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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 93. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-03-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
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Mitteilungen über die Verhandlungen des Landtags. NA, Dresden, am IS. Wirz. . 1837. Fünfzigste öffentliche Sitzung der I. Kammer, am I. Marz 1837. (Beschluß.) Fortsetzung der anderweiten Berachung über das Dekret, das Staats schuldenwesen betr. — Berathung über die Berichte der 4. De putation, die Beschwerde Böhme's zu Annaberg, mehrere Ge suche um Unterstützung zum Auswandern und die Beschwerde des Auditeur Grohmann betreffend. — (Schluß der Rede des Staatsministers v. Lindenau). Wenn der Domherr v. Günther eine schnelle Schuldentilgung für Staatspflicht und politische Nothwendigkeit erklärt, so muß ich in beiderlei Hinsicht gerade das Engegengesetzte behaupten. Nach meiner Ansicht gehört es zu den ersten Pflichten des Staa tes, die vorhandenen Staatsmittel zur möglichsten Beförderung des allgemeinen Staatswohls zu verwenden, und in dieser Hin sicht halte ich mich für überzeugt, daß bedeutende Verwilligun- gen für,Schule, Kirche, Handel, Gewerbe und Industrie zur wahren Vermehrung des Staatsrcichthums und der Staats wohlfahrt mehr und besser als schnelle Schuldentilgung beitra gen werden. Was aber die angebliche politische Nothwendigkeit einer solchen Maßregel anlangt, so muß ich es für politisch klug halten, nicht zu schnell zu amortisiren; Sachsen ist bereits das Land, was im Verhältniß zu andern gleichartigen deutschen und außerdeutschen Staaten die wenigsten Schulden und die stärkste Amortisation hat, und ob es klug und rathsam ist, diese Verschiedenheit der Verhältnisse noch größer machen, aus Schul denfreiheit hinwirken zu wollen, während vielleicht Nachbar staaten schuldbelastet bleiben, das glaube ich nach Maßgabe der vorhandenen Erfahrungen verneinen zu müssen, da in Zei ten von Krieg und Drangsal den minder verschuldeten Staat die größte Beitragspflicht trifft. Endlich möchte cs hier wohl zunächst auch auf die Beantwortung der Frage ankommen: Ob es besser ist, künftig aus einmal einen bedeutenden Ueberschuß in der Staatskasse oder einen solchen nach und nach von Finanz periode zu Periode zu erhalten? Das Erstere wird nach dem Vorschläge der Deputation eintreten, in dessen Gemäßheit nach Verlauf von 44 Jahren eine Sumnie von 3bis 400,000 Lhlrn. auf einmal zur Disposition kommt, wahrend bei dem von der Negierung vorgeschlagenen System alljährlich zunehmende Er sparnisse sich ergeben, über die von Landtag zu Landtag disponirt und damit das Mittel erhalten werden kann, um Unterstützung nützlicher Unternehmungen gewahren und außerordentliche Ausgaben bestreiten zu können. Die Angabe einiger numeri schen Resultate möge dies bestätigen. Angenommen, daß wir dermalen 10,000,000 Thlr. Schulden und davon jährlich 300,000 Thlr. Zinsen nebst 150,000 Thlr. Amortissement zu zahlen haben, so wird sich vermöge dieser Amortisation die Ver zinsung jährlich um 4500 Thlr. vermindern und dadurch von den vorgenannten Summen, in der ersten Finanzperiode 27,000 Thlr. - zweiten - - 67,500 - - dritten - - 108,000 - - vierten - - 148,500 - übrig bleiben. — Daß aber eine solche allmälig eintretende Er- sparniß, die von Landtag zu Landtag zu des Landes Besten verwen det werden kann, gewiß wohlthatiger ist, als eine große, erst nach Verlauf von 44 Jahren auf einmal frei werdende Summe, das dürfte wohl nicht zu bezweifeln sein. Prinz Johann: Ich erlaube mir zu Motivirung meiner Abstimmung Einiges anzusühren. Ich habe in keiner Sache so geschwankt, wie in dieser, ich mußte mich aber doch zuletzt für die Deputation erklären. Es ist die Gefährdung des Staats kredits angeführt worden. Ich will nicht glauben, daß durch die Annahme des jenseitigen Beschlusses der Sraatskredir gefährdet werde; aber sicherer scheint mir der Gang, den unsere Deputation vorgeschlagen hat, weil er in dem bisherigen System wandelt und kein Zweifel obwaltet, daß pünktlich den Verpflichtungen nachgegangen wird. Aber der Kredit eines Staates scheint mir dery Ruf einer Frau zu gleichen, der geringste Hauch verdirbt ihn. Ich kann der Ansicht nicht beipflichten, daß es nicht vor-, theilhaft sei, die Staatsschulden bald zu tilgen. Ich glaube, es muß vortheilhaft für den Staat, wie für den Privatmann sein, keine Schulden zu haben; der schuldenfreie Zustand scheint mir vortheilhaft und gerade, weil drangvolle Zeiten kommen können, ist es wünschenswerth, daß wir keine Schulden haben. Müssen wir Schulden machen, so werden wir unter vortheilhasteren Be dingungen Anleihen erhalten, als wenn wir Schulden mit Zu tilgen haben. Was den Nutzen betrifft, so steht die Sache so: Nach dem Vorschläge unserer Deputation wird gegenwärtig Etwas erspart, und unsere Söhne werden etwas Mehr zu zahlen haben, als nach dem Vorschläge jener Kammer; unsere Enkel werden aber uns wieder loben, denn sie werden Weniger zu zah len haben. Nun, wenn ich einen Scherz mir erlauben wollte, so würde ich sagen, es ist das Prinzip des Großvaters, welcher mehr Vorliebe für den Enkel als für den Sohn hat; allein die sen Scherz möchte ich bei einer so wichtigen Sache nicht in die Waagschale legen. So viel glaube ich, daß wir unsere Söhne binden, bei dem Verfahren zu bleiben, welches unsere Vorfahren
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