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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 88. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-03-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
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ein allerhöchstes Dekret an die Stande gelangt, das revidirte Mililairstrafgesctzbuch betreffend. Das besagte Dekret war bei der I. Kammer berathen worden und ist nun an die 1. Deputation der H. Kammer abgegeben worden. Es ist auch bei der Depu tation zur Norberathung gediehen, und da die I. Kammer mehr die Veranlassung gehabt hat, weil das Dekret bloß eine einzige Paragraphe zum Gegenstände hat, mündlichen Vortrag zu er statten, so genehmigte es die I. Kammer, daß der Vortrag münd lich erfolge, und nahm den Gegenstand auf die Tagesordnung. Die Deputation hat sich für verpflichtet erachtet, der Entschlie ßung der Kammer anheim zu geben, ob auch sie genehmige, daß das Dekret auf die Tagesordnung gebracht werde, der Vor trag jedoch wegen seiner geringen Umfänglichkeit nur mündlich erfolge. Präsident: Will die Kammer in einer der nächsten Si tzungen über das besagte allerhöchste Dekret sich mündlich Vor trag erstatten lassen? Dies wird einstimmig bejaht. Es wird nun zur Tagesordnung übergegangen, und zwar zur Berathung des Berichts der 2. Deputation der H. Kammer über das Dekret vom 6. Decbr. 1836, einige auf dieKassenüberfchüsse und Ersparnisse zu überweisende Staatsausgaben betreffend, und es ersucht der Präsident den Referent Abg. v. Thielau, des halb Vortrag zu halten. Referent v. Thielau verliest nun das allerhöchste Dekret und den 1. Theil des Deputations-Berichts, wie folgt: Mit Rücksicht auf den Betrag der Kassenbestande hat sich gezeigt, daß für besondere Zwecke die Summe von Einer Mil lion Thaler disponibel ist; die hohe Staatsregierung hat zu dem allerhöchsten Dekrete vom 8. December 1836 über die Verwendung eines Theils dieser Summe Eröffnungen an die Standeversammlung gelangen lassen und zwar beantragt: 1) 15,000 Thlr. zu Errichtung eines Taubstummen-Instituts zu Dresden, 2) 75,715 Thlr. zu Vollendung des tiefen Elb- ftollns, 3) 151,800 Thlr. zu Erbauung des neuen Postgebäu des zu Leipzig, zu bewilligen; nicht weniger har sie in der Si tzung der zweiten Kammer vom 16. Februar 1837 sich dahin er klärt , annoch 4) 12,000 Thlr. für die Erbauung eines andern Militairhospitals, 5) 535,410 Thlr. für die Ausführung des neuen Grundsteuerspstems, ebenfalls auf die Kassenbestande übernehmen zu können, und betragen mithin die zur Zeit durch diese zu übertragenden Posten 789,925 Thlr. in Summo. Wendet sich nun die Deputation zu den Plänen selbst, welche die Regierung wegen Verwendung des Nestes der Kassen bestände vorgelegt hat, und zwar: 1) zu der Errichtung eines Taubst ummen-Jnstituts zu Dresden, für welches das Moszinskische Palais der Militair- verwaltung, der es als Hospital diente, mit 15,000 Thlr. ab gekauft werden soll, so hat sie einstimmig gegen Ausfüh rung dieses Planes sich erklärt, und sind ihre Gründe folgende: Es ist in Leipzig bereits ein sehr gut geleitetes und sehr bekanntes Institut, zu welchem die Staatskassen einen jährlichen Zuschuß von 5190 Thlr. geben, indem es eine durch Privat fonds gebildete Anstalt ist, die durch Privatmittel einen glückli chen Fortgang genommen hat. — Diese Anstalt ist, wie die hohe Staatsregieruug anführt, nicht ausreichend, um alle taub stumme Kinder aufzunehmen; wollte man nun irgend etwas Zweckmäßiges und Großes erreichen, so würde dies nicht durch Zersplitterung der Kräfte, sondern nur durch Vereinigung der selben geschehen können; es müßte also entweder das Leipziger Institut hierher, oder das beabsichtigte nach Leipzig verlegt wer den. — Es ist unzweifelhaft, daß jede Verwaltung einen gewis sen Kostenaufwand erfordert, und daß in der Regel der Staat am kostbarsten administriret. — Die Ersparniß der Verwal tungskosten durch Vereinigung mehrerer Institute ist eben so ge wiß, als die Erreichung vorzüglicherer Einrichtung und Beauf sichtigung , wenn alle Mittel für Ein und denselben Zweck ver eint werden; sollte daher die Kammer der Ansicht Raum geben, daß die Errichtung eines Taubstummen-Institutes auf Staats kosten nothwendigsei, so würde die Deputation derselben an empfehlen müssen, die desfallsige Bewilligung nur unter der Bedingung der Vereinigung desworhandenen Leipziger und des beabsichtigten Dresdner Instituts zu bewirken. — Jndeß.ist die Deputation keinesweges für die Bewilligung zu der Errich tung eines Staatsinstituts;, sondern muß sie dem Grundsätze treu bleiben, daß der Staat der theuerste Verwalter ist, und daß ev Nichts besorgen soll, was Privatpersonen machen können Und wollen. — Da nun in Leipzig ein solches Privatinstitut vor handen ist, da in Dresden, wie der Deputation bekannt gewor den, ein Privatunternehmer: dieser Art entstanden ist, da mit dem glücklichen Fortgänge dieser Institute sich das Interesse der Un ternehmer verbindet, da der Ruf der Leipziger Anstalt für die Tüchtigkeit der Verwaltung bürgt, und der Zweck vollkommen erreicht wird, wenn man die für das Dresdner und das Leipzi ger Institut auf das Budjet gebrachten 10,345 Thlr. zur Dis position der Regierung stellt, um damit nach Befinden der Um stände Stellen für Taubstumme in den bestehenden Anstalten zu begründen und bezüglich fortdauern zu lassen, und wenn man alsdann die verlangten 15,000 Thaler ganz ersparen kann, wenn endlich gewiß zu sein scheint, daß die Staatsverwaltung für das neu zu errichtende Institut mit der postulirten jährli chen Etats-Summe nicht ausreichen wird, wie dies stets der Fall ist bei Staatsunternehmungen dieser Art, so hält die De putation sich für verpflichtet, der Kammer anzuempfehlen, die verlangten 15,000 Thlr. zu Errichtung eines Taubstummen-Zn- stituts in dem Moszinskischen Palais nicht zu bewilligen, son dern die hohe Staatsregierung zu ersuchen, das Moszinskische Palais nebst der jetzigen Militairapotheke anderweit zur Veräu ßerung zu bringen, um aus dem mit 15,000 Thlr. zu hoffenden Erlöse die zu dem Bau des Militairhospitals über die auf das Budjet gestellt gewesenen 12,000Thlr. annoch fehlende Summe zu gewinnen. Abg. Hartenstein: Es ist gewiß ein großes Unglück, taubstumm geboren zu sein; die Sprache anderer Menschen nicht hören, seine Gedanken und Empfindungen Andern nicht mittheilen zu können, beraubt solche unglückliche Kinder der Mittel für ihre geistige und sittliche Ausbildung. Es ist der Gerechtigkeit und Humanität gemäß, für Anstalten zu sorgen, welche solche unglückliche Kinder, die meist von armen Aeltern geboren worden sind, für Fleiß, Ordnung und Sittlichkeit er ziehen. Die Wohlthätigkeit, eine schöne Zierde des tugendhaf ten Menschen, hat sich auch hier bewahrt, und es sind in Dres den und Leipzig Privatanstaltcn entstanden , die sehr gesegnete Wirkungen hervorgebracht haben. Der Staat wird diesen Wohlthätigkeitssinn nicht hemmen, sondern ihn gewiß so viel wie möglich zu fördern und zu beleben bemüht sein. Damit will sich aber nicht sagen, daß die Mitwirkung des Staats und die Fürsorge für solche wohlthätige Anstalten ausgeschlossen fein soll, nein, er soll einen Zuschuß geben; aber der Staat kommt
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