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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 120. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-04-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
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Bestimmteste vom'König angeordnet war, daß sie aber dennoch nicht zu Stande gekommen ,» weil es sich zeigte, daß diese An sprüche sehr bedeutend waren, und es ist auch dieser Gegenstand als ein nur wünschenswerter einstweilen hinter die dringenderen zurückgetreten. Die Deputation hat gesagt, sie dürfe wohl der Erwartung sich überlassen, daß dieses in unserm Vaterlande nicht der Fall sein würde, daß man solche hohe Ansätze hier machte. Ich weiß aber nicht, worauf sich diese Erwartung gründet, und ich möchte fast glauben, daß es eben so sein würde, wie im Königreiche Preußen. Auch die Preußische Staatsregierung hat das erwartet, sie hat aber diese Erwar tung nicht bestätiget gefunden und also dieses große Werk nicht ausführen können. Nun ist auch der Zustand unseres Steuer systems noch nicht dahin gelangt, um eine feste Basis zu ha ben, um das richtige Verhaltniß zu überblicken, in welchem das Grundeigentum und das Gewerbe gegen einander stehen, und wie beide gleich oder verhältnißmäßig zu solchen Leistungen herbeigezogen werden sollen. Also glaube ich, daß es noch,nicht an der Zeit sei, diesen Gegenstand zur Sprache zu bringen. Ich bin daher der Meinung, Haß dieser Gegenstand bis dahin ausgesetzt werde, wo wir ein neues Grundsteuergcsetz haben und werden übersehen können, in welcher Maße die Gewerbe und das Grundeigenthum nach richtigem Verhältnisse zu allen Staatslasten beizuziehen sein-werden. Nun ist noch ein 2. Ge genstand von der Deputation mit in Frage gebracht worden, die Einlage von Almosen bei den Communionen in die deshalb aus gestellten Becken, was durch das Mandat vom Jahre 1772 angeordnet worden ist. Die geehrte Deputation nimmt großen Anstoß an diesen milden Gaben und an der Zeit, wo dieselben stattsinden. Was kann aber bei einer so feierlichen, religiösen Handlung, als das Abendmahl ist, einem frommen Gemüth naher liegen als die lebendige .Erinnerung an die Lehre der Christusreligiop: Liebet Euch unter einander! Denn es ist ein Liebesmahl. Und wie kann diese Liebe sich schöner zeigen als durch die Erfüllung des Zurufs: Gedenket der Armen! Ich gestehe, daß in dem Augenblicke, wo diese Handlung vollzo gen wird, es so nahe liegt, den Armen eine Gabe zu reichen, daß ich nur bedauern würde, wenn diese Einrichtung aufhörte. Ich erkläre mich daher gegen diesen Antrag der Deputation. Ziegler und Klipphausen: Die Deputation hat sich für Abschaffung des Beichtgeldes erklärt und scheint einen gewissen Anstoß an dieser Art und Weise, wodurch den Geist lichen eine Remuneration zukommt, zu nehmen. Ich kann diese Ansicht nicht theilen, und zwar aus mehrfachen Grün den: 1) weil es der einfachste und leichteste Weg ist, wodurch dem Geistlichen gewissermaßen durch ein freundliches Entgegen kommen von denen, die zum Genüsse des Abendmahles gehen, Etwas gegebenwerden kann; 2)istauch die Ansicht im Volke eine ganz andre, als sie hier in dem Berichte herausgestellt ist. Ich habe in den Gemeinden über das Weichtgeld nicht klagen gehört, sie haben es willig gegeben, und zwar um so mehr, je mehr sie mit dem Geistlichen zufrieden waren. Sind Fälle vorgekommen, wo dies nicht der Fall war, so war die Ver ¬ anlassung ein schlechter Seelensorger, und in diesem Umstande war die Ursache zu finden, daß von der Gemeinde das Beicht geld nicht gern gegeben wurde, weil sitz u-m nicht in Liebe zu- gethan war. Ich habe aber gesehen, wie schnell ein Geistli cher, der ein wahrer Mann Gottes ist, auch wenn er bei der Wahl mit einigem Mißbehagen Seiten der Gemeinde ausge nommen wurde, sich Abneigung in wahre Liebe umzuwandeln, sich die Herzen zu gewinnen wußte. Also sehe ich nicht ein, warum man einer Gemeinde Etwas benehmen will, woran sie keinen Anstoß nimmt, und wozu keine Veranlassung vorhan den ist. Wenn Petitionen von Gemeinden aller Art auf Ab schaffung des Beichtgcldes eingekommen wären, so würde ich die Stimme des Volks darin erkennen. Dann wäre es Pflicht der Stände, darauf Rücksicht zu nehmen, wie jeder Zeit Verpflichtung der Stände ist, auf die Stimme des Volks zu achten, sie zwar nicht als Richtschnur zu nehmen, aber die Meinung des Volks zu beurtheilen, wo sie keine Laune ist, — denn auch Völker haben ihre Launen — sondern aus der Wahrheit stammt. Aber hier bei dem vorliegenden Gegen genstande klagt Niemand, keine Gemeinde; warum soll man der Gemeinde dieses nehmen? Heute fängt man mit dem B'eichtgeld an, morgen mit dem Schulgelde; will man denn die Communen gar nicht zur sittlichen Selbstständigkeit und politischen Mündigkeit kommen lassen? sie mögen für ihre An gelegenheiten sorgen, das ist der einfachste Weg, der Staat hat sie zu controliren, aber das Gemeinwesen soll immer mehr und mehr ein allgemeines Wesen werden und Einfluß bekom men auf die Wahl der Schullehrer und Geistlichen; diese sollen nicht über den Gemeinden stehen und auch nicht abhängig gemacht werden. Sie sollen neben ihnen stehen durch Liebe, Vertrauen, sittlichen Wandel und reli giöse Vorträge; sollen sich an die Gemeinde so anschlie ßen, daß die Gemeinde ihnen gern und willig Gehör giebt, und diese wird bereitwillig sein und auf diese Weise mehr thun, als außerdem geschehen wird. Wenn man den ganzen Verlust berechnet, so würde er nicht unbedeutend sein, denn ich weiß Gemeinden, wo das Beichtgeld 2 — 300 Khaler beträgt. Wie soll dieser gedeckt werden? durch, die Staatskasse? wo soll das hinaus ? Es sind eine Menge Vorlagen, bei denen man Ueberweisungen auf die Staatskasse beabsichtiget. Auch damit bin ich nicht allseitig einverstanden; man muß unter scheiden, was gehört der Commun, und welche Rechte und Verpflichtungen hat der Staat? Will man Alles das auf die .Staatskasse nehmen, so wird alle organische Verfassung der Gemeinden aufhören, es wird nur ein Mechanismus sein, der durch einen Druck von oben Alles in Bewegung setzt, aber alles Leben-und alle Bewegung der Gemeinden wird aufhören und in der jetzt beliebten Centralisation in der Administration ersterben. Will man dieses nicht, so lasse man die Gemein den zur Selbstständigkeit erwachen, man emanzipire sie,, das heißt, man bilde sie zu ächten Gemeinwesen, man lasseste ihre Angelegenheiten selbst besorgen, ächt constitutione!! werden, ' und auch die Administration im Staate wird dann liberal
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