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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 97. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-03-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
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men, die Eltern zwingen zu wollen, ihren Kindern gymnasti schen Unterricht ertheilen zu lassen, wenn sie überzeugt sind, daß er für die Sittlichkeit und die physische Ausbildung der Kinder Nachtheile mit sich führe. Gehe ich nun weiter, so ist noch ein Punct in dem Deputations-Berichte, gegen den ich mich mit wenigen Worten erklären möchte, obschon ich nicht einen Antrag, der dem Gutachten der Deputation entgegen lauft, daran knüpfen kann. Es soll mir vielmehr genügen, meine Ansicht dahin auszusprechen, daß ich die Einführung des gymnastischen Unterrichts bei den Schullehrerseminarien nicht für nützlich und nothwendig halte. Indessen, ich trete dem Deputations-Gutachten nicht entschieden entgegen, weil — und damit bin ich einverstanden — die Entscheidung dem Ermessen der Staatsregierung überlassen werden soll. Ich hoffe und wünsche, die Staatsregierung werde meiner Ansicht beipflichtend die Gründe theilen, welche mich bestimmen, gegen den gymnastischen Unterricht bei Schullehrerseminarien mich auszusprechen. Ich komme nun auf einen weitern Punct, auf den Punct ä. im Deputations-Gutachten. -Auch da nehme ich Anstoß an einigen zwar wenigen Worten, aber Worten, die mir von Erheblichkeit zu sein scheinen, an den Worten, daß die Landschulen, wenigstens für jetzt, irgend eine Veran staltung der hier zur Sprache gebrachten Art nicht bedürften. Es mag der Deputation gern beigetreten werden, wenn sie sagt, für jetzt sei für die Universität und die Akademie eine solche Maßregel nicht erforderlich, aber man kann, meines Dafürhal tens, nicht sagen, wenigstens für jetzt möge die Gymna stik in den Landschulen nicht eingeführt werden. Es läuft ein solcher Vorbehalt auf ein völliges Verkennen der Ver hältnisse des Landmanns hinaus. Nie kann es nach meiner Ueberzeugung dahin kommen, Gymnastik auf dem Lande leh ren zu wollen. Ich sage nochmals nie, nicht bloß für jetzt. Oder wollte man den Landmann des Nutzens, des Vortheils, den er aus den kleinen, obschon ihm wichtigen Diensten seiner Kinder-ziehet und unter seinen Umständen zu ziehen vollkom men berechtigt ist, ganz berauben? Ich wenigstens muß beken nen, daß ich, so weit mir die Verhältnisse des platten Landes bekannt sind, nicht nur dafür halten muß, es werde, wenn es beliebt würde, den gymnastischen Unterricht auf dem platten Lande einzuführen, eine solche Maßregel den entschiedensten Widerspruch bei dem Landmann finden, sondern es sei auch die ser Widerspruch ein ganz gerechter. Aus diesen meinen Be merkungen erlaube ich mir nun auch noch eine Schlußfolge rung zu ziehen. Sie ist die, daß es nunmehr einer Bewilli gung von einer Summe von 1500 Thlr. nicht bedürfe, und zwar einer so hohen Summe deshalb nicht, weil ich wider die Unterstützung der Städte in Bezug auf Realschulen mich er klären müßte. Ich halte es für vollkommen ausreichend und sachgemäß, dieseBewilligung aufdieSumme von lOOOTHlrn. zu beschränken. Endlich kann ich nach diesen Bemerkungen zur Arif nicht angeben, ob es von meiner Seite nothwenvig sein wird, ein besonderes Amendement zu stellen. Es kommt vielmehrAlles darauf an, wie die Fragen aus dem Deputations Gutachten herausgezogen und gestellt werden. Ich behalte mir daher, wenn die Satze einzeln zur Abstimmung gelangen sollten, vor, auf den Grund meiner jetzt entwickelten Ansichten besondere Amendements zu stellen. Bürgermeister Wehner: Unsere verehrte Deputation hat uns auf den Standpunct gestellt, von welchem aus es nur mög lich werden konnte, die Sache zu übersehen. In der Hauptsache bin ich mit der Ansicht der Deputation ganz einverstanden; auf dem Lande ist es allerdings jetzt noch gar nicht nothwendig, gym nastische Hebungen dort Platz greifen zu lassen; sie würden we nig Anklang dort finden, schon deshalb nicht, weil die Aeltern die Kinder nach dem gewöhnlichen Unterricht zu ihren häuslichen Verrichtungen brauchen. Ueberdies haben die Kinder auf dem Lande ohnedem schon hinreichende Körperübung. Ich glaube auch, daß die Deputation damit einverstanden ist, daß bei ihrem Vorschläge nicht die Rede sei vom weiblichen Geschlechte, son dern bloß von dem männlichen, und mit dem Sprecher vor mir, welcher die Ansicht hat, muß ich mich dahin erklären,, daß vor derHand in dieserBeziehung Nichts gethan werden möchte. Im Ganzen habe ich nur eine Bemerkung, die den letzten Antrag be trifft, welcher dahin geht, die hohe Kammer möge zur Ausfüh rung dieses Antrags ein Quantum von 1500 Thlr. zur Disposi tion der hohen Staatsregierung stellen. Ich bin nämlich mit dem geehrten Sprecher vor mir keineswegs der Ansicht, daß diese Summe eine zu hohe sei; ich glaube vielmehr, daß 1500 Thlr. einzu geringes Quantum sind, und daß die Staatsregierung das damit zu erlangen nicht im Stande sein wird, was wir wün schen; ich bin überzeugt, sie wird mehr brauchen. Nach mei ner Ansicht würde daher diese Beschränkung den Zweck stören, den wir vor uns haben. Wenn es auf Bewilligungen hinaus geht, die aus Staatskassen bestritten werden sollen, so stimme ich der Ansicht im Allgemeinen bei, daß man ganz haushälterisch verfahren müsse, keineswegs aber darinnen, daß das soweit ge hen müsse, daß der Zweck, den man verfolgen will, nicht erreicht werden könne. Wenn es auf die Erziehung der Jugend an kommt, so würde nach meiner Meinung es, wenn man hierin vielleicht zu haushälterisch sein wollte, dahin kommen, daß man in den Zustand sich versetzt sehen dürfte, in welchem der Land mann sich befindender, um das Geld in der Lasche zu behalten, sich nicht entschließt, Saamen zu erkaufen. Ich glaube demnach, es ist nothwendig der Antrag weiter, als die Deputation gethan, zu stellen, und daß er dahin zu richten sei, der Staatsregierung zu überlassen, den dazu erforderlichen Aufwand nach Maßgabe des sich herausstellenden Erfordernisses zu berechnen und festzu stellen und dann auf das Budjet zu bringen. Es läßt sich, wie ich die Sache betrachte, eine Summe jetzt gar nicht auswerfen; ich bin aber auch überzeugt, daß 1500 Thlr. dazu nicht ausrei chen werden, um das zu erlangen, was wir hier bezwecken. Mein Antrag geht also dahin: der hohen Staatsregierung die Bestimmung des Aufwandes zu überlassen und sie zu ersuchen, später beim Budjet den Betrag näher anzugeben, wo alsdann auf diesen Gegenstand weiter zurückgekommen werden kann. Bürgermeister Hübler: Zu Rechtfertigung des Deputa-
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