder eine ihre vollständige und gründ liche Erledigung gefunden hat. Dann glaube ich auch, wird in dieser Beziehung die Stadt Leipzig der Regierung und den Ständen das Anerkenntniß nicht versagen können, daß sie in einer nicht ganz unzweifelhaften Sache in der Lhat alle Bil- ligkeiLsrücksichten haben vorwalten lassen, und eben das wird hoffentlich der Stadt Leipzig eine Veranlassung geben, in den sonst anhängigen Differenzen der Regierung mit Vertrauen entgegen zu kommen und in einem Prozesse, der seit 20, 25 Jahren auf sich beruhte, auf einen Vergleich mit dex Regierung unzugehen, Präsident: Ich erlaube mir, ehe ich zur Fragstellung über diesen Gegenstand schreite, noch einer Rücksicht Erwäh nung zu thun, die bisher noch nicht berührt wurde. Es ist die, daß es ganz gewiß wünschenswert!), ja nothwendig ist, die Jahre der Ruhe und des Friedens dazu zu benutzen, alle dergleichen Verwickelungen aufzulösen und zu beseitigen. Man thut dies in allen übrigen Verhältnissen, warum soll man es nicht auch hier thun? Ich ehre zwar die scharfsinnigen Bemerkungen, die sowohl vpn Sr. Künigl. Hoheit, als auch von dem Hrn. v. Car- lowitz gemacht worden sind; entschließen hatte ich mich aber nicht können, ihnen beizutreten. Im Gegentheil hoffe ich, daß die Stadt Leipzig sich ganz gewiß bewogen finden wird, die Vorschläge der Deputation unter 1. und 2. anzunehmen, so, daß von dem Vorschläge unter 3. nicht erst Gebrauch gemacht werden dürfte. Ich bin auf's lebhafteste von dem überzeugt, was jetzt zuletzt von dem Hrn. Staatsminister ausgesprochen worden ist. Ich füge dem nur noch hinzu, daß ich nach meinem Gefühle wünschen möchte, daß auch die Stände ihre Hand dazu böten, um dieses Verhältniß und zwar sofort aufgelöst zu sehen, und daß eben dies dazu führen möge, daß die Stadt Leipzig in den übrigen Angelegenheiten es vorziehe, der Staatsregierung mit Vertrauen entgegen zu kommen. Ich sollte auch meinen, daß eine gütliche Vereinigung jetzt im Interesse beider Theile liege, jetzt, wo man zu einer solchen Abwickelung wirklich Zeit, Muße, Gelegenheit und am Ende auch die Kräfte hat. Ganz gewiß würde es zu bedauern sein, wenn in minder günstigen Zeiten die Gelegenheit dazu sich nicht mehr darböte. Daß aber die Regierung dazu geneigt sei, das ist früher schon und auch in diesem Augenblicke klar ausgesprochen worden. Nach dem, was ich vorhin schon in Bezug auf die Fragstellung vorläufig zu er wähnen mir erlaubte, glaube ich nun die Fragen folgenderma ßen ordnen zu können. Im Gutachten unserer Deputation fin den wir, daß sie uns anrath, den Beschlüssen der H. Kammer beizutrelen und zwar 1) dem Beschlüsse, der in den Worten enthalten ist: „der Stadt Leipzig gegen ausdrückliche Entsa gung aller und jeder Ansprüche sowohl auf Entschädigung we gen unwiderruflichen Wegfalls des sogenannten Thorgroschens als auf die Ziehung einer eignen Stadtlotterie oder auf einen Antheil an der Landeslotterie und unter der Bedingung des Austritts aus selbiger mit Beendigung des zwölften Lotterie spiels annoch 20,000 Prcuß. Courant jährlich als ein Abfin- dungsefuantum wegen nur gedachter Ansprüche bis einschließ lich 1849 zu gewahren." Ich frage also die Kammer: Ob sie geneigt ist, nach dem Vorschläge unserer Deputation hierin dem Beschlüsse der 11. Kammer beizutreten ? Dies wird von 32 ge gen 2 Stimmen bejaht. Präsident: Ganz dieselbe Frage richte ich an die Kam mer: Ob sie auch das genehmigt, was die Deputation unter 2, anrath, und was in den Worten enthalten ist: „Das hohe Fi nanzministerium zu ermächtigen, sowohl ein derartiges Abkom men mit dem Stadtrath und der Commun zu Leipzig zu treffen, als auch auf Erledigung dieses Verhältnisses durch sofortige Baarzahlung eines angemessenen Kapitals statt der sub I. ge dachten Gewährung von 20,000 Thlr. jährlich auf 12 Jahre unter Berücksichtigung der Zwischenzinsm zu 4 p.O, das Abse hen zu richten, wonach die gedachten Ansprüche der Stadt Leip zig sofort mit dessen Zahlung erlöschen würden; hierbei jedoch ausdrücklich zu erklären; daß aus der hier zu gewährenden Ent schädigung keine für die Staatskasse nachtheilige Folgerung in Beziehung auf die mit dem Stadtrathe zu Leipzig noch schwe bende Entschgdigungsangelegenheit gezogen werde?" Wird gleichermaßen von 32 gegen 2 Stimmen bejaht. Präsident: Ferner komme ich auf den eventuell von der Deputation gemachten Vorschlag und frage die Kammer: Ob sie auch hierin der Deputation beizustimmen geneigt sei? Wird von 33 gegen 1 Stimme bejaht. 3
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