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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 83. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-03-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
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über die Vor Handlungen des Landtags. 1837 Dresden, am 3. Marz. . "Neun und dreißigste öffentliche Sitzung der II. Kammer, am 16. Februar 1837. (Beschluß-)' Berathung über den Bericht-der 1. Deputation, den Entwurf eines Gesches über das Verfahren in den an den Staatsgerichtshof gelangenden Sachen betr. —- Abg. Hartenstein: Es würde sehr anmaßend von mir sein, wenn ich die Gründe der verehrten Deputation und der verehrten Redner vor mir widerlegen wollte. Mein Zweifel und Bedenklichkeiten zu erheben, wird auch einem Laien erlaubt sein. Es scheint mir doch bei dieser Einrichtung, wenn ein Mi nister in Anklagestand versetzt, wird und Oeffentlichkeit des Verfahrens stattsinden soll, hierin eine gewisse Strenge vorzu walten. Wir haben, noch Mne Oeffentlichkeit der Gerichtspflege. Hier soll der Anfang gemacht werden. Ich gebe einer hohen Kammer anheim zu bedenken, ob nicht die höhern Staats beamten, ich muß sagen, die höchsten Staatsbeamten, durch eine solche öffentliche Verhandlung auf eine zu tiefe Stufe gesetzt werden. Das Volk soll an solchen öffentlichen Ver handlungen Theil nehmen. Dagegen habe ich Nichts ein zuwenden, allein die Erfahrung lehrt , daß die Menschen mehr zum Verurtheilen als zum Lossprechen geneigt sind, und gerade in einem solchen Falle würde ein besonderer Reiz für die zuhörende Menge vorhanden sein. Für die hohe Kammer würde es immer ein schmerzliches Gefühl sein, einen Ministerial-Vorstand in Anklagestand zu versetzen, und doch kann und soll von diesem Rechte Gebrauch gemacht werden. Dieses Recht wird so lange illusorisch bleiben, als man anzu nehmen hat, daß keine Negierung dem Drange der Umstände gewachsen ist, und daß diese den Minister manchmal zwingen können, nothgedrungen über das Gesetz hinausgehen zu müssen. Diese Bedenklichkeiten habe ich gegen das Deputations-Gutach ten, und ich bescheide mich, wenn ich eines Bessern belehrt werde. Abg. a. d. Winkel: Es wird auch mir erlaubt sein, meine ebenfalls von dem Deputations - Gutachten abweichende Mei nung frei auszusprechen. Zum Theil gründet sich diese meine Meinung auf die Erfahrungen, die ich in früherer Zeit gemacht habe. Ich habe früher öfter Gelegenheit gehabt, den öffent lichen Verhandlungen vor, den Gerichtshöfen, namentlich zur Westphälischen Zeit, beizuwohnen. Ich habe gesehen, wie viel dort lediglich und vorzüglich auf das Rednertalent ankommt. Demjenigen von den Sachwaltern, welcher ein großes Redner talent hat, wird es sehr leicht, das Publikum für seine Meinung zu gewinnen. Ich habe mich öfters unter den Zuhörern befun den. Ich bin stets befangen gechesen für den Redner, welcher »besser sprach als der gegenteilige; und sehr oft habe sowohl ich, als das übrige Publikum eine Meinung gefaßt, die sich nachher durch das'Urthel gar nicht als begründet rechtfertigte. Wenn ich vyN dieser Ansicht ausgehe, die sich bei mir auf Er fahrung gründet, so muß ich sagen, daß es mir bedenklich scheint, diese Oeffentlichkeit hier beim obersten Gerichtshöfe, welchen wir haben, zu beginnen. Wenn derjenige Sachwalter, der den Klager macht, ein größeres Rednertalent besitzt, so bin ich fest überzeugt, daß er, möge das Urthel kommen, wie es wolle, immer im Publikum einen Eindruck gegen den Angeklagten zurücklassen wird, der sich durch den Ausspruch des Gerichts nicht wieder verwischt, und daß dieses nachtheilig sein muß, scheint mir ganz gewiß. Zweitens scheint es mir aber auch i überhaupt bedenklich , da wir noch kein öffentliches Ver fahren haben, hier den Anfang machen zu wollen. Es soll ein Versuch sein. Wir wollen sehen, wie sich die Sache gestaltet. Dies aber von oben herab anzufakgen, gestehe ich, will mir nicht ganz zweckmäßig scheinen. Wenn wir überhaupt Oeffentlichkeit des Verfahrens in derZukunft wünschen und einzusühren suchen, so könnte man bei den Untergerichtshöfen bei Verhandlungen über Kleinigkeiten den Anfang machen, um die Leute daran zu gewöhnen und um zu sehen, ob die Meinung, die man davon hat, sich auch wirklich bewahren werde. Das wäre Etwas, wogegen ich für meinen Theil Nichts einzuwenden hätte. Ich gehöre unter die, welche die Geheimniskrämerei ' sehr weit entfernt zu sehen wünschen; allein hier mit der Oeffentlichkeit den Anfang zu machen, dafür kann ich mich nicht erklären. .. Abg. v, v. Maper: Was.gegen die Oeffentlichkeit sa eben gesprochen worden ist, scheint mir größtenteils mit eini gen der allgemeinen Gründe zusammenzutreffen, welche ge wöhnlich gegen die Oeffentlichkeit des Gerichtsverfahrens über haupt vorgebracht werden. Es würde zu weit führen, in der Kammer alle die Gründe zu entwickeln, welche im,.Allgemeinen für diese Oeffentlichkeit sprechen. Ich muß gestehen, daß ich die Frage der Oeffentlichkeit im Allgemeinen für entschieden, halte, nachdem die competenkesten Richter in der Sache, die größten Publicisten, Staatsmänner und Rechtsgelehrten unserer Zeit sich für dieselbe ausgesprochen haben. Es ist eine merk würdige Erscheinung, daß gerade die beiden berühmten Crimi- nalisten, welche früher unbedingt gegen die Oeffentlichkeit wa ren, in spaterer Zeit für die Oeffentlichkeit gesprochen und ge schrieben haben: ich meine Feuerbach und Mittermaier; zwei
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