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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 103. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-03-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
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M i § L H K ß L N U A K-r über die -Verhandlungen des-8andtags. 1Ü3. Dresden, am 27. März. 1837. Zwei und fünfzigste öffentliche Sitzung der H. Kammer, am 13. Marz 1837. (Beschluß.) Berathung über den Bericht der 3.Deputation, die vom Abg. Ei sen- stuck bevorwortete Petition des Gerichtsverwalters Hähnel zu Radeburg betr., daß in jeder Stadt wenigstens ein Holzverkauf im Einzelnen, mit polizeilich festgestellter Taxe verbunden, ein gerichtet werde. — Abg. v. Leipziger: Ich glaube gern, daß es Verhältnisse im Lande giebt, wie sie die Herren Deputirten schildern, und wenn Rechtsverhältnisse obwalten und die Communen ein Recht haben, aus Staatswaldungen mitHolz versorgt zu werden, dann versteht es sich-Von selbst, daß die Hölzer nicht versteigert werden können. Allein es giebt Forstämter, wo die Einforstung ein eingebildetes Recht ist, und da muß man den Auktionen das Wort reden. Uebrigens liegt weder in dem Gutachten der De putation, noch in meinem Anträge, daß die Hölzer aus Staatswaldungen abgegeben werden müssen; denn wo es nicht thunlich ist, können sie nicht abgegeben werden, und es versteht sich daher von selbst, daß dann diese Maßregelnichtdurch- grführt werden kann. Noch muß ich darauf zurückkommen, daß auf diesem Wege, wenn es der Willkühr überlassen bleibt, Nichts ausgeführt werden wird; die Sache wird bleiben, wie zeither, denn die Communen werden die kleinen Opfer scheuen. Ich kanmalso nur meinen Antrag der Kammer zur Berücksichti gung empfehlen. Auch ist in diesem Anträge durchaus nicht die Beihülfe aus Privatwaldungen ausgeschlossen. Menge Landestheile giebt, die an der beabsichtigten Wohlthat keinen Antheil nehmen können, will ich bloß auf die allgemeinen Folgen aufmerksam machen, welche die Ausführung dieser Maßregel mit sich führen dürfte. Es ist gewiß, daß die An sprüche der Armen sich in demselben Grade vermehren werden, als'Mittel von dem Staat und den Communen gewährt wer den, dieselben zu erfüllen, weil es natürlich weit angenehmer ist, durch Betteln und Vagabondiren sich den Lebensunterhalt und die Bedürfnisse zu verschaffen, welche andere arbeitsame Leute mit saurem Fleiße zu erlangen streben müssen. Wenn es wahr ist, daß ohnerachtet der großen Unterstützungen, die z. B. in den Städten Dresden und Leipzig gegeben worden sind, die Armenzahl sich nicht vermindert, sondern vermehrt hat, sodaß alle frühem Unterstützungen nicht mehr ausreichen: so wird man mir wohl auch Recht geben können, wenn ich behaupte,' daß die Unterstützungen, welche und wie sie die Deputation beantragt hat, sollten deren Vorschläge angenommen werden, in kurzer Zeit die Zahl Derjenigen vermehren wird, welche auf diese Un terstützungen Anspruch machen. Wenn es eine Ungerechtigkeit gegen die Steuerpflichtigen genannt werden darf, aus Staats waldungen zu herabgesetzten Preisen Holz für eine gewisse Klasse der Staatsbürger zu gewähren, so wird diese Ungerechtigkeit noch größer, wenn die beabsichtigte Wohlthat nicht allen Orten zu Gute kommen kann, welche an derselben Klaffe von Staats- bürgetn ebenfalls keinen Mangel haben. Um die oben ausge sprochene Ansicht, -aß die Vermehrung der auf diese Unterstü tzung Anspruch Machenden erfolgen würde, zu bestätigen, will ich nur ein Beispiel anführen, was die Gegend von Tharandt darbietet. Es ist bekannt, daß die an die dortigen Staatsfor- - Abg.v.Thielau: Nachdem so viele Mitglieder der Kam- mer sich für diese Maßregel ausgesprochen haben, darf ich wohl Nicht erwarten, daß meine Ansicht Anklang in der Kammer fin den dürfte. Indessen halte ich es für meine Pflicht, meine Meinung eben so offen und unumwunden darüber darzulegen, als ich es bei andern Gegenständen gethan habe. Ich halte diese Maßregel für verderblich, für eine solche, welche den Staat mit einer unabsehbaren Verpflichtung belastet, und welche alle Communen unbedingt zur Armentaxe führt. Es ist gewiß sehr schön, daß man den Regungen schöner Menschlichkeit Ge hör giebt, und daß man die Liebespflichten des Christenthums be rücksichtiget; aber Diejenigen, welche die Staatsgesetzgebung zu leiten oder Theil an selbiger zu nehmen haben, können die Lie bespflichten, die Pflichten des Christenthums nicht unbedingt in ihren Bereich ziehen, sondern andere Rücksichten sind es, die sie leiten müssen, als diese. Absehen- davon, daß es eine stcn angrenzenden Communen Raff- und Leseholz aus dortigen Waldungen für ihre Armen zu fordern haben. Es sind nun daselbst die Fälle nicht selten, daß Hausbesitzer, welche als solche keinen Anspruch auf dies Raff-und Leseholzhaben, noch ein Stockwerk auf ihre Häuser aussetzen, um arme Leute zur Miethe echzunehmen; diese bezahlen alsdann keine Miethe, wohl aber müssen sie, da diese das Recht, Leseholz zu erholen, haben, es für das ganze Haus zu beschaffen übernehmen. Vergleichen wir aber hiermit, meine Herren, das Mittel, was uns von der Deputation zur Unterstützung der Arrputh vorgeschlagen worden ist, so müssen wir uns überzeugen, daß in jeder Commun eine Menge Leute vorhanden sein werden, welche, ohne geradezu arm zu sein, von den herabgesetzten Holzpreisen prositiren wol len; denn zuvörderst hat jeder Arme das Recht, Holz zu diesem Preise zu fordern, und wird also auch so viel Holz kaufen kön nen, als er Geld dafür aufbringen kann, also auch für Andere
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