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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 110. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-04-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
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über die Verhandlungen des -Landtags. HO. Dresden, Sechs und fünfzigste öffentliche Sitzung der II. Kammer, am 30. März 1837. (Beschluß.) Berathung des anderweiten Berichts der 2. Deputation über das höchste Dekret vom 13. Nov. 1836, die künftige Verwendung gewisser der Hauptkasse der allgemeinen Sraf- und Versorg anstalten gewidmeten Zuflüsse betreffend. — Abg. v. Thielau: Es ist richtig, daß es eine Abnormität wäre. Es ist aber doch kein organisches Gesetz, was uns vor liegt. Zweitens ist die Bemerkung des Abgeordneten, daß für die 4 städtischen Bezirke eine andere Bestimmung nothwendig würde, auf das Gesetz nicht anzuwenden, wohl aber würde hin zuzusetzen sein: „für den Landkreis." Endlich muß ich aber bemerken, daß der eigentliche Zweck, welchen das Ministerium im Auge hat, bercits'in der Oberlausitz erfüllt wird. Es wer den dergleichen Unterstützungen" bereits gegeben, indem die Ge meinden, wenn sie darauf antragen, von den ständischen Kassen Beihülfen zur Unterbringung Wahnsinniger und Blödsinniger erhalten. Also würden die Stände nicht wissen, ob eine Ge meinde schon Unterstützung erhalten habe oder nicht. Es würde so mit dadurch nur eine doppelte Schreiberei veranlaßt werden. Ich habe nichts Neues beantragen wollen; sonst würde ich auf Zu weisung an die Lossaische Stiftung angetragen haben, welche ausdrücklich für die Armenunterstützung bestimmt ist. Referent Secretair Richter: Ich muß nur noch bemerken, daß Hr. v. Thielau in der Deputation allerdings das, was er jetzt vorgebracht, erwähnt hat. Indessen schien der Umstand bedenklich, daß man nicht wissen würde, wie viel von dem Ein kommen dieser Gelder der Land-Criminalkasse und den vier Städten der Oberiausitz zukommen werde. Man müßte also wiederum in Hinsicht auf die Oberlausitz 2 Abteilungen machen und sagen, die Städte sollen so viel erhalten, die Land-Crimi nalkasse so viel, oder die Städte ganz ausschließen, was aus dem Anträge wohl zunächst folgen möchte. Ueberhaupt fand die Deputation es angemessen, sich der 1. Kammer anzuschlie ßen, um diese Angelegenheit ihrem Ende zuzuführen, und es wäre wünschenswert!), daß die II. Kammer in dieser unbedeuten den Sache sich von gleicher Ansicht leiten ließe. Präsident: Ich würde zuvörderst über das Deputa tions-Gutachten mit Vorbehalt der beiden unterstützten Amende ments abstimmen zu lassen haben, und würde also über den Theil des Deputations-Gutachtens zu fragen haben, welcher durch die Amendements des Hrn. v. Dieskau und Hrn. v. Thie- am 4. April. 1837. lau nicht getroffen wird. Ich frage 1.: Stimmt die Kammer dem Deputations-Gutachten in der Fassung der ersten 4 Zeilen der Z. 3. bei? Wird einstimmig angenommen. 2. Tritt die Kammer dem Anträge des Hrn. v. Dieskau bei? Wird von 37 .gegen 23 Stimmen beja ht. Und 3. Wird der Antrag des Hrn. v. Thielau angenommen? Er wird durch 38 gegen 22 Stimmen genehmigt. 4. Nimmt die Kammer diese Para- graphe mit den beliebten Modifikationen an? Wird einstim mig genehmigt. Referent Secr. Richter bemerkt nach Vortrag der 4. §., daß diese nun nach den gefaßten Beschlüssen nicht mehr an wendbar sein werde; wornachder Präsident eine Frage darauf zu stellen unterläßt. Nach Entfernung der Staatsministers erfolgt nun die Ab stimmung durch Namensaufruf über das allerhöchste Dekret, gegen welches unter 59 sich bloß eine Stimme erhebt. Präsident: Die Zeit wird heute nicht gestatten, zudem dritten etwas umfänglichen Gegenstände noch überzugehen. Ich lade daher die Kammer ein, sich künftigen Sonnabend um 10 Uhr wieder zu versammeln, und bringe auf die Tagesord nung den Bericht der 3. Deputation über die Petition des Abg. Scholze, die Gestattung einseitiger Provokation zu Ablösung der Laudemialpflicht und der baaren Geldgefälle betr., und dann die Berathung des Berichts der 1. Deputation, die defini tive Gültigkeit des Gesetzes vom 27. December 1833, sowie ei nige Erläuterungen und Zusätze zu demselben betr. Sieben und fünfzigste öffentliche Sitzung der II. Kammer, am 1. April 1837. Vortrag aus der Registrande. — Vortrag der Difftrenzpuncte mit der I. Kammer in Bezug auf das Dekret, die Kassenüberschüsse betr. — Berathung des Berichts der 3. Deputation, die Peti tion des Abg. Scholze auf Gestattung einseitiger Provokation zu Ablösung der Laudemialpflicht und der baaren Geldgefälle betr.. — Die Sitzung beginnt halb 11 Uhr unter Vorsitz des Stell vertreters 0. Haase, da der Präsident Reiche-Eisenstuck wegen des die StadtAnnaberg betroffenen Brandunglücks in diese seine Heimath auf Urlaub zurückgeeilt ist. Nach beendigter Verle sung des Protokolls der letzten Sitzung wird solches genehmigt und von den beiden Abgg. v. Leipziger und Rost mit unter zeichnet. Vicepräsident bemerkt hierauf, daß er mit dem Vor,
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