Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 89. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-03-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Mitth-iluitge« über die Verhandlungen des Landtags. 89. Dr-Sden, am 1V. März. 1837. Drei und vierzigste öffentliche Sitzung der II. Kammer, am 23. Februar 1837. (Beschluß.) Berathung des Berichts der 2. Deputation über das Dekret vom 8. December 1836, einige auf die Kassenüberschüsse und Er sparnisse zu überweisende Staatsausgaben betreffend. — Referent v. LHielau: Ich wollte mir erlauben zu bemer ken, daß inBetracht zu.ziehen ist, daß diese 15,000Thlr. für Errichtung eines Militairhospitals gebraucht werden. Dieses war in dem Moszinskischen Palais, und die Regierung fordert für Errichtung dieses Hospitals 12,000 Thlr. «xol. dieser 15,000 Thlr.; es werden also diese für das Militairhospital erforderlich sein. Diese.15,000 Thlr. würden fehlen, sobald die Kammer das Moszinskische Palais zu verkaufen nicht beschließen würde. Es ist das eine gegenseitige Abrechnung zwischen dem Kriegsmi- nisierium und dem Ministerium des Innern. Wenn jetzt also die Kammer beschließt, daß diese 15,000 Thlr. zur Ermiethung von Lokalien bestimmt werden sollen, so würde jedenfalls eine neue Position aufdemBudjet erscheinen müssen, um die 15,000 Thlr. für das Postulat des Kriegsministeriums zu decken. Also in dieser Hinsicht ist es ganz einerlei, ob Sie, meine Herren, diese 15,000 Thlr. auf das Budjet für das Kriegsministerium brin gen, oder sie für die Taubstummen bestimmen. Also daraus rechtfertigt sich die Meinung der Deputation, wenn sie sich bei Berathung über diese 15,000 Thlr. lediglich an das Dekret der Regierung gehalten hat, welche diese 15,000 Thlr. aus den Kas senbestanden für diesen Zweck hat verwendet wissen wollen. Es müssen also jedenfalls diese 15,000 Thlr. geschafft werden, ent weder für Lokalitäten der Taubstummen, oder für das Kriegs ministerium. Was die ausgestellten Ansichten des Königl.Com- missairs betrifft, so kann ich denselben nicht beistimmen, sondern was er gesagt hat, spricht für die Ansicht der Deputation. Er sagt, daß die spezielle Administration dem Direktor der Anstalt verbleibe, daß man also insofern die Anstalt nicht eineStaats- anstalt nennen könne, da der Staat die Administration nicht habe: denn das ist es, was die Deputation als zweckmäßig bezeichnet, und was bei dem projektieren Institute nicht der Faß sein würde. Ware das Taubstummeninstitut zu Leipzig eine Staatsanstalt, so wäre es um so unzweckmäßiger, noch eine zweite Anstalt begründen zu wollen. Man mag also den Gegen stand von der einen oder der andern Seite betrachten, so wird sich die Ansicht der Deputation rechtfertigen. Wenn man sagt, daß das Dresdner Taubstummeninstitut aus freiwilligen Beitragen erhalten werde, es aber'an Lokalien fehle, so begründet das die Ansicht des Abg. Eisenstuck, welcher auf Ermiethung solcher Lo- -alien antrug. Wenn man die Forderung von 15,000Thlr. be trachtet, so geht schon aus dieser Summe hervor, daß es unmög lich sei, damit die Errichtung eines solchen Instituts auszufüh ren, indem diese an das Kriegsministerium abzugeben, die Ein richtung des Gebäudes aber zu der Anstalt ein neues Postulat bilden würde. Es ist bereits in der Kammer die Ansicht von der Staatsbehörde aufgestellt worden, daß bedeutende Sum men erforderlich seien, um das Moszinskische Palais einzurich ten, und dennoch wird für diese 15,000 Thlr. nicht ein so' gro ßes Lokal erhalten werden können, um alle Taubstummen des Landes darin aufzunehmen; es ist das ebenfalls augenscheinlich, da bei einem Zuschüsse von 5000 und einigen Hundert Thlrn. das Leipziger Institut nicht mehr als 40 Zöglinge aufnehmen kann. Sollten in das Staatsinstitut noch die übrigen ausgenom men werden, so müßte dasselbe nach dem Maßstabe der Leipziger Anstalt zu Unterbringung von 130 Personen 16—17,000 Thlr. jährlich erfordern. Ich bin überzeugt, daß eine Anstalt noth- wendig ist, um die Taubstummen zu unterrichten; daß aber der Staat diese errichten müsse, davon kann ich mich nicht überzeu gen. Es ist auch unmöglich, daß der Staat alles Unglück aus gleiche, worein die Staatsbürger gerarhen können; ich glaube, der Staat würde, wollte er das versuchen, in ein großes Laby rinth geratheN. Ich glaube, es genügt, wenn der Staat einen Zuschuß gicbt; er gewinnt dadurch das Recht der Oberaufsicht, er hat aber auch den Wortheil, der speziellen Administration überhoben zu sein,und daß diesegroßentheils vom Staate theuerer als von jedem Andern gemacht wird, ist natürlich; denn alle die Ersparnisse, welche gemacht werden können, gehen dem Unter nehmen zu Gute, hingegen die Administration desStaates wird sich nie darauf richten, wie dergleichen Staatsmstitute zeigen; daß diese Ersparnisse aber dem Zwecke nicht schaden, dafür bürgt dasselbe Interesse, da von dem Rufe des Institutes der Bortheil des Unternehmers abhängt:. Indessen will ich damit nicht sagen, daß es nicht Staatsmstitute giebt, die ausgezeichnet ver waltet werden müssen, so z. B. bin ich der Gerechtigkeit schuldig, zu erklären, wie ich von dem BlindeninstiMte gehört habe, daß selbiges mit den möglichst wenigen Kosten auf ausgezeichnete Weise verwaltet werde. Keine Regel ohne Ausnahmen. Königl. Commissair 0. Hübel: Der geehrte Referent hat bemerkt: ich hätte zugegeben, daß die-Leipziger Laubstümmen- Anstalt keine Staatsanstalt sei. Ich kann dies aber nicht zu geben, da diese Anstatt zwar durch eine Privatstiftung begrün det worden ist, jetzt aber ganz unter her Leitung der Regierung
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder