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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 90. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-03-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
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Mittheilirngen über die Verhandlungen des Landtags. 80. Dr-Sden, am II. März. 1837. Neun und vierzigste öffentliche Sitzung der I. Kammer, am 27. Februar 1837. (Beschluß.) Berathung des Berichts der 2. Deputation über das Dekret vom 13. November 1836, verschiedene Bestimmungen wegen der Befreiung von indirekten Abgaben betreffend. (Fortsetzung der Rede des Mitgliedes v. P olen z). Daß es nun hauptsächlich das nach Befinden Beurtheilen betrifft, um was sichs hier handelt, ist schon von zwei Seiten berührt worden, aber es ist doch nach dem Sinne der Sache klar, daß das nach Befinden Beurtheilen darauf geht, ob nach Befinden derstiftungsmäßkge Zweck einer derartigen Un terstützung bedürfe. Demnach scheint mir, daß Seiten der hohen Staatsregierung dem Verlangen, welches die Stande gestellt haben, nur zum Theil genügt worden ist. Man hat sich mitBeurtheilung der rechtlichen Verhältnisse und des Traditions rezesses allerdings beschäftigt, dagegen hat man das Bedürsniß weder zu untersuchen beabsichtigt, noch auch untersucht und diesen Theil des Verlangens mit der Erklärung abgewiesen, daß früher die Lausitz eine Fleischsteuer nicht gehabt hätte, und folg lich das. Verlangen nunmehr eine neue Befreiung begründen würde, während man diese jetzo aufzuheben beabsichtige. Nun aber möchte ich sagen, einmal hat man nicht genau den Wün schen der Stände entsprochen, indem matt mit der Untersuchung der Bedürftigkeit Anstand nahm, sodann hat man auch in Rück sicht aufdie Förmlichkeit der Sache dasWesentliche ganz ausden Augen verloren; denn ich frage: worauf beruhen denn im Allge meinen die Befreiungen der Anstalten zu frommen und gemein nützigen Zwecken? Ich kann mir nichts Anderes vorstellen, als darauf: der Staat will nicht schmälern, was die Pietät derVor- fahren zu frommen Zwecken bestimmt hat- damit, so weit es von ihm abhängt, diese Zwecke in ihrer ganzen Ausdehnung erfüllt werden können. Dies einmal zugegeben, scheint mir in dieser Beziehung kein Unterschied zu sein zwischen den Stiftungen, die diese Befreiung genießen vor allen Contribuenten des Kreises, die sie umgeben, während andere Stiftungen sie gemeinschaftlich mit den Bewohnern ihrer Provinz genossen. Der Erfolg, die Wirkung für die Stiftungen beider Landestheile ist dieselbe, es entgeht ihnen durch das, was die Entrichtung der jetzigen Schlacht steuer fordert, eine gewisse Summe, und daß diese beträchtlich ist, habe ich damals der Kammer vorgelegt; es wird nachzuwei senfein, daß die jährlich darauf zu verwendende Summe über lOOTHlr.beträgt. Ich erwähne solches, weil in den Motiven zum Gesetz wegen Verlustes der Schlachtsteuerbefreiung sammtlicher Rittergüter angegeben worden ist, sie sei zu unbeträchtlich, als daß über deren Aufhebung Etwas zu erwähnen sei. Die Ritter gutsbesitzer haben diesen Gegenstand auch als eine Sache ange sehen, die nicht von Bedeutung wäre. Beiden Stiftungen ist es dagegen eine bedeutende Summe, und folglich mangelt sie zur vollständigen Erfüllung ihrer Zwecke. Den Satz, daß eine Be freiung von allgemeinen Staatslasten künftig nicht mehr statk- sinden soll, kann ich nicht als einen richtigen Einwand gegen meine Forderung erkennen, da ich auf Befreiung der Stifter kei neswegs Anspruch mache; sie bezahlen die Steuern, sie werden sie künftig bezahlen; es ist dies nvthwendig wegen der darüber zu haltenden Controle, und es ist derselbe Fall, wie mit den An stalten ähnlicher Art in den Erblanden. Diese geben diese Steuern ebenfalls, aber nur für Beide spricht der gemeinschaft liche Grund, weswegen Letzteren eine.Nestitution gegeben wird, warum sie Etwas ersetzt erhalten, und mehr als einen Ersatz nehme ich für die Stifter der Oberlausitz ebenfalls nicht in An spruch. Nenne man es Ersatz, oder nenne man es Wohlthat oder Unterstützung, es bekommen es die erbländischen Stiftun gen der andern Confession; dieserhalb verlangte ich es auch damals. In dieser Beziehung wird mir die hohe Kammer ver zeihen, wenn ich die Bitte dahin stelle: „es wolle die hohe Kam mer in der Schrift darauf antragen, daß die hohe Staatsregie rung den Stiftern der Oberlausitz den erweislichen Verlust, wel chen sie durch Erlegung der Schlachtsteuer erleiden, in gleicher Maße, wie den zu frommen und gemeinnützigen Zwecken in den Erblanden bestehenden Anstalten restituiren lasse." v. Poser n: Mein verehrter Herr College hat bereits das Verhältniß der Oberlausitzer Stifter in der einschlagenden An gelegenheit aus einander gesetzt, so daß ich nur Weniges hinzu zufügen habe. Ich glaube allerdings, daß den Stiftern ein Nechtsgrund in wahrem Sinne des Worts zur Seite stehe. Die Stifter sind nach dem Traditionsrezesse von aller und jeder Steuer befreit, d. h. doch so viel: von den damals bestandenen, von den bestehenden sind sie befreit, wie von jeder Steuer, die je eingeführt werden könnte. Die Rittergutsbesitzer haben, weil der Gegenstand für sie gering ist, weiter darauf keine Rück sicht genommen; sie haben auch in den Erblanden eine Entschä digung dafür nicht verlangt; etwas Anderes ist es bei größeren Korporationen, den Stiftern, namentlich wo cs ein bedeutendes- Objekt ist, wenn ein durch Hospitalität, Wohlthätigkeitssinn und als Erziehungsanstalt ausgezeichnetes Stift, wie das Klo ster Marienstern, seinen aus diesen Gründen höchst bedeutenden Bedarf an Fleisch jetzt versteuern soll, und die natürlichste Folge
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