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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 121. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-04-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
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Mittherluogei» über die Verhandlungen des Landtags. A21. Dresden, am 17. April 1837. Zwei und sechzigste öffentliche Sitzung der l. Kammer, am 10. April 1837.. (Beschluß.) Berachung des Berichts der 4. Deputation über die Bitte und Frage des Privatus Robert v. Heldreich zu Dresden wegen Abschaf fung des Beichtgeldes. — (Dabei Berathung der Frage über die Zuziehung Königs. Commissarien zu den Deputationen.) Bürgermeister Ritterstadt: Ich kann mir keineswegs verbergen, daß die Abschaffung des Beichtgeldes Mancherlei für und wider sich habe; allein mir scheinen die Gründe, welche für die Abschaffung desselben angeführt worden sind, die über wiegenderen zu sein. Im Allgemeinen bemerke ich, daß ich al lerdings dem Anträge des Hrn. v. Carlswitz mich anzuschließen geneigt sein würde; allein es ist mir nur das Bedenken beige gangen, ob auch ein solcher Antrag der Staatsregierung er wünscht und genügend sein möchte. Nach der Aeußerung des Hrn. Cultusministers muß ich glauben, daß es der Staatsre gierung erwünscht sein müßte, wenigstens allgemeine Andeu tungen über die Absichten der Stände in Bezug auf die Abschaf fung des Beichtgeldes zu erhalten, und namentlich nicht nur dar über, ob das Beichtgeld abgeschafft werden solle, sondern auch darüber, wer die Entschädigung zu leisten habe; denn außer dem dürste die Staatsregierung in Verlegenheit sich befinden, wenn sie ein Gesetz Vorschlägen sollte, und daß es eines solchen bedürfen möchte, kann ich nicht bezweifeln, weil derGegenstand zu sehr in Privatinteressen eingreift, als daß derselbe im Wege der Verordnung abgemacht werden könnte. Gehe ich näher ein auf die Art, wie die Abschaffung des Beichtgeldes möglich ge macht werden könne, so nehme ich in dieser Beziehung zuerst Anstoß an einer Aeußerung desHrn. v. Heldreich, indem es mir hier eine ganz andere Sache zu sein scheint, als bei der Fixation vonCivilbeamten, um deswillen, weil das Beichtgeld hier nicht gesetzlich bestimmt ist. Diese Frage scheint eine ganz andere zu sein, und von dieser Seite aus betrachtet wird sie auch besondere Schwierigkeiten bei der Ausführung haben. Was sodann aber die Aufbringung der Entschädigung betrifft, so glaube ich aller dings aus dm von dem Hrn. Staatsminister angeführten Gründen mich dafür ausfprechen zu müssen, daß eine solcheEnt- schädigung ganz auf die Staatskassen nicht werde übernommen werden können; vielmehr bin ich der Uelmzeugung, daß noch eine Person vorhanden sei, die unter den vier Personen, wel che v. Heldreich aufführt, nicht erwähnt ist. Und das ist die Kirchengemeinde. Diese scheint mir Diejenige zu sein, welche im Allgemeinen jene Entschädigung zu leisten habe. Ich denke mir die Sache ungefähr auf die Weise, daß diese Entschädigung zu den laufenden Ausgaben des Kirchenarars mitgebracht wür de, und insoweit die Einkünfte desselben nicht ausreichten, so würde das Fehlende durch Zuschüsse auf die gewöhnliche Weise aufzubringen sein. Und nur in dem Fall, wo die Kräfte der Gemeinde nicht ausreichten, würde ich glauben, daß der Staat im allgemeinen Interesse wohl sich bewogen finden müsse, die nöthigen Zuschüsse dazu zu leisten. Dabei muß ich zu gleich den Wunsch mit aussprechen, daß alles Mögliche gethan werde, um nicht in Zukunft durch eben diesen Antrag dieselben Zerwürfnisse, welche die Fixation der Schullehrer erregt hat, in den Verhältnissen der Seelsorger zu derGemeinde herbei geführt zu sehen, u.daß im Voraus diesem Uebelstandevorgebeugk würde. Dies würde dringend zu wünschen sein. Nun aber ist allerdings wohl voraus zu setzen, daß diese Maßregel, sie möge noch ergriffen werden, in welcher Maße sie wolle, doch jedenfalls eiye ziemliche Zeit hinaus wird verschoben werden; indessen glaube ich, könnte wenigstens einigermaßen dem Uebelstandc ab geholfen werden, welcher im Berichte der Deputation so scharf hervorgehoben worden ist, und ich benutze hier eine Andeutung, welche die Deputation selbst in ihren: Berichte niedergelegt hat. Dort ist gesagt: „Selbst wenn nur vor jetzt zu Entfernung des Greuels an heiliger Stätte, die Einrichtung allenthalben getroffen würde, daß das Beichtgeld nicht Lei der Beichte oder dem Abendmahle in der Kirche, oder vorher beim Anmelden zur Beichte oder nachher an anderem Orte gegeben werde, würde nur dem öffentlichen Aergernisse gesteuert, nicht aber den übrigen Nachtheilen, namentlich dem so großen, daß Viele von der Beichte und von dem Abendmahle sich um des Geldes willen ab halten lassen, begegnet werden." Allein ich glaube doch, es fei wünschenswert!), daß wenigstens vor der Hand diesem Aerger- niß gesteuert würde, da allerdings in vielen, ich möchte sagen, in den meisten Gemeinden der Gebrauch herrscht, daß das Beicht geld in der Kirche unmittelbar bei der Beichte oder vorher an den Geistlichen entrichtet wird. Dieser Uebelstand bewegt mich zu einem Anträge, welchen ich nachher schriftlich zu überreichen die Ehre haben werde, und der dahin lauten wird: „Das Ministe rium des Cultus möge unerwartet der mit dem Beichtgelde zu treffenden veränderten Einrichtung dahin Anordnung treffen, daß das Beichtgeld allenthalben nicht in der Kirche, sondern bei der Anmeldung zur Beichte in der Wohnung des Geistlichen entrichtet werde."— Dieser Antrag, sollte ich meinen sei ein solcher, der wohl durch Verordnung des Ministerium des Cul tus werde zur Ausführung gebracht werden können, Md derwe-
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