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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 112. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-04-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
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nämlich umMinisterialverantwortlichkeit, und das ist der Grundpfeiler unserer Verfassung. Ohne eine ganz beson dere Garantie möchte solche wenig nützen. Bei dieser Gelegen heit gestatte ich mir aber, 'Mich über die Ministerialverantwort- lichkeit ganz besonders zu erklären, und will es auch ehrlich und offen thun, da ich überhaupt nicht am Herzdrücken sterbe und auch nicht sterben mag, weil ein guter Freund mir einmal versichert hat, daß diese Lodesart die schmählichste sei, die sich nur denken lasse. Wenn ich gefragt würde: Ist dieMinisterial- verantwortlichkeit ohne Oeffentlichkeit Etwas, was Garantie giebt? so würde ich erklären: Ich halte sie für em Nichts, für einen leeren Schall, für em Schattenspiel, und wennich mich so ausdrücken darf, für eine Artvon konstitutionellem Gängelband, woran unsere guten konstitutionellen Staats bürger hin und her gegängelt und geschwenkt werden, ohne in der Hauptsache ihnen zu vergönnen, aufirgend eine Weise einen festen Fuß zu fassen. Daß ich mich nach diesen Erklärungen für die Oeffentlichkeit erklären muß, liegt in der Sache; ich glaube aber auch der Kammer anempfehlen zu können, daß sie der Mi norität der Deputation beitrete, um so mehr, da der Beschluß, daß die Oeffentlichkeit stattsinden soll, durchaus auch selbst die Minister nicht tangiren kann, wenn sie ehrlich und redlich sind; für diese kann die Oeffentlichkeit von keinem Belange sein ; auf solche Minister aber, die es nicht so ehrlich meinen, die leicht sinnig und schwach handeln, kann nach meinem Dafürhalten keine Rücksicht genommen werden. Was nun die Abstimmung anlangt, so ist in dem Deputations-Gutachten der verehrten Kammer überlassen worden, ob sie über die Frage als eine Prin zipfrage oder bei den einzelnen Paragraphen abstimmen wolle. Ich glaube, daß Ersteres nicht zu vermeiden sei. Wird über die Prinzipfrage abgestimmt, so wird sich die ganze Verhand lung dadurch erstaunlich erleichtern, es wird dadurch bewirkt werden, daß man nicht bei den einzelnen Paragraphen auf die selbe zurückkommen muß, und ich bin daher der Meinung, daß man diese Prinzipfrage vorausstelle. Ziegler und Klipphausen: Meine hochgeehrtesten Herren! Wo ein so schöner Kranz von Männern sich bildet, Männer von solch' hoher Genialität und edlem Charakter in den Ministerien fungiren, als in Sachsen: dann könnte es unbedenklich erscheinen, auf die Ansichten der Mehrheit unse rer 1. Deputation einzügehen. Verantwortlichkeit der Mini ster scheint dann zütn Heil des Volkes eine konstitutionelle Phrase zu werden. Aber — andere Zeiten, andere Menschen! Nichts ist gefestet auf dem Erdenrunde. Alles wechselt und wandelt. Und eben da, wo die Bedenklichkeit gehoben scheint, könnte wohl die Besorglichkeit anfangen. Ich erlaube mir daher, die Oeffentlichkeit für den vorliegenden Fall zur Spra che zu bringen und die Gründe dafür und dagegen, sowie sie theils aus der Constitution, theils aus dem Deputations- Gutachten hervorgegangen sind, nach meiner Ueberzeugung einer Prüfung zu unterwerfen. Die Wichtigkeit des Gegen standes ist wohl Jedem von uns einleuchtend; es ist gewiß, daß die Oeffentlichkeit eine der ersten Bedingungen einer wohl eingerichteten Staatsgesellschast ist. Das, was alle Theil- haber der Gesellschaft betrifft, müssen auch Alle wissen, und es dürfen im Staate keine Heimlichkeiten sein., Der Staats gerichtshof beurtheilt Angelegenheiten, welche di? ganze Ge sellschaft vor Allem' angehen. Was geheim verhandelt wird, dürfte immer ein Bedenken gegen sich haben, und man wird in dem Publikum immer glauben, es wäre das geheim Ver handelte anders verhandelt worden, als wenn es öffentlich vorgetragen worden wäre. Daher ist es nicht unbedeutend, daß Oeffentlichkeit überall in einem konstitutionellen Staate fest stehe und zwar unantastbar da stehe. Endlich ist die Oeffentlichkeit das Palladium der Freiheit der Bürger, es ist zugleich die erste Grundlage und die feste Stütze eines kon stitutionellen Staates. In dieser Hinsicht ist die Frage: Muß Oeffentlichkeit eintreten, da, wo Minister in Anklage stand versetzt werden sollen? überaus wichtig. Die Verfassungs- Urkunde ist wohl das Erste, was darüber zu Rathe gezogen und reiflich erwogen werden muß. Es ist aber gar nicht zu bezweifeln, daß die 135. §. der Verfassungs-Urkunde die Oeffentlichkeit der Verhandlungen ausspricht. Die 142. ß. setzt für den Staatsgerichtshof die Aufgabe des Schutzes der Verfassungs-Urkunde. Es ist also auch hier nicht zu bezwei feln, daß, wenn man den Grundsatz der Oeffentlichkeit an einem Orte als Bedingung ausspricht, und zwar so klar, offen und deutlich in der Allgemeinheit ausspricht, auch hier in die sem Falle, wo der Staatsgerichttzhof zum Schutz des Allge meinen da ist, die Oeffentlichkeit eintreten müsse. Die De putationen der beiden Kammern, die diesen Gegenstand reif lich erwogen haben, .sind in dieser Ansicht nicht mit einander conform/ ihre Ansichten haben sich größtentheils entgegen ge stellt. Sie haben beide Gründe für und wider sich, das ist nicht zu leugnen, wie auch nicht, daß beide mit großem Scharfsinn und reifem Nachdenken ihre Berichte verfaßt ha ben. Indessen glaube ich nach meiner Ansicht, daß eine der verehrten Deputationen mehr auf die gegenwärtige Zeit, die andere mehr auf die Natur des Gegenstan des gesehen hat, und daß daher die Gründe der Letzter» schla gend sind. Die gegenwärtige Zeit könnte allerdings Bedenk lichkeit für Entfernung der Oeffentlichkeit beschwichtigen. Es könnte vielleicht unbedenklich fein, wenn man die Deffentlich- keit in dieser Art etwas beschränkte, und ich habe schon gesagt, daß ich mich nicht überzeugen kann, daß, so lange die Verhält nisse dieselben sein werden; wie jetzt, eine Anklage Vorkommen wird. Es wird die Oeffentlichkeit vor der Hand eine konsti tutionelle Phrase bleiben und für die Zukunft nur zu beachten sein. Denn was jetzt nicht ist, kann später eintreten; es können andere Minister diese Stellen einnehmen, die jetzt so vortrefflich besetzt sind; diese können andere Ansichten haben, nach subjektiven Ansichten, nach vorgefaßten Meinungen ver fahren. Wenn die Kammern sich gleichsam jetzt dadurch die Hände gebunden hätten, daß sie dem Publikum nicht Etwas bie ten könnten, was, während der Verstand hört, auch das Herz beschwichtigt: so würde das zu beklagen sein. Es würde zu
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