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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 99. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-03-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
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Mitteilungen über die Verhandlungen des Landtags. 89. Dresden, am 22. März. 1837. Neun und vierzigste öffentliche Sitzung der II. Kammer, am 7. März 1837. (Beschluß.) Mittheilung der Regierung über die Erhebungstermine der Gewerb- und Personalsteuer. — Staatsminister v. Zeschau: Ich bitte um Erlaubniß, noch eine Mittheilung zu machen. Es wird der geehrten Kammer erinnerlich sein, daß in dem Gewerbsteuergesetz vier Erhebungs termine bestimmt waren, und zwar den löten Januar und dann von 3 zu 3 Monaten. Die Staatsregierung fand sich veranlaßt, diese 4 Termine in zwei zu vereinigen und solche auf den 15. April und 15. October festzusetzen. In der Mittheilung, welche der geehrten Kammer über die bei dem Gewerbsteuergesetz vor gekommenen Veränderungen vorliegt, hat jedoch die Staatsregie rung die Ansicht ausgesprochen, die beiden Erhebungstermine künftig auf den 15. Mai und 15. November festzusetzen. Die ser Gegenstand ist der 2. Deputation zur Berathung und Be richterstattung übergeben worden. Es sind jedoch zu diesemBe- huf mancherlei Erörterungen angestellt worden, so daß die Sache noch nicht zurBeschlußnahme hat gebracht werden können. Es rückt jedoch der Zeitpunkt heran, wo eine Bestimmung von der Staatsregierung getroffen werden muß. So ungern die Regie rung auch über einen Gegenstand, welcher der Berathung der geehrten Kammer vorliegt, eineBestimmung imVoraus trifft, so hat ste doch nicht anstehen können, provisorisch zu verfügen, daß die Erhebung der Steuer für dieses Jahr den 15. Mai und den 15. November erfolgen solle. Das Ministerium hat sich für ver pflichtet gehalten, der geehrten Kammer hiervon Mittheilung zu machen. Präsident: Wenn auf die Erklärung des Staatsmi nisters Seiten der Kammer Nichts erinnert wird, so kann es dabei bewenden. > DerPräsident schließt hierauf die Sitzung Z-2 Uhr, setzt die nächste auf den Donnerstag um 10 Uhr fest und bestimmt zur Tagesordnung das Verlesen mehrerer Berichte der 3. und 4. Deputation, wobei die Kammer sich zu entschließen haben werde, ob die Berichte gedruckt werden sollen oder die Berathung dar über sofort stattfinden soll. Drei und fünfzigste öffentliche Sitzung der 1. Kammer, am 7. März 1837. Vortrag aus der Registrande. — Berathung über den Gesetzent wurf, die Actienvereine betr. (Schluß der allgemei nen Berathung. — Besondere Berathung. §§.1.—9.)— Die Sitzung beginntinAnwesenheitvon 36 Mitgliedern und unter Vorsitz des Stellvertreters v. Deutrich gegen halb 11 Uhr sofort mit dem Vortrage aus der Registrande, auf welcher sich befindet: eine Petition des Amtsaktuar Fritzsche zu Colditz um Herabsetzung der Jnsertkonsgebühren in den Leipziger Zei tungen. (Dieser Gegenständ wird an die 4. Deputation verwie sen.) Es wird hierauf zur Tagesordnung, die Fortsetzung der Berathung über den Gesetzentwurf wegen der Actienvereine be treffend, geschritten. Referent v. G ü nth er besteigt die Rednerbühne und äußert sich dahin: Da der allgemeine Theil des Gesetzes mit der von der Deputation beantragtenAbänderung der l.tz. im engstenAu- sammenhange steht, so habe ich der hohen Kammer anheim zu geben, ob sie mir gestatten will, jetzt sogleich Dasjenige zu ver lesen, was der Deputations-Bericht über diese 1. §. sagt. Die allgemeine Diskussion hat in der That nur insofern unmit telbaren Einfluß auf den vorliegenden Gegenstand selbst, als sie sich auf diese Paragraphe bezieht. Referent tragt nun die 1. des Gesetzentwurfs vor (s. dies, in Nr. 47. d. Bl. S. 635.). Die Deputation bemerke hierzu: Die ersten Worte dieser Paragraphe: „Vereine zu gemein schaftlichen Unternehmungen, auf Aktien gegründet, bedürfen der Bestätigung durch Unser Ministerium des Innern" erschie nen um deswillen bedenklich, weil nicht ausgedrückt ist, wozu sie der Bestätigung bedürfen sollen? Man würde km Zweifels falle, wie dies schon oben angedeutet worden, annehmen müssen, >sie bedürften derselben zu ihrer Existenz. Dies würde nun nach den im allgemeinen Theile des Berichts entwickelten Ansichten der Deputation keineswegs zugegeben werden können, und ist wohl auch die Meinung der Regierung selbst nicht gewe sen, da dieselbe unmittelbar darauf eine Norm fürBeurther- lung der rechtlichen Verhältnisse solcher unbestätigten Vereini gungen aufstellt, mithin stillschweigend zugiebt, daß ihr Be stehen auch ohne Bestätigung in gewisser Maße rechtlich mög lich sei. Die zweite Kammer hat diesem Bedenken abzuhelfen ge sucht, indem sie nach den Worten: „Vereine auf Actien ge gründet" den Zusatz: „welche der Vortheile dieses Gesetzes theil- haftig werden wollen" eingeschaltet hat. Allein aus den mehr fach erwähnten und gerechtfertigten Grundsätzen ergiebt sich, daß
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