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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 95. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-03-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
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Mittheilttttge« über die Verhandlungen des Landtags. AA, Dresden, am 17. März. 1837« Sieben und vierzigste öffentliche Sitzung der U. Kammer, am 3. Marz 1837. (Beschluß.) Fortsetzung der Berathung über den Gesetzentwurf gegen die Theil- nahme am Lotto und an auswärtigen Lotterieen. §. 16. Referent Atenstadt: Die Deputation sagt ferner in ih rem Berichte zur §.16b: In Folge des Vorschlags §. S. und der im Criminalgesetz- buche hierüber zu erwartenden allgemeinen Vorschrift dürfte jene Paragraphe erst hier und zwar in der Maße aufzunehmen sein: „Wahlweise mit 'Gefangnißstrafe ist auf eben so viele Lage Handarbeit zu erkennen, wenn letztere nach allgemeinen crimi- nalrechtlichen Bestimmungen gegen den Uebertreter überhaupt in Anwendung gebracht werden kann." Pr äsident: Wenn Niemand darüber spricht, so würde ich dir Frage zu stellen haben: Oh man dem eben vorgetragenen Deputations-Gutachten Beistimmung ertheile? Wird ein stimmig bejaht. ß. 16 v. Findet der Vorschlag, mit den Freiheitsstrafen angemessene Geldstrafen zu verbinden, Eingang; so wird über die Verwendung derselben hier unter den allgemeinen Bestim mungen und zwar dahin sich auszusprechen sein: „Sämmtliche nach diesem Gesetze verwirkte Geldstrafen, so weit nicht darüber §. 14a. besonders bestimmt worden, sind eben so wie der An- theil an der Consiskationsstrafe §.10. der Armen- undSchulkasse des Orts, an welchem der Uebertreter wohnt, oder bei Aus ländern da, wo die Untersuchung geführt worden, und zwar, in so weit nicht durch Rezesse, Verträge oder Observanz etwas Anderes festgesetzt worden, an jede der beiden Kassen zur Hälfte zu berechnen." Auf die Frage des Präsidenten wird dieser Vorschlag der Deputation (mit Ausfall der.Bezichung auf §.14a.) ei ri stimmig angenommen. Nun hat die Deputation noch gesagt: Lag der Ueberwcisung dieser Geldstrafen an die Armen- und Schulkaffen überhaupt der Zweck zumGrunde, das Interesse der Gemeinden an die Befolgung und Ueberwachung dieses Ge setzes zu knüpfen und den Inhalt desselben bei ihnen in steter Er innerung zu halten; so dürfte demselben noch mehr entsprochen werden, wenn in den Armen- und Schulkassenrrchnungen be sondere Kapitel für diese Strafgelder mit Bezug auf dieses Ge setz angelegt würden; daher zur Erwägung der Kammer gestellt wird: Ob nicht im Vereine mit der I. Kammer der Antrag an die hohe Staatsregierung in der Schrift zu stellen sein mochte, eine solche Einrichtung des Rechnungswerts allen Gemeinden im Wege der Verordnung zur Pflicht zu machen." Abg.Puttrich,: DieWorte: „allenGemeinden" an langend, so glaube ich, daß dadurch mitunter eher ein Nachtheil, als Nutzen hervorgehen dürfte, und zwar um deswillen, weil mir aus vielen Gegenden und namentlich auch aus der meinigen be kannt, daß es vielleicht 6—8 hintereinander liegende Orte giebt, wo die Einwohner nicht ein einziges Loos aus dem Lotto oder ausländischen Lotterieen spielen. Was die Hauptsache, das Lotto, betrifft, so kennt em großer Theil dasselbe nicht einmal, ja vielleicht selbst nicht dem Namen nach; wird also schlechter dings erfordert, daß in den Armen- und Schulkassenrechnungen ein neues Kapitel unter diesem Benennung aufgeführt und bei der alljährlich stattfindenden Rechnungsablegung dies Kapitel öffentlich den versammelten Gemeindegliedern vorgelesen werden sollte, so glaube ich, daß der Nachtheil daraus hervorgehen könnte, daß Man gerade auf diese Art von Spiel aufmerksam macht, wodurch allerdings ein dergleichen Hang zum Spiel her vorgerufen werden könnte.. Die Leute würden sich darnach er kundigen, was dieses Spiel für Vortheile gewährte, wie leicht wäre es da möglich, daß Unwahrheiten stattfänden. Also glaube ich„ dürste es zweckmäßig sein, den Unterbehörden nach zulassen, nur vielleicht in denjenigen Distrikten, wo man ver- muthet, daß dieses Spiel stattsindet, ein dergleichen Kapitel in die Rechnung separat aufzunehmen, hingegen bei den übrigen Ortschaften, wo kein Gedanke von diesem Spiele seither ge wesen, dieses Kapitel wegzulassen, bis dahin, wo der Fall ein treten würde. Abg. v. Khielau: Ich würde den Antrag stellen, daß dieser ganze Satz wegfiele; es scheint mir unnöthig zu sein, eine be sondere Verordnung deswegen zu erlassen; es versteht sich von selbst, daß, wenn eine Einnahme durch diese Geldstrafen statt sindet, sie auch in ein besonderes Kapitel gebracht werden muß. Durch den Wegfall dieses Satzes würde sich auch die Bemer kung des Abg. Puttrich erledigen, die übrigens nicht un richtig ist. Referent Ätenstädt: Allerdings haben die Armen- und Schulkassenrechnungen schon jetzt ein Kapitel von Strafgeldern überhaupt, nicht aber unter dieser besondern Benennung enthal ten. Man wünschte aber durch diese den Zweck zu erreichen, daß durch eine besondere Abtheilung dieses Gesetz den Gemeinden mit jedem Jahre von Neuem in Erinnerung gebracht werde. Wenn die Rechnung verlesen wird, so kommt auch das Gesetz in Erinnerung. Die Ausführung dieser Maßregel würde der Staatsregierung zu überlassen sein; es kann bei Hinausgabe dieses Gesetzes das Nöthige in der Verordnung bemerkt werden. Abg. Wieland: Ich finde doch den Antrag der Depu tation meiner Seits nicht unangemessen; es wird keinen Scha den bringen, wenn ein solches Kapitel in der Gemeinderech-
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