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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 158. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-05-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
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Miitheilrrxge« über die Verhandlungen des Landtags. 158. Dresden, am 30. Mai. 1837. Neun und achtzigste öffentliche Sitzung der II. Kammer, am 23. Mai 1837. (Fortsetzung.) Fortsetzung der Derathung über das Ausgab e-Budj et. v. De partement desInnern. 23) Für allgemeine Landespolizei; 8) für Landbaupolizei. 24) Beiträge zu Lokalanstalten für Po lizei und andere öffentliche Zwecke, als: u) znr Dresdner Stadt polizeiverwaltung ; l>) zur Dresdner Straßenbeleuchtung; c) zu den Dresdner Feuerlöschanstalten; ll) zur Dresdner Armen- und Krankenversorgung; e) zu den antheiligen Kosten des Leip ziger Criminal- und Polizeiamts; 1) zur Armen - und Waisen versorgung an verschiedenen Orten des Landes. —- (Schluß des Separatvotum des Abgeordneten Sachße.) Zu 4. Ist der Mangel technischer Bildung der Mehrzahl der Baugewerken nicht zu leugnen, hat er sich neuerdings beson ders bei der Ausführung des neuen Erandversicherungsgesetzes hindernd und erschwerend herausgestellt, so folgt hieraus von selbst die augenfällige Nützlichkeit, ja Nothwendigkeit der von der Staatsregierung beabsichtigten Anstellung sachverständiger Beamten, welche nicht bloß zu Abgabe von Gutachten in zu der Staatöregierüng Kenntniß und Entschließung gelangenden zweifelhaften Fallen, sondern auch der der streitigen und freiwil ligen Gerichtsbarkeit- in denen die meisten jetzigen Baugewer ken ngch der Erfahrung nicht oft einen genügenden Befund zu geben vermögen, gezogen werden können. — Nach Allem dem ist der gegen jenes Postulat auftauchende Einwand des Zuvielre gierens nirgends weniger an seinem Platze. Daß man, nach dem Millionen dem Eigennutze das eigne Haus anzündender Ruchloser, dem willkührlichen Annähern, Aneinanoerbauen und Bedachen geopfert worden, dies künftig, wäre es auch nur we gen der Brandversicherungsanstalten, unter strenge, baupolizei liche Aufsicht stellen müfsH liegt auf der Hand und in diesen über alle Landestheile v^breiteten wohlthatigen Anstalten allein schon liegt die Rechtfertigung eines außerdem noch so viel Ge meinnütziges bezweckenden Postulats, dessen Bewilligung der hohenKammer zu empfehlen, ich mich aus inniger Ueberzeugung gemüssiget finde. Referent Secr. Richter: Wenn schon diese Bemerkungen des Herrn Abgeordneten, der sich von der Mehrheit der Depu tation getrennt hat, sehr viel Beachtenswerthes enthalten, so hat die Deputation doch den Grundsatz festhalten zu müssen ge glaubt, daß sie der Kammer ein ganz neues Postulat nicht zur Bewilligung empfehlen könne, für welches noch kein Plan in Hinsicht auf dessen Verwendung vorliegt. Es ist zwar im All gemeinen der Zweck, welchen die hohe Staatsregierung hinsicht lich der Verbesserung des Bauwesens vor Augen hat, der De putation bekannt worden; er ist ein zweifacher, einmal: Erlan gung tüchtigerBaugewerken, dann: Gewinnung sachverständiger Organe für die Baupolizei. Was den ersten Zweck anlangt, so glaubt ihn die hohe Staatsregierung durch Errichtung von Baugcwerkschulen zu erreichen, und die Kammer hat sich auch bereits für das deshalb gestellte Postulat entschieden; es würde also dieser Zweck durch die geschehene Bewilligung der hohen Staatsregierung erreichbar gemacht werden. Was den zweiten betrifft, die Erlangung sachverständiger Organe in Baupolizei sachen, so ist, wie gedacht, der Deputation ein spezieller Plan hierüber nicht vorgelegt worden und hat nicht vorgelegt werden können, weil die Vorbereitungen dazu noch nicht beendigt sind; es ist der Deputation nur so viel mitgetheilt worden, daß man beabsichtiget, tüchtige Aufsichtsorgane im Bereiche der Baupo lizei- aufeine dem Jnstanzcnzuge entsprechende Weise in der Maße anzustellen, daß einer jeden Kreisdirektion ein-Landbaumeister. (so wird er wohl genannt werden) beigegeben und jeder Amts- hauptmannschafc ein Condukteur oder Straßenbauinspektor zu geordnet werden soll, und zwar so, daß der Landbaumeister in die Stellung zu der Kreisdirektion tritt, in welcher jetzt der Be amte in Steuersachen, der Kreissteuerrath, zu selbiger steht. Es würde nun zunächst das Ministerium des Innern das Personal verwenden, welches das Finanzministerium bereits besitzt, und wie der Kammer aus dem Einnahmebudjet bekannt sein wird, aus Landbaumeistern, Wasserbaudirektoren, Chaussee-Inspek toren , Condukteuren und Baurleven besteht, weil aber die Zahl dieser Beamten nicht zulangt, solche vermehren und zu dieser Vermehrung werden jetzt 3000 Thlr. für nöthig erachtet. Das ist im Allgemeinen das, was der Deputation bekannt ist. Ich komme aber nochmals darauf zurück: ein spezieller Plan hat der Deputation nicht vorgelegen und nicht vorgelegt werben können, und aus diesen Gründen glaubt die Majorität derselben, der Kam mer nur anrathen zu können, jetzt von diesem Postulats abzuste hen und zu erwarten, ob die hohe Staatsregierung bei nächstem Landtage ausführlichere Mittheilungen machen wird. Jnmit- telst werden sich vielleicht mehrere brauchbare Subjekte heranbil den und einstweilen der hohen Staatsregierung die schon vorhan denen genügen, und solche sich, wie bisher, gegen eine Remune ration gebrauchen lassen. Was die Privatpersonen anlangt, de nen zugleich Gelegenheit gegeben werden soll, bei wichtigeren Bau ten diese Beamten zur Berathung ziehen zu können, so hat es jetzt schon an erfahrenen Meistern, von denen ein Gutachten zu erlangen gewesen, weniger gefehlt, und es wird, wenn inmit- tekst die Baugewerkschulen ins Leben treten, nicht so lange Zeit brauchen, um geschicktere Gesellen und Meister zu erlangen, de nen man künftig, besonders auf dem Lande, einen Bau wird
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