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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 121. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-04-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
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Strafen wirken ungleich. Darum ist es wichtig, daß der un tersuchende Richter, wenn er auch der erkennende Richter ist, immer mit psychologischer Umsicht und Diskretion verfahre, individualisire und somit nicht bloß das rechte Strafmaß, sondern auch die rechte Strafart finde. Es scheint mir unzweifelhaft-zu sein, daß auch die körperliche Züchtigung unter solchen Umständen und Voraussetzungen gewiß ihren gu ten Nutzen haben werde. So gern ich Freund Alles dessen bin, was human und wahrhaft christlich ist, so verhehle ich doch nicht, daß ich mit gewissen Modifikationen, wie sie die Mehrheit der Deputation, angedeutet hat, die Strafe der körperlichen Züch tigung wohl anerkennen kann, und daß ich auch in dieser Hin sicht dem Gesetzentwürfe beipflichten werde, sowie ich denn über haupt annehmen darf, daß die körperliche Züchtigung an sich noch kein Strafübel ist, das einem Gesetzbuchs Unehre bringt. Nur muß Alles seine Grenzen haben und die Sache nicht in ein Prügelsystem ausarten. Und darum ist es mir von Wichtigkeit, daß eine Garantie erlangt werde gegen Mißbräuche hinsicht lich dieser Strafart bei den Niedergerichten, sowie überhaupt eine Garantie gewahrt werden muß in Bezug auf ganz gesetz mäßige Vollstreckung aller Strafen bei denselben. Daherscheint es mir, daß man auf gewisse Erfordernisse und Bedingungen Seiten der Kammer Bedacht nehmen müsse, und ich erlaube mir diese noch in wenigen Worten anzudeuten. Er ist vor al len die totale Reform der niederen Criminalgerichte und des Arrest- und Strafverbüßungswesens bei denselben. Die Ge rechtigkeitspflege muß künftig allen persönlichen Einflüssen, al len Privatinteressen entzogen werden, sie darf nicht mehr eine res eowmvreü intei- privatos lwminss sein. Ein ferneres Re- quisit würde collegialische Verfassung und Verwaltung der mo dern Gerichte sein, und es entspricht das demselben zum Grunde liegenden Prinzip der Collegialitat auch ganz dem Prinzips der Constitutionalität, wie es an diesem Orte schon genannt worden ist- Ich würde ferner verlangen, daß keine körperliche Züch tigung verfügt werden dürfe, als nach gemeinschaftlicher Bera tung undBeschlußfassungSeiten sammtlicherDirigenten desGe- richts, so weit dieBestrasung von den niedern Gerichten abhängt. WöZwei und Drei eine Sache berathen, da drarf man sich der Zu versicht hingeben, daß die Sache richtiger, sachmäßiger, ge rechter verhandelt wird, als wo nur ein Einzelrichter, der dem Jrrthum immer unterworfen bleibt, die Sache berathet und be schließt. Endlich würde ich verlangen, daß keine körperliche Züchtigung vollzogen werden dürfe anders als imBeisein eines der Dirigenten des Gerichts, damit der Zuchtmeister weder ex tensiv noch intensiv das Maß der Strafe entweder schwache oder schärfe- über die Intention des erkennenden Gerichts hinaus. Unter solchen Voraussetzungen, glaube ich, wird man die Strafe der körperlichen Züchtigung, die ich nicht gern ein Prügelsystem genannt wissen möchte, auch noch beibchalten könne. Ueber- haupt wird auch darauf Bedacht zu nehmen sein, daß alle Stra fen bei den niedern Gerichten streng und energisch vollzogen wer den. Geschieht das Gegentheil, ist die Exekution der Strafe eine schlaffe, so leidet darunter nicht allein die Autorität der Gesetze, sondern auch das Ansehen der Obrigkeit. Unter diesen Andeutungen glaube ich mich hinreichend gerechtfertigt zu haben, wenn ich mich dem Separatvotum der beiden geehrten Abgeord neten nicht anschließe. Ich würde vielleicht einen Antrag dar aufgerichtet haben, daß über die Strafe der körperlichen Züch tigung bei den fraglichen Artikeln die Beschlußnahme ausgesetzt bleibe bis zur Berathung über den Entwurf wegen der Re form der niedern Gerichte, der sich in der I.Kammer befindet, wenn ich mir nicht vorgenommen hatte, Anträge und Amende ments, soweit ich sie nicht für höchst dringend halte, soviel'als möglich zu vermeiden; ich gebe aber der Kammrr anheim, meine Bemerkungen nach Befinden weiter zu prüfen. Abg. Todt: Man hat begonnen, seine Erklärungen dar über abzugeben, ob man für das Prügelsystem sei oder nicht, und hat gleichzeitig dieMotiven entwickelt, aus denen man das Eine oder das Andere sein könne. Ich finde mich deshalb ebenfalls bewogen, meine Ansichten auszusprechen. Die Motiven dazu kann ich dann in wenigen Worten ausdrücken. Ich bin unbedingt gegen alles Prügelsystem. Also kann ich auch die Modifikationen nicht gelten lassen, welche der letzte Sprecher beigefügt wissen will. Ich bin nämlich deswegen unbedingt gegen alle Prügel, weil mit dem Prügelsystem zugleich, wie schon vorhin bemerkt wurde, die Möglichkeit der Besserung des Gestraften aufgehoben wird, und weil diese Strafe selbst dem Prinzipe der Gerechtigkeit widerstreitet, da sie in ihrer Anwen dung zu ungleich ist. Vom letzten Sprecher wurde zwar mit bemerkt, daß man dies von allen Strafen sagen könne; allein ich widerlege dies nicht besonders, weil in dem Separatvotum, welches dem Berichte der Deputation der I. Kammer beige geben ist, eine hinlängliche Widerlegung dieser Aeusserung zu finden ist. Nach dieser kurzen Angabe der Motiven meiner Ab stimmung will ich nun nur auf einige wenige Bemerkungen eingehen, die vorhin mit gefallen sind. Man hat geäußert, es sei human, Prügel nicht zuzulassen, aber diese Humanität dürfe nur nicht auf Kosten der übrigen Staatsbürger geübt werden; denn während man human sei gegen Verbrecher, ver sündige man sich gleichsam an den guten Staatsbürgern. Ich möchte aber doch wissen, wie sich der Satz, daß, während wir Prü gel nicht zulassen, wir gegen die andern Staatsbürger ungerecht seien, beweisen lasse. Ich möchte gerade das Gegentheil anneh men; denn die Prügel — das ist wohl kaum zu bezweifeln — ersticken das Ehrgefühl, unterdrücken sonach jeden Keim der Besserung, und wenn Besserung in den Geprügelten nicht be wirkt werden kann, werden sie eher zu andern Verbrechen ver leitet, als davon abgehalten. Es ist ferner gesagt worden, die Prügel sollten mehr abschrccken, und deshalb sei man auf sie gefallen. Andere Staaten aber sind davon zurück gekommen. Gäbe es also kein anderes und besseres Mittel derAbschreckung, so würde kein Staat die Prügel aufgehoben haben. Dann habe ich auch hin und wieder die Aeußerung gehört, warum man die Prügel nicht zulassen wolle? Die Leute möchten nur das, worauf Prügel gesetzt wären, unterlassen. Das ist wahr. Man kann und soll aber Alles unterlassen, was mit Strafe bedroht
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