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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 105. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-03-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
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M i t t h e i l n §r S e n über die Verhandlungen des Landtags. 105. Dresden, am W. März. 1837. Drei und fünfzigste öffentliche Sitzung der H. Kammer, am 14. März 1837. (Beschluß.) Berathung über den Bericht der 3. Deputation, die von dem ärztli chen Vorstande der homöopathischen Heilanstalt zu Leip zig, v. Hartmann und Genossen, eingereichte Petition we gen einer dieser Anstalt zu bewilligenden jährlichen Unterstü tzung von 300 Thlr. betr. — Beschlußnahme auf den Bericht der 3. Deputation über die Petition des Bürgermeister Hartz, die den gesunkenen Preisen der Fuhrlöhne entsprechende Herab setzung des Salzpreises in den Niederlagen zu Meißen, Dres den, Budissin, Zwickau und Plauen betr. — Abg. Meisel: Ich kann mich nur dem anschließen, was der Abg. Atenstadt gesagt hat, und mich unmöglich für die Be willigung erklären, und zwar aus zweierlei Gründen. Erstens müßte nachgewiesen sein, daß es nützlich sei, wenn ein solches Institut bestehe; es ist bisher von sämmtlichen Rednern gesagt worden, daß noch nicht entschieden sei, welche Kurmethode die vorzüglichere sei. Wenn wir also darüber noch zweifelhaft sind, so würde es mir bedenklich scheinen, wenn man jenes Institut unterstützen wollte; einmal, um die Wissenschaft vorwärts zu bringen, und dann, um die Wohlthätigkeit zu befördern. Was das Erstere anlangt, so sollte ich wohl meinen, daß nicht eher Etwas zu thun sei, als bis die hohe Staatsregierung die Nützlichkeit des Unternehmens anerkannt habe; dieselbe hat aber so eben erklärt, daß sie das Institut nicht anerkennen könne. Wenn wir aber die große Wohlthätigkeit der Anstalt betrachten wollen, so komme ich auf das zurück, was mein verehrter Nach bar gestern gesagt hat, dann ist es nicht Staatssache und wir würden in Widerspruch gerathen, wenn wir gestern andere Grundsätze adoptirt hätten, als heute. Wenn der Vi'cepra- sident gesagt hat; das Institut würde den Todesstoß erleiden, wenn wir ihm die 300Thlr. entziehen wollten, so kann ich das nicht verstehen, denn mir scheint, als hat das Institut eine Unterstützung noch nicht gehabt, es kann ihm also Nichts ent zogen werden. Um die Unterstützung jetzt zu erlangen, würde es nothwendig sein, daß erst eine Prüfung vorangehe, ob es wohlthätig für das Land ist oder nicht. Es sind bisher immer noch Zweifel darüber gewesen, und wenn gleich in einigen Staa ten die freie Ausübung der Homöopathischen Praxis gestattet wird, so ist das doch nicht überall der Fall. Ich mache auf merksam, daß selbst in einem Lande, wo die Medizin sehr wissenschaftlich getrieben wird, man sich anders ausgesprochen hat; ich nehme das aus einem Französischen Journale, in wel chem vor Kurzem eine Abhandlung zu lesen war, wo man be zweifelt und nicht anräth, solche Institute von Staatswegen jetzt zu unterstützen, weil nicht ausgemacht sei, ob sie nicht dem Lande nachtheilig sind. Es wird selbst von den Freunden der Homöopathie nicht geleugnet, daß die homöopathischen Aerzte ihrem.Systeme nicht immer treu bleiben; es ist Erfah rungssache, daß sie in vielen Fällen von demselben abgchen. Das würde also auch mich bewegen können, zu glauben, es sei nicht gut, eine Anstalt zu unterstützen, wo Diejenigen, welche sie ins Leben rufen wollen, über ihre Sache selbst noch zweifel haft sind; also würde es besser sein, Anstand zu nehmen, Et was aus Staatskassen zu bewilligen, bis das Institut so weit gediehen ist, daß es von der Staatsregierung anerkannt wer den kann. Abg. v. Leyßer: Das muß aber doch gestattet werden, daß Jeder sich so behandeln läßt, wie er glaubt, daß es ihm am zuträglichsten sei, und daher bin ich der Meinung, daß es recht zweckmäßig sein werde, Erfahrungen darüber zu sammeln. Und Erfahrungen sind eher da zu gewinnen, wo Mehrere be handelt werden, als im Einzelnen. Hiervon ist die Deput. auch ausgegangen bei ihrem Gutachten, indem dies ihre An sicht war. Abg. Meisel: Zur Widerlegung muß ich anführen, daß gewöhnlich Kranke in dem Institute behandelt werden, welche arm sind, und das kann kein Beweis sein für dis Zweckmäßigkeit der Kurmethode. Der Arme wird sich gern da behandeln lassen, wo es ihm Nichts kostet. Ob es nun gut ist, daß Etwas gegeben werde, damit der Arme m jener Anstalt ausgenommen werden kann, das scheint mir noch sehr zweifelhaft zu sein. Abg. v. Schröder: Wenn es die Armen dort umsonst haben, so glaube ich doch, daß es zweckmäßig ist, sie lassen sich dort behandeln. Abg. v. v. M a y e r: Wenn ich gestern gesagt habe, daß die Armenversorgung zunächst Sache der Gemeinden sei, so widerspricht das dm Gründen nicht, die ich heute angeführt habe. Es handelt sich hier nicht um die Versorgung der Ar men, sondern nur um Förderung eines allgemein wohlthäti- gen Zwecks, und es ist dabei nicht zu vergessen, was ich an die Spitze gestellt habe, daß hier von einer wissenschaftlichen Anstalt die Rede ist. Dergleichen Anstalten existiren noch viel. Ich darf nur erinnern an das Klinikum in Leipzig, das Polr- klinikum daselbst, das Hebammsninstitut in Dresden, die Veterinairanstalt rc., die ebendenselben oder gleiche Zwecke ver-
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