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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 97. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-03-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
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Mittheilvnge« über die Verhandlungen des -Landtags. 07. Dresden, am LV. März. 1837. Acht und vierzigste öffentliche.Sitzung der II. Kammer, am 6. März 1837. (Beschluß.) Berathung über das Dekret vom 13. November 1836, die allerhöchste Entschließung auf verschiedene ständische Anträge und allge meine Mittheilungen an die Stände betr. — Hierauf ging man zum zweiten Theile der heutigen Tages ordnung über, und zwar zum Bericht über das Dekret vom 13. Nov. 1836, die allerhöchste Entschließung auf verschiedene stän dische Anträge und allgemeine Mittheilungen an die Stande betr. (Die Verhandlungen der!. Kamrner über diesen Gegen stand siehe in Nr. 51. d. Bl. S. 721. und Nr. 52. d.Wl.S. 722. sig.) Referent v. v.Mayer tragt den Eingang des allerhöchsten Dekrets nebst dem dazu gehörigen Theile des Deputations- Gutachtens vor: Das hohe Dekret theilt die ständischen Anträge des vori gen Landtages in drei Kategorieen. Die erste umfaßt diejenigen, welche durch die an die vorige Standeversammlung ergangenen Dekrete und den Landtagsabschied, oder durch die inzwischen erlassenen Gesetze und Verordnungen, oder endlich durch die dem gegenwärtigen Budjet beigefügten Erklärungen und Erläute rungen ihre Erledigung erhalten haben. Die zweite Kategorie soll diejenigen ständischen Anträge enthalten, worauf die Ent schließungen, weil sie umfänglichere Mittheilungen und Vor lagen erfordern, mittelst besonderer allerhöchster Dekrete den Ständen zugehen werden. Die dritte Kategorie endlich betrifft solche ständische Anträge und sonstige minder umffassende Mit theilungen, worüber besondere Vorlagen bei gegenwärtigem Landtage nicht beabsichtigt worden sind, und diese machen den Inhalt des gegenwärtigen Dekretes aus. Zwei Fragen waren es zunächst, welche die Deputation hierbei zu stellen Veranlassung fand, und deren Beantwortung aus dem hohen Dekrete nicht hervvrgchtt — 1) Da die Gegen stände der zweiten Kategorie nicht namentlich aufgeführt sind, so entsteht die Frage: „wegen welcher ständischer Anträge die hohe Siaatsregierung der gegenwärtigen Standeversammlung annoch besondere Dekrete vorzulegen gedenke?" 2) Leo lange über die erste Frage keine spezielle Erklärung erfolgt ist, bleibt es unklar: „ob alle ständische Anträge des vorigen Landtages durch die nach ß. lI3. der Verfassungs-Urkunde zugesagte Kö nigliche Entschließung zur Erledigung gelangt sind, oder gelan gen?" Da beide Fragen sich recht eigentlich auf den verfassungs mäßigen Wirkungskreis der Stände beziehen, so leuchtet von selbst ein, wie wichtig es ist, darüber ins Klare zu kommen. Die Deputation war daher gemeint, der Kammer vorzuschla gen, daß sie in Verein mit der I. Kammer einen Antrag an die hohe Staatsregierung dahin stellen möge: „diejenigen ständi schen Anträge, derenthalben weitere Vorlagen in dem Dekrete Vorbehalten worden, durch ^Vorlegung der Dekrete nunmehr zur Erledigung zu bringen, oder diese Dekrete mit Namhastma- chung der Gegenstände, welche sie betreffen, mindestens unver weilt anzukündigen." Allein, nachdem die Deputation mit einem der Herren Staatsminister als Commissarius sich ver nommen und von demselben die Erklärung' erhalten hat: „daß wegen der Handelsgesetzgebung und der Handelsgerichte, in- qleichen über die Patrimonialgerichte, so wie endlich über einige beim Budjet gestellt gewesene, das Cultusministerkum ange hende, Anträge, besondere Dekrete in Kurzem an die Kammern gelangen würden, außer diesen Gegenständen aber alle übrigen Anträge, so viel ihm wissend, in vorliegendem Dekrete beant wortet waren", so ist sie von ihrem Anträge wieder abgrgan- gen und schlägt der Kammer vor: „die versprochenen Vorlagen zunächst abzuwarten." —Sobald diese Vor lagen bei den Kammern eingegangen sein werden, läßt sich die Beantwortung der zweiten obigen Frage ermitteln, und die De putation glaubt, daß dieses zur Competenz der dritten Deputa tion, welche sich auch, dem Vernehmen nach, damit bereits be schäftigt, gehören dürfte. Dafern die Kammer diese Ansicht theilt, so dürfte cs zweckmäßig sein, wenn die Kammer „ihre dritte Deputation ausdrücklich beauftragte, nach Eingang jener Vorlagen, über die Frage: ob noch ständische Anträge der vorigen Ständever sammlung ohne Mittheilung einer Königlichen Entschließung geblieben? Bericht zu erstatten." Referent v. v. Ma per: Es sind zwei Anträge oder viel mehr zwei gutachtliche Vorschläge, welche die Deputation zum Eingänge ihres Berichtes der Kammer anheim zu geben hat. Der erstere war früher anders gefaßt, er ist aber nach der Er klärung des Herrn Staatsministers, daß und welche Vorlagen erfolgen würden, abgeändert worden, und dieDeputation schlägt demnach der geehrten Kammer vor, die einzelnen Vorlagen ab zuwarten. Es ist übrigens der Kammer erinnerlich, daß noch in der letzten Sitzung ein allerhöchstes Dekret eingegangen und sonach wiederum ein Gegenstand erledigt ist. Präsident: Ist die Kammer gemeint, die Vorlagen ab zuwarten? Wird einstimmig bejaht. ReferentV. v. Mayer: Die zweite Frage war die, ob es nicht zweckmäßig sei, einen Bericht darüber zu beantragen, ob und welche Anträge vom vorigen Landtage noch zurück sindj Dies ist eine umfängliche Arbeit, welche eine aufmerksame Durchsicht der letzten Landtagsakten erfordert. Die 1. Deputa tion konnte nicht glauben, daß es in ihrem Bereiche liege, sich mit diesem Gegenstände weiter zu beschäftigen, weil die ständi schen Anträge meist von der 3. Deputation ausgehen, wenig stens insoweit sie auf Petitionen beruhen. Die Deputation konnte um so weniger zu dieser Arbeit selbst schreiten, als das Dekret, welches in der letzten Sitzung eingegangen ist, damals
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