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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 112. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-04-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
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genym muß ich auch rrwäynen, daß vis Erfahrung anderer .Länder sich gegen die Meinung des Opponenten und für mich ausspreche. Ms nämlich in Hessen-Cassel ein Minister! in Anklagestand verfiel, da hat meines Wissens die Stände versammlung, welche öffentliche Sitzungen zu halten Pflegt, ge rade die Ministerialanklage in geheimer Sitzung besprochen. Man geht aber auch zu weit, wenn man behauptet, was in öf fentlicher Sitzung berathen worden ist, das müsse auch ferner öf-^ fentlich verhandelt werden. Wir berathen uns fast täglich über Petitionen und weisen sie zur weitern Ausführung an die Regie rung, und gleichwohl möchte Niemand zu behaupten wagen, daß, weil wir in öffentlicher Sitzung den Grund gelegt, nun auch von Seiten der Staatsbehörden über diesen Gegenstand in öf fentlicher Sitzung fort verhandelt werden müßte. Hr. Bür germeister Wehner hat gemeint, der Staatsgerichtshof in seiner Zusammensetzung werde kaum zu der Besorgniß Veranlassung geben können, daß irgend eines seiner Mitglieder gegen sein Ge wissen durch die Oeffentlichkeit des Verfahrens zu einer Pflicht widrigkeit sich werde verleiten lassen. Die Deputation in ihrer Mehrheit glaubt aber, daß dies, wenn auch nur selten, dennoch der Fall sein könne. Sie fetzt Vertrauen in das Pflichtgefühl der Richter, die den Staatsgerichtshof bilden werden; allein eben so frei muß sie auch bekennen, daß die Unmöglichkeit einer Einwirkung nicht behauptet werden kann. Dabei scheint Hr. Bürgermeister Wehner uns den Nachweis schuldig geblie ben zu sein, weshalb für die Wahrhaftigkeit derZeugenNichts zu besorgen sei. In dieser Beziehung habe ich auch nebenher zu bemerken, daß Hr. Bürgermeister Hübler in Jrrthum befan gen zu sein scheint, wenn er glaubt, die II. Kammer habe nur die Eidesabnahme und nicht auch die Abhörung der Zeugen in öf fentlicher Sitzung verlangt. Ich bin der Ueberzeugung, daß, wenn die Oeffentlichkeit überhaupt cinzuführen wäre, sie noch am ersten bei der Abnahme von Eiden zu billigen wäre; aber die öffentliche Abhörung der Zeugen ist höchst bedenklich. Es laßt sich fürchten, daß, wenn seine Aussage der Stimme des Volks entgegen tritt, er nicht ferner mit der nöthigen Ruhe, Unbefan genheit und Pflichttreue seine Aussage werde abgeben, so abge ben, wie die Pflicht es erfordert. Ich kann aber auch nicht beisiimmen, wenn man in der Oeffnung der Thüren eine Feier lichkeit erkennen will. Ich finde in dem Worte: „Feierlichkeit" etwas Anderes; die Menge der Zuhörer kann einen Akt nicht zu einer Feierlichkeit machen, und insofern kann ich unmöglich dem Anträge des Hrn. Stellvertreters heitreren, denn es wird genü gen, wenn die Akten durch den Druck bekannt gemacht werden, um dadurch dem Publikum, so weit es überhaupt den Gegen stand auszufaffenvermag, Gelegenheitzugeben, sich mit dem Ge genstand bekannt zu machen. Ich halte das für besser, als wenn die Sitzung durch ein vielleicht unruhiges Publikum viel leicht gar gestört, die ihr zugedachte Feierlichkeit gerade verlieren würde. Ich habe aber die Deputation in ihrer Mehrheit na mentlich gegen das Anführen in Schutz zu nehmen, als ob sie nur auf die Gegenwart gesehen und die Zukunft nicht im Auge gehabt habe. Sie ist schon von Sr. König!. Hoheit vertheidigt worden, und ich selbst habe nur noch hinzuzufügen, daß gerade im Fortlaufe der Zeiten man dahin gelangen könnte, die Def- fenmchreit noch weniger für rathsam zu erachten als jetzt, denn, wie bereits der Hr. Justizminister in der jenseitigen Kammer be merkt hat, so hat es frühere Zeiten gegeben, wo die Verhältnisse einfacher und die Oeffentlichkeit deshalb vielleicht weniger schäd lich war. Allein wir schritten einer sittlichen Verfeinerung zu, wo die Sache bedenklicher geworden ; und es ist nicht anzuneh- mm, daß ein Stillstand oder gar ein Zurückgehen der jetzigenGe- nerativn in dieser Beziehung eintreten werde. Es istalso mög lich, daß bei noch größerer Verfeinerung der Sitten, die freilich auch in dieser Beziehung eine Depravation genannt werden könnte, die.Oeffentlichkeit sich noch gefährlicher als in der Gegen wart darstellen wird. Sagt man, alles Oeffentliche entspreche jetzt dem allgemeinen Wunsche, so habe ich schon einmal bemerkt, daß seit gewissen Vorfällen im Auslande Stimmen sich zu erheben beginnen, die einige Zweifel gegen die Nützlichste t der Oeffent lichkeit bei gerichtlichen Verhandlungen aussprechen, und es scheint daher mindestens der jetzige Zeitpunct nicht glücklich ge wählt, um die Oeffentlichkeit in gerichtlichen Verhandlungen ein zuführen. Man hat von Seiten der Mehrheit der Deputation ferner gesagt, es laufe die Sache auf ein Schauspiel hinaus. Hat irgend eine Musterung Anfechtung erlitten, so ist es diese gewe sen; allein auch hier kann ich für meinen Theil von diesem Aus spruche nicht zurückgehen; denn wer möchte leugnen, daß viele der Zuhörer bei diesen oft so verwickelten Fragen nicht die Ein sicht haben werden, die das Sachverhältniß zu ergründen und ein Urtheil darüber zu fällen möglich macht. Ist dies aber derFall, so wird dieser Prozeß für die Ungebildeten der Nation zum rei nen Schauspiel. Der gebildete Theil bedarf aber der Oeffent- lichkcit nicht. Man hat gesagt, die Aufregung werde schon vorher entstanden sein, und nicht die Oeffentlichkeit rufe sie erst hervor. Von der Mehrheit der Deputation ist das allerdings nicht geleugnetworden; allein die Mehrheit der Deputation legte in ih- remGutachten einGewichtdarauf,daß,wenn schoneineAufregung besteht, man dafür eben sorgen müsse, daß diese Aufregung nicht noch größer werde. Insofern dürfte das Deputations-Gutach ten der Mehrheit sich wvhl rechtfertigen. Ich habe nun noch auf einige Acußerungcn des Hrn. Bürgermeister Hübler überzu geben, namentlich auf eine, die ich, wenn der Hr. Bürgermeister Hübler sie mir damals, als ich den Bericht schrieb, in die Feder diktirt hatte, mit Vergnügen gerade als einen Grund für die Ansicht der Mehrheit der Deputation benutzt haben würde. Er stellt uns die große und unbegrenzte Macht der öffentlichen Mei nung vor Augen. Wenn ich nicht irre, war namentlich das Wort: „unbegrenzt" der Ausdruck, dessen er sich bediente. Nun wohl, wenn die Macht der öffentlichen Meinung so groß, so un- ' begrenzt ist, so muß man auch an ihre Macht glauben, einzelne Stimmen unter den Richtern und Zeugen sich unterwürfig zu machen, und das wäre eben das, was den Rechtsschutz am mei sten gefährden müßte. Ich glaube sonach, das Deputations- Gutachten der Mehrheit werde gerechtfertigt erscheinen, und habe cs dcr Kammer zu überlassen, wie sie in dieser Beziehung abstimmen will. Das Einzige habe ich aber noch zu bemerken, daß, wenn jetzt die Frage auf das Gutachten der Deputations- Mehrheit gestellt wird, und dieses Genehmigung findet, kaum noch auf das Amendement des stellvertretenden Präsidenten werde zurück zu kommen sein; denn erklärt sich die Kammer ge gen alle und jede Oeffentlichkeit, so wird sie sich gegen dieOeffent lichkeit in allen Lheilen des Entwurfs aussprechen, und es kann dann bei den einzelnen Paragraphen kein Amendement gestellt werden, was sich für dieselbe, wenn auch nur in beschrankt« " Maße, ausspräche. Ich mußte dies herausheben, will aber der Art der Fragstellung keineswegs vorgreifen. (Beschluß folgt.) Druck und Papier von B. G. Teubner in Dresden. Mit der Redaktion beauftragt: Vr. Gr et schel.
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