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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 110. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-04-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
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rag der Registrande noch anstehm lassen müsse, weil die nöthige Anzahl von Kammer-Mitgliedern noch nicht anwesend sei. Nach einer kurzen Pause finden sich aber 51 Mitglieder ein, und es wird hierauf zum Vortrag aus der Registrande ge schritten. Es enthält dieselbe: -1) Den 29. März. Der Abg. Wieland überreicht ein Ge such des Rittergutsbesitzers Herrn Hänel auf Rauenstein und der Gemeinden zu Lengenfeld und Wünfchendorf, die Uebernahme der Unterhaltungskosten für einige in den dasigen Fluren gele- geneStraßen auf die Staatskasse betr., und macht solches zu dem seinigen. (Wird, verlesen.) — Abg.W ielandr Wie ich bereits in meinem Ueberreichungs- schreiben gesagt habe, ist mir diese Petition zur Bevorwortung überschickt worden.. Ich kenne die Lokalität genau und darf bestätigen, daß das Gesuch der Berücksichtigung der hohen Kammer würdig ist. Die Petenten haben nun nicht nachge wiesen, daß solche schon bei der betreffenden Ministerialinstanz gewesen. Würde aber die Petition ohne Weiteres an die.4. De putation abgegeben werden, sosteht zu erwarten, daßsie des vor handenen Formenmangels wegen zurückgewiesen werden müßte. Um dem vorzubeugen, habe ich mich veranlaßt gesehen, die Peti tion zu der meinigen zu machen, u. ich bitte, wie ich auch in mei ner Eingabe bemerkt habe, daß solche gleich an die 2. Deputa tion zur Berücksichtigung bei der Budjet-Berathung möchte abgegeben werden. Ein gleiches Verfahren ist neulich vorge kommen bei einer Petition aus Annaberg Seiten der dortigen Commun, welche ebenfalls einen ähnlichen Gegenstand zurSpra- che brachte. Abg. v. Thielau: Ich muß bedauern, nicht der Ab sicht des geehrten Abgeordneten sein zu können, und zwar aus 2 Gründen. Der erste ist der, daß es wohl nicht gut gethan sein möchte, die Beobachtung derForm bei irgend einem Indi viduum zu suspendiren, während, von der 4. Deputation alle andern Petitionen, wo die Form nicht beobachtet worden ist, zurückgewiesen worden sind oder werden. Zweitens hat die, Kammer ganz kürzlich in einem ähnlichen Falle, wo ein Ab geordneter die Petition zu der seinigen machte, solche dennoch an die 4. Deputation verwiesen, weil ein concreter Fall vorlag. Der Fall hier ist eine Beschwerde über einen vorliegenden besondern Fall und gehört meiner Ueberzeu- gung nach vor die 4. Deputation. Vicepräsident: Das Direktorium hat die nämliche Ansicht, welche der geehrte Sprecher vorgetragen hat. Es dürfte daher die vorliegende Petition, ob sie schon von einem Ab geordneten zu der seinigen gemacht wurde, deshalb noch nicht zu einer ständischen erhoben werden können. Ich würde dem nach an die Kammer zunächst die Frage zu richten haben, ob sie gemeint sei, diese Petition der 4. Deputation zu überweisen? Abg. Wieland: Ich sehe nicht ein', wie man auf das Materielle der Petition eingehen kann, da eben der Formenman gel zu rügen ist und bei der 4. Deputation streng darauf gese hen wird, daß die Form gehörig beobachtet werde. Es war nur mein Wunsch, daß man möchte auf das Materielle ein gehen. . Kommt die Sache an die 4. Deputation, so wird sie zurückgewsesen werden,, und um dem eben vorzubeugen, hatte ich darauf^arigetragen, solche an die 2/Deputation zu geben, um den kürzesten Weg einzuschlagen, da ähnliche Petitionen der 2. Deputation zu Begutachtung zugewiesen worden sind. Vicepräsident: Nach meiner Ansicht ist kein Grund vorhanden, am wenigsten kann der Mangel der Form ein sol cher sein, um die Petition an die Deputation nicht zu über weisen , vor welche sie gehört, und ich frage daher die Kam ¬ mer: Ob solche an die 4. Deputation abgegeben werden soll? Wird einstimmig bejaht. Ferner befindet sich auf der Registrande: 2) Den 30. März. Der Abg. Roux überreicht zwei Ge suche und zwar: s) des Papierfabrikanten Fischer zu Budissm als Nachtrag zu der bereits unter Nr. 262. der Hauptregi- strande eingereichten Petition gegen die entschädigungslose Auf hebung seines Privilegiums zum Hadersammeln, b) Des Stadtraths nebst Commun Königsbrück, sowie 30 andrer Ge meinden, die von Budissm über Kamettz und Königsbrück nach Leipzig führende Straße betr. (An die 4. Deputation.) Vicepräfident:Esistdie Petition von einem Abgeord neten nicht zu der seinigen gemacht worden und dürfte deshalb der Connexität halber an die Deputation, welche über das al lerhöchste Dekret, die Aufhebung der Bankrechte, Bericht er statten wird, zu überweisen sein. Ferner befindet sich auf der Registrande: 3) Den 30. März. Petition des Pastor Christian Friedrich Wilhelm Lhamm zu Dresden um Verwendung, daß die Gymnastik überall und auf die geeignetste Weise eingeführt werde. (An die 3. Deputation, welche sich bereits mit einem ähnlichen Gegenstände beschäftiget.) 4) Loä. Petition des Advokaten Karl Wilhelm Axt und Genossen zu Dresden, um Verwendung für Errichtung einer Hypotheken-, Leih- und Diskontokasse in Dresden/ nebst Statuten hierzu. . . . Abg. Hesse: Die Petition selbst ist von einigen sehr ge achteten Männern ausgegangen. Sie enthält die nähern Mit theilungen zur Errichtung einer Hypotheken-, Leih- und Diskontobank in Dresden. Die Petenten haben sich erlaubt, solche deshalb an die hohe Kammer zu übergeben und um eine geneigte Berücksichtigung zu bitten, weil der Kammer ohnehin ein hohes Dekret über einen ähnlichen Gegenstand vorliegt. Das Unternehmen selbst ist nicht nur für den Landmann, son dern auch für die Industrie und den Handel von großer Wich tigkeit, was mich bestimmt, die Petition zu der meinigen zu machen und sie der geehrten Kammer zur gefälligen Unterstü tzung ganz besonders zu empfehlen. Vicepräsident: Es würde die Frage entstehen, ob die Petition ursprünglich und so lange sie nicht der Abg. Hesse zu der seinigen gemacht hätte, an die 4. oder 2. Deputation abzugeben wäre. An die 4. der Form wegen, an die 2. ihres finanziellen Inhalts halber.
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