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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 91. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-03-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
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Mkttheilitnge« über die Verh andlun g en des Landtags. 91. Dresden, am 1». März. 1837. Vier und vierzigste öffentliche Sitzung der ll. Kammer, am 27. Februar 1837. (Beschluß.) ° Berathung des Berichts der I. Deputation, den Entwurf zu einem .Gesetze gegen die Theilnahme am Lotto ,und an auswärtigen Lotterieen betreffend. 1, 2upd 3. Abg. v. Bhielau: Ich wollte mir nur die Frage er lauben, ob der Antrag, der von der hohen Staatsregierung gestellt worden ist, zur Abstimmung kommen wird. ? ' Staatsminister v. Nostitz u. Janckendorf: Ein ei gentlicher Antrag ist von mir nicht gestellt worden; ich habe meine Aeußerung nur der Kammer zur Erwägung anheim gestellt. Abg. v. Thi ela u: Da würde ich diesen Antrag zu dem meinigen gemacht haben, weil es mir wesentlich erscheint, wenn wir die h. 1. jetzt aussetzen, weil sie das Hauptprinzip ent hält, um welches sichs hier handelt. Ich wollte nicht gern jetzt zur Widerlegung sprechen, die ich mir aber Vorbe halten muß. Referent Atenstädtr Dann weiß ich nicht, nach wel chem Prinzip die Deputation den' Gesetzentwurf behandeln soll. Sie hat die Prinzipfrage vorangestellt, sie hat gewünscht, daß sich in der allgemeinen Debatte darüber ausgesprochen werde, damit sie, wenn die Kammer entgegengesetzter Ansicht ist, nach andern Grundsätzen den Gesetzentwurföearbekten könne. Wenn wir die tz. 1. ausfetzen wollen, so haben wir kein An halten für die folgenden Paragraphen; es weiß Niemand mehr, wofür er stimmen soll; dann kommt noch hinzu, daß die Redaktion nun jedesmal inmitten der Kammer erfolgen muß, wahrend, wenn man hier über bas Prinzip sich ausspricht, am zweckmäßigsten sein wird, den Gesetzentwurf an die De putation zurückzugeben und ihr zu überlassen, darnach das Gutachten abzuändern. Präsident: Der Herr Staatsminister hat darauf hin gewiesen, daß durch Annahme des von.Thielauschen Amende ments dem ganzen Prinzip des Gesetzentwurfs vorgegriffen werden würde; deshalb hat der Hr. Staatsminister die Ansicht ausgesprochen, daß die Abstimmung über tz. 1. ausgesetzt blei ben möge. Der Abg. v. Thielau hat diese Aeußerung zu der seinigen gemacht, und ich hätte daher die Kammer zu fragen: Ob sie den v. Lhielauschen Antrag, daß die Berathung der tz. I. bis nach der der 16., als soweit die v. ThielauschenAmen- -emmts reichen, ausgesetzt werde, unterstützen wolle? Der Antrag wird ausreichend unterstützt und auf die fernere Frage des Präsid enten von 57 gegen 17 Stim men auch angenommen. Hierauf verliest der Referent Atenstädt tz. 2. des Ge setzentwurfs und äußert: Hierzu ist eine Erinnerung von der Deputation nicht gemacht worden, nur eine einzige Ne- daktionsbemerkung, mit welcher auch die Staatsregierung ein verstanden ist, nämlich, daß die Eintheilung des Gesetzent wurfs in a. und b. nicht möge stattsinden; man hat ihn ein- Lheklen wollen: s. in Lotto, d. in auswärtige Lotterieen, und o. in gemeinschaftliche Bestimmungen; es ist aber nur r. von Lotto, und d. von gemeinschaftlichen Bestimmungen bezogen worden. Abg. v. der Planitz: Ich weiß nicht, wie ich hier abstkm- men soll. Es scheint mir doch nothwendkg, sich, bevor diese Paragraphe zur Abstimmung gelangt, darüber zu vereinigen, ob das Spiel in auswärtigen Lotterieen verboten sein soll oder nicht. Abg. v. Thiel au: Die Paragraphe spricht bloß von Unternehmungen, aber nicht von Spiel und Einsetzen; darüber hat die Kammer sich ausgesprochen, daß alle Unternehmungen nicht an sich verboten sind. Abg. Roux: Die tz. 2. enthält weiter Nichts, als eine Begrkffserweiterung, die Bezeichnung von Unternehmungen, welche dem eigentlichen Lotto gleich zu achten sein sollen. Es wird von dem künftigen Beschlüsse abhängen, ob eine solche Unternehmung, so wie das Lotto selbst bestraft oder nicht be straft werden soll. Referent Atenstädt: Ich hätte gewünscht, daß die Kammer sich bei der tz. I. entschieden hätte, was sie wirklich verboten wissen wolle, und bloß das ausgesetzt hätte, worüber sie jetzt noch keinen Beschluß fassen will. Denn jetzt steht §. 2. ohne alle Beziehung da; denn die Annahme der tz. 1. ist noch unentschieden. Wenn sie abgeworfen würde, so weiß ich nicht, was wir mit einem Gesetz, welches mit der tz. 2. beginnt, an fangen sollen. Gut würde es immer sein, nun auch die tz. 2. auszulassen, weil sie in unmittelbarer Beziehung mit der 1. tz. seht. Die Differenz würde vermieden werden können, wenn an die Kammer die Frage gestellt würde, ob man auch das Einsetzen ins Lotto so wie auswärtige Lotterieen und den Vertrieb der Loose von diesen verboten wissen wolle. So hatte die Kammer sich über diejenigen Gegenstände, welche jedenfalls bestehen sollen, und über das Verbot der Errichtung von Zah- lenlotterieen ausgesprochen, und dann könnte die tz. 2. unbe denklich jetzt verhandelt werden; so lange das aber nicht der
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