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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 101. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-03-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
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über die Verhandlungen des Landtags. 101. . DxM-n„./am 2^'März. 1837. Vier und fünfzigste öffentliche Sitzung der '' I. Kammer,' am'9. Marz 1837. ' " (Fortsetzung.) Dchlußberathung über den, Gesetzentwurf, die Ucsienveriene betr. — Berathung über hie Petition v. Beu st' s., die Vor legung einer Kreistggsordnung betr. -— Berathung über den Antrag des v. Miltitz, die Wiederbesetzung der Jnspektorstel- len an an den Landcsschulen betr. — DieDeput. fahrt in ihrem Berichte fort: Gänzlich unge- gründet würde übrigens die Befürchtung sein, als ob difrch diese Vorschläge auf der einen Seite den Direktorendes Vereins ,eine zu harte VeMichtuüg aufgelegt, auf der andern das Publikum dem Betrüge insofern bloßgestellt würde, als an die Spitze eines Ac- tienvereines Leute, die Nichts zu verlieren haben, zum Scheine als verantwortliche Unternehmer gestellt werden könnten. Das erste Bedenken erledigt fick von selbst;,— die Direktoren brau chen nur mit ihren Geschäften nicht über den Fonds, worüber sie disponiren können,. hinauszugchen; das zweite trifft die^ be stätigten starker als die unbestätigten. Denn bei diesen wurde das Publikum, wenn der Vorschlag der Deputation angenom men wird, doch immer wissen, an wen es sich zu halten hätte, und sich bestimmen können, wie viel es dieser Person anvertrauen wolle. Kennt man dieselbe nicht, so wird man sich nicht mit ihr einlassen. Bei bestätigten Actienveremen hingegen können sich unter den Direktoren die achtbarsten Namen finden,— diese locken Lheilnehmer und Gläubiger, und plötzlich erfahren viel leicht Beide, daß der Verein insolvent ist. Sie wollen sich nun an die Direktoren halten, in deren Berücksichtigung sie ihr Ver mögen dem Vereine anvertraut hatten, aber — diese sind nicht verbindlich! — Beispiele hiervon sind zu bekannt, als daß sie namhaft gemacht zu werden brauchten. Hiermit soll natürlich nicht gesagt sein, daß die Bestätigung der Actienvereine zu wi- derrathen sei, und noch weniger, daß es besser sei,.wenn es gar keine dergleichen Vereine gäbe, sondern nur, daß durch die Be stätigung nicht alle bei denselben möglichen Jnconvenicnzen be seitigt werden.— Somit glaubt die Deputation der Kammer un bedenklich, den schon oben andeuteten Vorschlag machen zu dür fen: „einen Antrag in die Schrift aufzunchmcn, worinnen die hohe Staatsregierung ersucht wird, diese Ansichten über das Recht der unbestätigten Vereine zu prüfen und, in soweit ihr kein Bedenken dagegen beigebt, mit Berücksichtigung derselben noch im Lause des gegenwärtigen Landtags der Srandev'ersammlung ein Gesetz, worinnen das Recht der unbestätigten Actienvereine feftgestellt wird, entweder in Form einer Ergänzung des gegen wärtigen Entwurfs, oder beliebig als ein besonderes Gesetz vorzulegen." Bürgermeister Hübler: So sehr ich mit der Deputation einverstanden gewesen bin, jede Beziehung auf nicht bestätigte Actien-Vereine aus dem vorliegenden Gesetzentwürfe weg zulassen, und so sehr ich die von der Deputation entwickelten Ansichten über die Rechte nicht bestätigter Actien-Vereine für einen sehr dankenswcrthen Beitrag für die künftige allgemeine Gesetzgebung halte, so habe ich mich doch von der Noth- wendigkeit des Vorschlags der Deputation: „einen Antrag in die Schrift aufzunehmen—Gesetz vorzulegen," (ft das'Gutachten am Schlüsse) insofern er dahin gerichtet ist, das bezügliche Gesetz entweder als eine Ergänzung des gegenwärtigen Gesetzes oder als ein besonderes Gesetz noch der gegenwärtigen Standeversammlüng vorzulegen, nicht überzeugen können, und nur dieser Punct ist'es, gegen welchen ich mich, ohne übrigens in das zur Debatte wohl ohnehin nicht geeignete Detail der Ansichten derDeputation näher einzugehen, in einigen Worten aussprechen muß. Ich bin nämlich der Meinung, daß es angemessener sein würde, die bezüglichen Bestimmungen bei einer künftigen allgemeinen Civil-Gesetzge- Lung zu berücksichtigen , und halte daher den Antrag weder für rathsam,- noch für nothwendig,- uoch für ganz unbedenklich. Wünschen muß ich die Verweisung des' Gegenstandes auf die allgemeine Gesetzgebung aus allen'den Gründen, die überhaupt gegen jede Partikular-Gesetzgebung sprechen und der Regierung zur Pflicht machen, nur in den dringensten Fallen Lücken der Gesetzgebung durch Partikular-Bestimmungen auszufüllen. Fälle so dringender Art liegen aber, wie-ich glaube, hier nicht vor, darum nicht, weil nach Emanirung des gegenwärtigen Ent wurfs alle Actien-Vereine es in der Hand haben werden, die Vortheile und Rechte, die dergleichen Gesellschaften daraus er wachsen, sich zu sichern, und weil der Zeitpunct, wo wir einer verbesserten, allgemeinen Civil-Gesetzgebung entgegen sehen, doch nicht mehr so entfernt ist, daß er den Antrag der Deputation auf Erlassung eines Partikular-Gesetzes,' den ich deshalb zugleich für entbehrlich halte, rechtfertigen könnte.-Be denklich scheint mir aber auch der Antrag bei der der Kammer vorliegenden und noch zu erwartenden großen Maße von Ge- fttzgebungs- und andern Gegenständen. Wir haben in Folge von Petitionen die Staatsregierüng veranlaßt, Gesetzentwürfe über. Erwerbung bäuerlicher Grundstücke,-überVerbesserung des Zustandes der jüdischem Glaubensgenossen, noch-auf diesem' Landtage uns mitzutheilen/ünd stehen gegenwärtig im Begrifft die Regierung zu ersuchen, auch noch eine neue Kreistags-Ord nung den Ständen vorzulegen. Wo soll das enden ? Ich sollte meinen, man dürfen die Maße der schon vorliegenden Gegen stände nicht durch Provokation auf.neue vermehren, und aus diesen Gründen würde ich dafür.stimmen-, den Antrag ganz äll- gemein zu stellen und derStaatsregierung zu überlassen) von dm'
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