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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 105. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-03-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
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verbreitet hat, Schuld daran ist. Wohl hat die Philanthropie' Vereine gebildet zu Unterbringung von Züchtlingen; um die -Fürsorge des Staats und der Philanthropen zu genießen, muß man Verbrecher sein; warum hat man denn nicht eben so gut ! Vereine errichtet, um-Denjenigen ein Unterkommen und Ar beit zu verschaffen, welche noch keine Spitzbuben sind, wohl aber welche werden können. Die Staatsregierung hat für die Vereine zu Unterbringung der Züchtlinge, welche aus dem Auchthause entlassen sind, auf dem Budjet 500 Thlr. einge setzt. Es ist recht schön, es ist lobenswert!), daß man für diese Klasse Etwas thut; aber ich halte, den einen Zweck zu verfolgen, nothwendiger, als den andern. Es ist ganz gewiß, daß eine krankhafte Empfindsamkeit dahin strebt, die Verbrecher als eine Klasse betrachten zu lassen, die lediglich zu bemitleiden sei; wohingegen Derjenige zu den Kosten beitragen muß, der eben deshalb und des bösen Beispiels wegen sehr nahe daran ist, in die Lage versetzt zu werden, Verbrecher zu werden. Unser Mitleid sollte sich auf diejenige Klasse richten, die arbeiten will, die fleißig, die redlich ist; das Mitleid für diese sollte uns dahin bringen, ihnen nicht das Beispiel geben zu lassen, daß Betteln und Stehlen und Vagabondiren eine straf lose Sache sei; dieses Mitleid also, glaube ich, sollte uns zu der Ansicht führen, daß Strenge hier ganz unerläßlich sei. Man kann nicht sagen, daß das Harte ist, wenn man Diejenigen, wel che an dem Mark des Landes saugen, zwingt, das Gewerbe auf- zugeben, das für die arbeitsame Klasse des Landes verderblich ist. Die Deputation hat die Meinung ausgesprochen, daß für die är- mcrn Klassen Nichts gefährlicher sei, als Milde gegen Vagabon- den und Bettler. Ich kann meine Ueberzeugung nicht andern, daß es einen höchst gefährlichen Eindruck auf die arbeitsame, flei ßige aber arme Klasse machen müsse, wenn sie sieht, daß durchs Betteln und Vagabondiren mehr verdient wird, als durch Ar beit. Nun frage ich, meine hochgeehrtesten Herren, warum soll gegen diese Leute, die gerade auf der ersten Stufe zu allen Verbrechen stehen, keine Strenge angewendet werden? Wenn wir anerkennen, daß Milde in der Criminalgesetzgebung wün schenswert!) ist, so muß auch die Staatsregierung dahin wirken, daß eine große Strenge gegen Diejenigen eintrete, die dazu beitra gen , daß immer mehr und mehr Verbrechen erzeugt werden. Ich halte weit weniger schwere Verbrecher geeignet, Andere zu Ver brechen aufzureizen, als Bettler und Vagabonden dazu geeig net, die ärmern Klassen zum Betteln und Vagabondiren zu ver leiten. Ich halte die Strafe, welche die Deputation vorgeschla gen hat, keineswegs für hart, aber die Deputation hat auch nicht gesagt, daß sie diejenige sein soll, welche von der Kammer unbedingt angenommen werden müsse; sic hat sie vorgeschlagcn, um sie zu substituiren einer unbestimmten Strafgesetzgebung, nach welcher es dem Ermessen der Verwaltungsbehörden mehr oder minder anheim gestellt ist, das Betteln und Vagabondiren mit beliebiger Zuchthausstrafe zu belegen. Der wichtigste Punct, meine hochgeehrtesten Herren, in dem Berichte der Deputation ist die Erlheilung der Prämie für Einlieferung der Bettler und Druck und Papier von B. G. Teubner in Dresden. Vagabonden. Es mag dagegen angeführt werden, daß eine solche Prämie leicht zum Mißbrauch führen könnte; allerdings, es kann Alles gemißbraucht werden; indessen die Erfahrung spricht für die praktische Seite dieses Vorschlags. Ich könnte ganze Provinzen nennen, wo diese Maßregel mit dem glücklich sten Erfolge bestanden hat, und nach Aufhebung derselben der Uebelstand sich sofort wieder gezeigt hat. Prämien sind über haupt nichts Neues, sie haben früher bestanden, nur mit dem Unterschied, daß früher die Prämien von den Aemtern bezahlt wurden, und die Gemeinden keine Cognition davon hatten. Es scheint mir gewiß zu sein, daß im Anfänge namentlich die klei nern Städte hart durch diese Maßregel getroffen werden können,; denn ich leugne nicht, daß die Landgemeinden Prämien weit selt ner zu bezahlen haben werden, weil besonders Klage darüber ist, daß die Schwärme der Bettler und Vagabonden aus den Städ ten sich auf das Land ergießen; indessen, wenn sie diese Bestim mung, die einen guten Erfolg sichert, anwenden und Strenge eintreten lassen, so wird sich die Prämienzahlung in kurzer Zeit erledigen, wie die Erfahrung gezeigt hat, überall, wo diese Maßregel eingeführt worden ist. Es ist kaum möglich, eine bes sere Polizei-Maßregel hervorzurufen, um die Einen zu der Auf suchung der Bettler und Vagabonden zu vermögen, und die An dern dazu zu bringen, die Bettler und Vagabonden in ihrer cig-' nen Stadt oder Commun nicht zu begünstigen. Es ist also das Interesse Derjenigen am engsten damit verbunden, die Prämien zu bezahlen haben. Es kann die Erhebung derselben vielleicht auch noch weiter ausgedehnt werden, vielleicht auf die Gerichts personen und andere Polizeibehörden. Das ist, wie ich geglaubt habe, Sache der Negierung, die diese Maßregel noch weissr in Erwägung ziehen wird; der allgemeine Vorschlag ist nur dahin gegangen, daß Prämien für Einlieferung von Vagabonden und Bettlern ertheilt werden möchten, daß aber die Möglichkeit eintre ten müsse, sich von der Bezahlung von Prämien zu befreien, geht aus der Verpflichtung hervor, welche man den Gemeinden auflcgt. Es würde hart sein, einer Gemeinde die Verpflichtung aufzulegen, Prämien zu bezahlen, ohne ihr das Recht zu geben, sich von den Vagabonden und Bettlern zu befreien. Auf diese Weise werden die Gemeinden sicher sein, nicht mit Prämienzah lungen belastet zu werden, und ich bin überzeugt, haß in Zeit von einem Jahre sich die Bettler unendlich vermindern werden; aber unklug würde es sein, zu sagen, daß sie ganz aufhören wer den. Was für andere Mittel eintreten können, außer der Ar mentaxe, außer der Errichtung freiwilliger Arbeitsanstalten, das wird allerdings die Negierung in nähere Erwägung ziehen, aber ich glaube nicht, daß es unzweckmäßig sein dürfte, sich über diese Bestimmung hinsichtlich derPrämien besonders auszusprechen.Un ter keiner Bedingung kann ich aber mich mit dem einverstehen, was der Abgeordnete Aten städt gesagt hat, daß die Staatsregierung aus den einzelnen Reden der Deputaten in der Kammer das ent nehmen möge, was sie in ein solches Gesetz aufnehm'en solle. (Beschluß folgt.) Mit der Redaktion beauftragt: Dr. Gretsclfe!.
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