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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 81. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-03-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
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den: 1) von Chemnitz aus einer Seits bis Zwickau und andrer Seits bis nach Riesa, 2) vvwLeipzig über Altevburg, Krim- mitzschau, Werdau und Plauen nach Hof zusiks an die Baierische Grenze--3), von Dresden über Budissiy durch die Lausitz nach der Schlesischen Grenze, 4) von Riesa nckch Nieska awderPreüßi- schen Grenze, und.5) von der Leipzig-Dresdner Eisenbahn seit wärts nach'Meissen.—Die Verfolgung eines Staät.s Zweckes alles» (vergl. §.31. der Verfassungs-Urkunde) kann es sein, welche eine so gewaltsame Maßregel, einen Staatsangehörigen zu Ab tretung seines Eigenthumes zu zwingen, zu rechtfertigen ver mag. — Um eine Ucberzeugüng sich zu verschaffen, ob die in dem Gesetz Entwürfe enthaltenen Eisenbahnen Staacszwecke zu. verfolgen, zu erreichen geeignet seien, hat die Deputation sorg fältig mit einer Untersuchung- der einschlagenden gewerblichen Verhältnisse sich beschäftigt. — Sie ertheilt hierüber det Käm- mer das Nöthige in Bezug auf jede rinzelns cher^MMsn'Mtz-- nen mit und sagt: daß sie die Uebcrzeugungett'gewonnen habe/ welche als Resultat ergeben, daß diese. 'Bahncn allerdings! Staats zwecke verfolgen, und empfiehlt daher der Kammer den vorliegenden Gesetz - Entwurf zur Annahme. Was nun die einzelnen Paragraphen des, Gesetzes selbst an geht, so lautet die I. §phe: „T)as ive'gesi.AbÄetüng' des zu Er bauung einer von Leipzig nach'Dresdeü'änzulegenden- ' und nach Befinden bis zur Grenze zu verlängernden Eisenbahn erforder lichen Grundeigenthums, unterm 3. Iufi 1835 ppblizirte Gesetz (Ges. - und Verordn.- Blatt v.,J. 1D5 S. 371.) ist.in allen seinenBestimmungen auch anzuwenden auf 1) eine'von Chemnitz aus einer Seits bis Zwickau und anderer Seits bis nach Riesa, 2) auf eine von Leipzig über Altenburg, Crimmitzschau, Werdau und Plauen nach Hof zu bis an die Baierische Grenze, 3) auf eine von Dresden über Budissin durch die Lausitz nach der Schlesi schen Grenze, 4) auf eine von Riess nach Nieskaan der Preu ßischen Grenze, und 5) auf eine von der Leipzig-Dresdner Eisen bahn seitwärts nach Meißen zu leitende Eisenbahn, dafern die diesfallsigen Vorhaben, es sei nun insgesammt, oder eines oder das andere zur wirklichen Ausführung gelangen." Die Deputation erlaubt sich dabei unter 3. nach dem Worte: „Schlesischen" nur noch den Zusatz r „und Böhmischen" derKam- mer zur Annahme zu empfehlen.- Secr. Püschel: Ich bin der geehrten Deputation sehr dankbar für die Geneigtheit, mit welcher sie meiner Vorstellung Gehör gegeben und solcher gemäß den eben bemerkten Zusatz zur ß. 1. der Kammer zur Annahme empfohlen hat. Allein ich glaube, daß dessen ungeachtet es immer noch bedenklich-sein möchte, die Bezeichnung, wie sie unter Nr. 3. angegeben ist, in dieser Allgemeinheit- im Gesetze stehen zu lassen. Es geht näm lich der Zweck der beiden provisorischen Vereine, die sich in Bautzen und Zittau gebildet haben, zunächst dahin, die ge- werbfleißigen Gebirgsgegenden der Oberlausitz durch den An schluß an die Leipzig-Dresdner und Voigtländisch-Baiersche Eisenbahnen mit dem Meßplatze Leipzig, mit der Elbe und der Nordsee für den Transport ihrer Fabrikate in eine erleichterte Verbindung zu setzen, und dann will man auch eventuell eine gleichmäßige^ Verbindung der Oberkausitz mit dem Osten und Süden für den Fall vordereiten, daß die in dieser Richtung zu nächst angrenzenden Länder künftig zur Ausführung gleicher Maßregeln sich entschließen sollten. Nun haben sich aber beide ComWs in einer gemeinschaftlich zu Löbau gehaltenen Confe- renz dahin vereinigt, daß bei der beabsichtigten Bahn, so viel nur iminer möglich- auf die Hauptpuncte der Provinz: Budissin, Löbau, Herrnhuth und Aittaü- und nachstdem auch auf den süd lichen Theil der Provinz, als die gewerbthätigste Gegend,beson dere Rücksicht genommen werden solle. Ich glaube darum, daß es wohl für die Sache von großem Nutzen sein würde und auch künftigen Streitigkeiten vorbeugen könnte, wenn eben diese Orten iw Gesetze bezeichnet würden. Es-- dürfte dann hei ßen : auf eine von Dresden über Bautzen, Löbaü, Herrnhuth und-Zittau durch die Lausitz nach der Schlesischen Grenze zu rc. Es wird dies nm ganz unbedenklich erachtet werden können, in dem es dem Uebereinkommen entspricht, welches die gedachten cheiden Comitös getroffen haben,'Üsid ich erlaube mir daher eNeü-Aniragch'araüf-u stekeü."' !""''Ur-äsidE: '.Herr' Se«,'''Püschel wünscht statt des 3. Puncte^ §.'1"gesetztzil sehen: ),3)'Äuf eine von Dresden über Budissin, Löbau, Herrnhuth und Zittau nach der Schlesischen ü)Böhmischen Grenze rc.".Jch frage daher dieKammer: Ob sie ! diesen Antrag zu unterstützen gemeint sei? Wird ausreichend unterstützt. - 'Äbg. ElseNstu'ck: Ich habe den Antrag nicht mit unter stützt,-und zrva't aus dein Grunde, weil ich glaube, es ist nicht wohlgethan, in das Gesetz eine so genaue Bezeichnung aufzu nehmen. Es hat sich gezeigt, welche Schwierigkeiten sich bei andern Eisenbahnen därgeboten haben, wenn schlechterdings ein Pünct hat sollen erreicht werden; es sind die Kosten bedeutend gesteigert worden, und es ist der Gewinn bei weitem nicht so groß gewesen, als der Kostenaufwand. Deshalb habe ich geglaubt, es fei besser, die nähernBezeichnungen in das Gesetz nicht aufzu nehmen, sondern diese künftig der hohen Staatsregierung anheim zu geben. Uebrigens bemerke ich, daß von den hier aufgeführ- Len 5 Eisenbahnen, es der Deputation nurmöglich gewesen ist, von einer, und namentlich von der sub 1. aufgeführten, eine vollständige Uebersicht zu erlangen. Üeber die zweite Bahn ha ben allerdings Unterlagen vorgelegen, aber die Nivellements sind noch nicht vollendet, und deshalb hat sich die Deputation nicht so weitläufig darüber verbreiten können, als bei der erstem Bahn. Was die dritte Bahn anlangt, so sagt die Regierung selbst, daß darüber noch keine Unterlagen vorhanden wären, und .allerdings hat auf den Antrag der Deputation die. Staatsregie rung die betreffenden Akten mitgetheklt, aus denen sich ergeben hat, daß darüber noch keine festen Bestimmungen vorliegen. Nun hat man freilich davon ausgehen müssen, daß die Staats regierung dieselbe Ansicht auch haben werde, welche die Deputa tion, urid wie es geschienen hat, die Kammer auch hat, nämlich diese, daß ein Cxpropriationsgesetz nur dann gegeben werden könne Und eine Eisenbahn nur dann mittelst des Expropriations gesetzes zur Ausführung zu bringen sein werde, wenn 1) erwie sen ist, die Eisenbahn liege im Nationalinteresse- befördere die Industrie und erreiche somit einen Staatszweck; 2) aber, daß sie technisch ausführbar sei, und zwar so, daßdieKvsten der Ausfüh rung nicht die Vortheile, welche erreicht werden, überwiegen. Nun dürfte es bedenklich sein, hier der Regierung gleichsam eine Vorschrift zu machen über die Trakte, welche zu befolgen
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