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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 88. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-03-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
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Such wenn die ^Äiode vom Jähre 1845 eingetreten ist, immer nöcheinZeitraumdmr 4 Jahren.sibischen dem Rechenschaftsbe richt und der Bewilligung, eben so gut, wie bei deni Vor schläge 8nd ^.-eine Entfernung von 3—4 Jahren zwischen Ab nahme des Rechenschaftsberichts und der neuen Bewilligung sich befindet,nur daß der Landtagsich näher an AblaufderPeriodedes Rechenschaftsberichts u. dagegen um eben so vielentfernter vdn der nächst zu machenden Bewilligung befindet; dies kann aber einen währen Vortheil nicht bewirken. Auf der einen Seite ist es wün- schenswerth, die Bewilligung nicht eher auszusprechen, als bis die Periode für dieselbe beinahe anfängt; auf der andern Seite sst es wünschenswerth, daß der Rechenschaftsbericht sobald als möglich den Ständen vorgelegt werde. Da aber weder der eine noch der andere Vorschlag diesen praktischen Vortheil gewährt und bei der Gründlichkeit, zu welcher sich die hohe Staatsregie rung bei Vorlegung des Rechenschaftsberichts erboten hat und die von der Kammer anerkannt worden ist, gewähren kann, und die Bedenken, die der Vorschlag subL. wegen der Verfassungs- Urkunde hat, nicht abzüleugnen sind, so kann ich nicht anders, als den Vorschlag unters, mit der Majorität der Deputation zur Annahme empfehlen. Präsident: Es hat Niemand weiter um das Wort gebe ten, die Diskussion kann für geschlossen angesehen werden, wenn die Staatsregierung oder Referent Nichts zum Schlüsse zu bemerken haben. Referent Secr. Richter: Da ich der Meinung der De putation, wie sie sich am Schlüsse des Berichtes herausge stellt hat, mich nicht entgegen gestellt habe, so habe ich auch nicht die Absicht und kann sie nicht haben, den Vorschlag, der von mir und einem Mitglied der Deputation in Anregung ge kommen, jetzt noch heraus zu heben, oder in Schutz zu neh men und zu vertheidigen. Es ist von einer Majorität und Minorität in der Deputation nicht die Rede. Meine Absicht ist nur dahin gegangen, den Vorschlag zur Besprechung da durch zu bringen, daß er vielleicht von einem Mitglieds der Kammer ausgenommen werde und man dahin gelange, einen. Beschluß darüber vorzubereiten, und dies ist gelungen. Ue- berhaupt war der Vorschlag nur darauf berechnet, daß , wie auch im Berichte angedeutet ist, es nicht möglich werde, hinsichtlich der Einberufung der Stände künftig eine andere Einrichtung zu treffen.. Ich enthalte mich daher aller Äuße rungen, die zum Schutz und zurVertheidigung der Meinung, wie sie unter B. dargestellt worden ist, führen könnten, ich würde aber auch mit mir in Widerspruch kommen, wenn ich Etwas für die Ansicht unter H. sagen wollte.'' Nur erlaube ich mir "gegen die Äußerungen, welche gleichsam der unterL. auf gestellten Ansicht zum Vorwurfe gemacht worden sind, Einiges zu bemerken. Man hat gesagt, es werde nach diesem Vor schläge auf 5 Jahre hinaus bewilligt, und man müßte suchen, die Bewilligüngszeit eher zu verkürzen, als zu verlängern. Wenn ich von dem einzelnen Falle absehe, haß man jetzt bis zum Hahr 1840 bewilligt, so sehe ich Nicht'ein, wie man auf 5 Jahre bewilligen könne, währen- man nach derN Vorschläge unters, nur auf 3 Jahre bewillige. Ich kann nur glauben, daß maN dabei angenommen hat, es würde bei der Einberu fung der Stände eine Aenderung eintreten, und nicht mehr im November, sondern im Januar des letzten Jahres der Finanz periode die Einberufung der Stände erfolgen. Darauf hat aber keine Rücksicht genommen werden können, und es läßt sich auch annehmen, daß die Staatsregierung nicht'im Stand» sein werde, schon im Januar die Stände einzuberufen, da bei der länger» Dauer der Landtage, der wir wohl auch noch in Zukunft entgegen zu sehen haben, die Negierung nur I Jahr hätte, um das zu bearbeiten und zu vollenden, was im vori gen Landtage beschlossewworden, und das vorzubereiten, was den neuen Ständen vorgelegt werden soll; ich weiß nicht, wo die Staatsregierung Zeit undKraft hernehmen sollte, um dies Alles innerhalb eines Jahres zu vollenden. Gehe ich davon aus, so kann ich nicht anerkennen, daß man durch den Vor schlag unterL. auf5 Jahre bewillige; man dürfte das Jahr 1837 nur als bewilligt ansehen, und das, glaube ich, wäre von einigem Nutzen. Wir würden dann für das Jahr 1838, 1.839 und 1840 bewilligen, und es würde immer das nächste Jahr schon das "erste Jahr der Bewilligungszeit sein, mit Wel cher wir uns jetzt zu beschäftigen hätten, und so würde es auch künftig bleiben. Dann ist bemerkt worden, daß nach dem Vorschlag unter L. die Bewilligung nicht mit der Periode harmoniren werde, in welcher der Rechenschaftsbericht abzu legen sei. Ich glaube, dagegen ist Nichts zu erwähnen; beim nächsten Landtage ist dies allerdings nicht möglich, man darf aber nur das Jahr 1845 mit dem Rechenschaftsbericht der vor hergehenden Periode vergleichen, so wird man sehn, daß jede Periode richtig auf die andere paßt, daß keine überschritten wird. Was die Bemerkung betrifft, daß man auf die näch sten 3 Jahre bewilligen müßte, so würde man allerdings, wenn man dieses Bedenken gelten lassen wollte, sich auch nicht dazu entschließen können, von der Bestimmung abzugehen, auf die nächstvorhergehenden 3 Jahre die Rechenschaft erst den folgen den Landtag erwarten zu wollen. Dann ist bemerkt worden, es sei von der Staatsregierung das Budjet nicht auf 4 Jahre verlangt worden. Allerdings liegt es nur auf ein Jahr vor, der Betrag dieses einen Jahres soll aber auf 3 Jahre ausge dehnt werden, und eben so gut könnte er auf 4 Jahre erstreckt werden. Das was noch zuletzt von einem Sprecher bemerkt worden ist, daß man aus Len Provisorien auch künftig nicht herauskommen werde, vermag ich nicht einzusehen. Wenn man einmal über das Jahr 1840 hinausgekommen.ist, und die Stände, wie bisher, gegen das Ende des letzten Bewilligungs jahres eingerufen werden, so würde man nie mehr in den Fall kommen, ein Provisorium eintreten lassen zu müssen. Mein hauptsächliches Bedenken bei diesem Vorschläge war, daß wohl angenommen werden könnte, man gehe von der Bestimmung der Verfassungsurkunde ab, wollte man sie wörtlich deuten, wenn man die Bewilligung jetzt auf 4 Jahre hinaus erstreckte; deshalb habe ich mich der Majorität angeschlossen. Abgesehen von diesem Bedenken, muß ich aber jetzt noch bekennen, daß.
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