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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 98. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-03-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
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Mittheilttttgerr über die Verhandlungen des Landtags. 98, Dresden, am 21. März. 1837. Neun und vierzigste öffentliche Sitzung der H. Kammer, am 7. März 1837. (Fortsetzung.) Vereinigung über die Differenz mit der I. Kammer hinsichtlich des Staatsschuldenwesens. — Anzeige über zwei vsn der 4. Depu tation berathene Emgaben.—Fortsetzung und Schluß der Bera- thung über das Dekret vom 13. November 1836, die aller höchste Entschließung auf verschiedene ständische Anträge und allgemeine Mittheilungen an die Stände betr. — Mittheilung der Regierung über die Erhebungstermine der Gewerb- und Personalsteuer. — Abg. Meisel: Ich würde, wenn der Vorstand der 2. Deputation erklärte, daß die Deputation einen abgeänderten -Beschluß gefaßt habe, meinerseits zu erklären haben, daß ich in der Sitzung der 2. Deputation nicht zugegen gewesen bin, als die Sache verhandelt worden ist. Mir schien sie wichtig genug, daß ein Bericht der Deputation darüber neuerdings hätte vorge legt werden sollen. Da dieses nicht geschehen ist und die Kammer jetzt Beschluß fassen soll, glaube ich mir es schuldig zu sein, zu erklären, daß ich nicht der Ansicht bin, welche die üb-, rigen Mitglieder der Deputation theilen. Die Sache ist zu wichtig^ als dastman hierin nachgeben sollte. ÄH bin der voll, kommenen Ueberzeugung, daß wir durch Nachgeben mehr scha den als nützen. Hätte ich meine Ueberzeugung andern können, so würde ich gern erbötig sein, mich dem Beschlüsse anzuschlie ßen; allein wenn ich annehme, daß erstens von Seiten des Aus schusses für das Staatsschuldenwesen, bei welchem ich Mitglied bin, dieSache reiflich erwogen worden, dann, daß das Gutach ten dem Finanzministerium zugekommen und das Ministerium damit einverstanden gewesen ist, und endlich, daß die Deputa tion in ihren Berichten die Gründe weitläufig dargestellt hat, warum sie glaube, daß es besser sei, 1H?.V. ohne Zinfenzu- schlag anzunehmen, und die geehrte Kammer diesem Beschluß beigetreten ist, so kann ich nicht glauben, daß man seine Ueber zeugung so schnell könne gefangen nehmen lassen. Ich bin jetzt noch der Meinung, daß es besser ist, i z p. 6. auf die Tilgung der Staatsschuld zu verwenden, als 1 p. 6. mit Zinsenzuschlag. Es ist sehr natürlich, daß Diejenigen, welche ihre Gelder in Staatspapieren anlegen, nicht davon ausgehen, sich in ein Un ternehmen einzulaffen, weil sie einen hohen Zinsfuß zu erlangen wünschen ; vielmehr sind alle Diejenigen, welche Staatspapiere kaufen, gemeint, für ihr Kapital auf längere Zeit den Zinsfuß gesichert zu haben. Das wird allerdings alterirt, wenn wir den Beschluß der!. Kammer annehmen, weil ein Ainsrnzuschlag erfolgt. Es ist schon dargelegt worden, daß dies «'nen bedeu tenden Unterschied macht. Ich bin nicht der Ansicht, daß man dadurch Nutzen stiften wird; ich glaube vielmehr, daß es für unsere Staatspapiere nachtheilig sein dürfte. Daher kann ich den von der Deputation eingeschlagenen Weg nicht für gut halten. Abg. Roux: Das Letztere scheint mir nicht so. Der Ab geordnete, welcher so eben sprach, fürchtet, daß der Stand der Papiere sich dadurch ändern würde. Ich glaube das nicht, weil in dem Schuldentilgungsplane selbst Nichts geändert wird. Es ist nicht gut, daß eine Vereinigung zwischen beiden Kam mern nicht Hal herbeigeführt werden können. Was ist aber der Erfolg, wenn die eine Kammer in einem solchen Falle der andern Kammer sich nicht anschließt? Es wird aus der ganzen Sache Nichts. Und was ist sodann weiter der Erfolg? Es bleibt, wie es zeither war. Nun ist zwar zeither nur ein Prozent den Gläubigern bestimmt zugesichert worden. Durch eine langjah- rigtz, gleichförmig beobachtete Observanz hat man aber außer dem noch den Zinsenzuschlag hinzugefügt. Bleibt nun die Sache in dem Stande, wie er dermalen ist, so würde jedenfalls 1 Prozent mit Zinsenzuschlag auch weiterhin gegeben werden müssen. Der Zinsenzuschlag könnte nicht füglich entzogen wer- dsrr, weil oben ki-6 />nf tmä Nsrtrsupn nachttzeilig eitlNMkeN würde. Daher bin ich, ob ich schon der Deputation darin bei pflichte, wenn sie behauptet, es fei eigentlich angemessener, ein festes Quantum, möge es nun auf 1 oder p. 6. oder auch auf 2 p. 6. gesetzt werden, zum Schuldentilgungsfonds zu be stimmen, dennoch fest überzeugt, daß die ll. Kammer wohl thun werde, wenn sie der I. Kammer sich anschließt. Abg. v. Thielau: Ich bin allerdings, meine Hochge ehrtesten Herren, der Ansicht, daß es wünschenswerth gewesen wäre, daß die I. Kammer der Ansicht der II. Kammer beige treten wäre und sich auf 1^ x. 6. Tilgungsfonds vereinigt hätte, und Ihre Deputation, welche dem Vorschläge der Staats schuldenverwallung und dem König!. Dekrete beitrat, hat ihre Ansicht über die Zweckmäßigkeit dieser Lilgungsart nicht ge ändert. Die Lage der Sache ist aber ganz anders geworden. Die Hauptursache, warum ein Tilgungsfonds zu 1H p. 6. gewünscht wurde, ist die, daß man die vorhandenen günstigen Konjunkturen für das Gewerbe und Fabrikation be nutzend, deren Bestehen jedesmal unsicher ist, im Anfänge etwas schneller zu tilgen zweckmäßig erachten mußte, um bei späterer Zeit, bei etwa eintretenden Unglücksfällen die Abga benpflichtigen, namentlich aber den Grundbesitz, nicht durch die nach dem Vorschläge der l. Kammer eintretende stets unver-
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