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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 109. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-04-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
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so darfja nm angefragt werden, und die obersten Behörden werden dann auf Grund bestehender Vorschriften etwaige Zwei fel entscheiden. Auch ich glaube, es würde am besten sein, diese Strafgelder den Ortsarmenkassen zufließen zu lassen. Staatsminister v. Lindeman: Es könnte im Ganzen der Staatsregierung ziemlich gleichgültig sein, wohin diese Straf- antheile kommen, wenn nur überhaupt der Zweck einer wohl- rhätigen Verwendung damit erreicht wird. Zwei Gründe wa ren es zunächst, welche die Regierung bestimmten, diese Straf- antheile den Kreisdirektionen zu überweisen. Sie sind der Hauptsache nach bereits in den Motiven des Gesetzes enthalten, so wie denn auch der Hr. Referent die Schwierigkeiten heryorge- hoben hat, welche dann eintreten werden, wenn man diese An- theile den Orts-Armenkassen zuweisen wollte. Den bedeutend sten Theil dieser Gelder machen die unter gewissen Umständen der Armenhaushauptkasse verfallenden Zehntel der Lizitations gelder und die Strafen wegenverbotenex Hazardspiele aus; in bei derlei Beziehung wird öfterer darüber Ungewißheit vorwalten, an welche Orts-Armenkassen dieselben abzugeben sind. Die Befürchtung, dadurch die Geschäfte der Meisdirektionen we sentlich vermehrt zu sehen, kann ich nicht theilen, da die alljähr lich in Folge dieser Bestimmung bei Letztem eingehenden Be trage wenig bedeutend sein werden. Allein über die wohlthä- tige und angemessene Perwendung dieser Gelder können die Kreisdirektionen gewiß darum am besten und sichersten.ur iheilen und verfügen, weil diese nach dem Gesetz vom Mai 1834 zu bestimmen haben, welche Beiträge von den Gemeinden für die aus ihrer Mitte in die Versorg-Anstalten kommenden Perso--. nen zu entrichten, und welche Mittel dazu vorhanden sind. Ist nun auch der von der Gemeinde für ein solches Individuum zu zahlende Beittag von 25 Thlr. an sich nur gering, so kann er doch für arme Gemeinden und für solche, die mehrere Unglückliche dieser Art zu versorgen haben, sehr drückend werden. Erhalten nun diese Gemeinden durch die mit ihren Verhältnissen bekann ten Kreisdirektionen einen, wenn auch nur einen kleinen Zuschuß, so wird dies allemal eine große Mohlthat sein, die gleichartig durch die Verweisung jener Gelder an die Drtsarmenkassen nicht bezweckt werden kann. Noch kommt hinzu, daß die Spielstraf gelder zunächst in großen Städten stattsinden und gerade also' an die Armenkassen kommen würden, die deren am wenigsten bedürfen, Das sind die Gründe, warum die Regierung sich be wogen sah, diese Gelder an die Kreisdirektionen zu verweisen, Abg. v. Lhielau: Ich würde mir erlaubt haben, bereits in der Deputation ein Separatvotum zu geben, wenn ich nicht an und für sich die Beiträge, welche von den Strafgeldern er langt werden, für viel zu gering achtete, um einen großen Werth darauf zu legen, Indessen glaube ich, daß es nicht un erwähnt gelassen werden darf, daß die Einrichtung, wie sie in der Oberlausitz besteht, zweckmäßiger sein dürfte als die vorge- schlagene. W werden dort die Strafgelder an die Land-Crinu- nalkaffe abgegeben, worüber por nicht langer Zeit ein besonde res Dekret erlassen worden ist. Ich sollte meinen, daß in der Dberlausitz zu dieser Kasse diese Beiträge am zweckmäßigsten eingeliefert würden, indem auf diese Weise alle Communen gleichmäßig betheiligt werden können; namentlich gehört für diese Criminalkasse die Uebertragung der Ausgleichungs-Kosten wegen des Transports von Bettlern und Vagabonden, welche aufgegriffen werden. Ich würde also den Antrag stellen, daß die Kammer den Beschluß fassen möchte, daß in der Oberlausitz diese Gelder, wie zeither, zu der Criminalkasse abgeliefert werden. Abg. Rou x : Wenn der Antrag so gestellt wird, daß die jenigen Strafgelder, welche zeither in der 'Dberlausitz zu der Criminalkasse kamen, auch weiterhin dahin abgeliefert werden, so würde ich nichts Erhebliches zu entgegnen haben, aber es sind deren in der Lhat nur wenige, welche zu der Landes-Cri- minalkasse einzureichen sind. Abg. v. Lhielau: Ich muß darauf erwiedern, daß, wenn dies auch der Fall ist, so scheint es mir doch zweckmäßig, diese Gelder denen zuzuwenden, die es am allermeisten bedürfen. Ich sehe nicht ein, warum diese Gelder an die Kreisdirektionen gegeben werden sollen , um sie zu vertheilen. Ich lege keinen großen Werth darauf, wenn die Kammer meinem Anträge kei nen Beifall schenkt; aber für etwas Zweckmäßiges etwas min der Zweckmäßiges herzustellen, scheint mir nichtwünschenswerth zu sein. Staatsministet v. Li ndenau: Der Unterschied zwischen dem Anträge des Hrn. v. Lhielau und dem Vorschläge der Re gierung besteht bloß darin, daß nach Ersterm die fraglichen Straf gelder-Antheile nicht für einen wohlthätigen,-sondern für einen Crimknalzweck verwendet werden würden. Außerdem sehe ich kein wesentliches Bedenken, was demselben entgegenstände. Allerdings würden durch die Abgabe dieser Gelder an die Crimi nalkasse Letztere eine andere Bestimmung erhalten, als die ge genwärtige war. Auch würde der Antrag des Hrn. v. Lhielau nur für die Oberlausitz zur Ausführung kommen können, da. bekanntlich in den Erblanden keine Criminalkassen bestehen. Abg. Ro ux: Ich würde es zwar selbst sehr angemessen finden, wenn man der Criminalkasse einen neuen Zufluß zu wenden könnte; allein die Rücksicht, welche so rben von dem Hrn. Staatsminister bemerklich gemacht wurde, scheint noch dringender zu sein. Es wird allemal sehr geklagt, wenn das Mitglied einer Gemeinde, sei es nun auf diese oder jene Weise, mit Unterstützung zu versehen, besonders aber in einer Versorg anstalt unterzubringen ist, und die Gemeinde dazu Beiträge zu leisten hat. Ich glaube daher, daß für diesen speziellen Zweck eine Unterstützung zu erlangen, wünschenswerther sei. Von der andern Seite muß ich aber noch darauf aufmerksam machen, daß diese Gelder in der Oberlausitz bloß bei dem Landkreise zur Criminalkasse kommen würden, weil die vier städtischen Bezirkt picht bei der Criminalkasse sind. Es würde daher darüber, hin sichtlich der Vierstädte, noch einer besondern Bestimmung be dürfen. Auf die hierauf von dem Präsident gestellte Unterstütz- üngsfrage auf das v. Thielausche Amendement wird dasselbe zurGenüge unterstützt. (Beschluß folgt.) Druck und Papier von B. G. Teubner in Dre-ven. Mit der Redaktion beauftragt r Vr. Gretsch el.
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