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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 84. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-03-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
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meinige. Das meinige- geht nur auf den Fall,7 wenn die Leistungen des Berechtigten größer sind, als die derVerpflich- teten. Das Amendement des Hrn. Stellvertreters schließt aber jeden Fall ein, wo dem Berechtigten eine Gegenleistung obliegt. .. ' , - . , Vicepräsident v. Deutlich: Ich würde mir erlauben nach den Worten: „geringere Vergütung zu mahlen, als er im freien Mahlverkehr zü erhalten " noch Hinzuzusetzenr. „oder eine größ er e Gegenleistung zu gewähren hat." . Auf die Frage des Präsidenten: Oh die Kammer das DeutrichscheAmendement unterstütze? wird es ausreichend unterstützt. Prinz Johann: Ich- erlaube mir gegen das -eben un terstützte Amendement zu bemerken, daß es einen Comparativ enthält ohne einen Wergleichungsgegcnstand. Mas ist grö ßer ? Das ist die Frage. Das Bedenken des Seer. Hartz er ledigt sich, wenn man die Sache genau betrachtet , man mag sie nun nehmen, wie man will. Es wird doch Alles auf die Scheffelzahl der Körner reduzirt werden müssen., wenn man die Größe des Mahlverkehrs im Auge, die Quantität, die er jährlich zu vermahlen hat. Immer wieder wird Manes auf die Scheffel reduziren müssen. Ich glaube, es ist nicht an ders möglich, und die Fassung der Deputation snthglt Alles, was gewünscht wird- - . . Referent v. Carlowitz: Die vorliegende Fassung hat in der Deputation einer sehr sorgfältigen Erwägung unterlegen, und zwar schon deshalb, weil meine eigene ursprüngliche Fas sung — ich hatte als Referent die erste zu entwerfen 5- sich sehr dem Amendement des Stellvertreters v. Deutrich näherte. Ich drückte mich nämlich so aus: es müsse in Frage kommen, ob die Gegenleistungen des Zwangsmüllers die Bannpflicht der Mahlgäste an Werth übersteigen. Es wurde dieser Vorschlag indeß in der Deputation nicht angenommen, da Se. Königl. Hoheit Dasselbe dagegen bemerkbar machten, was Sie heute zur Unterstützung Ihres Vorschlags herausgehoben. Ich gebe auch zu, daß die §. 23. ü. in ihrer jetzigen Fassung vorzüg licher scheint, muß aber bemerken, daß man dabei freilich vor aussetzen muß, das Wort: wobei werde von Jedem so ge deutet werden, wie es Se. Känigl. Hoheit verstanden wissen wollen, d. h. als gleichbedeutend mit den Worten: „Bei Be- prtheilung des Falles." Würde demnach dem Worte: wo bei stets diese Deutung untergelegt, so bin ich fest überzeugt, Haß kein weiterer Anstoß an dieserFassüng dertz. 23. 6. zu neh men sei. Es ist aber der Zweifel einmal erhoben worden, ob es nicht anders verstanden werden könne, ob matt nämlich nicht bloß diejenigen Gegenleistungen in Anrechnung Zu bringen habe, dre wirklich, wie schon vorhin erwähnt wurde, dm Druck und Papier von B. G. Teubner iii Dresden. Mühlenwesen eigenthümlich angehören , z. B. das Anfahren des Mahlgutes, und nicht auch diejenige Art von Gegenlei stungen, die der Secr. Hartz angedeutct, ob es schon in der Wirklichkeit sehr selten vorkommen mag- daß em Müller eine Gegenleistung übernommen hat, die mit dem Mahlgeschäfte gar nicht im Zusammenhänge steht, wie- dies der Fall sein würde, wenn der Müller sich verbindlich gemacht hatte, in sei nem Busche Holz lesen zu lassen. Es kommt also nur darauf an, daß man das Wort: wobei richtig auffaßt. Wenn ich nicht deshalb Anstand nehmen müßte, ein Amendement zu stellen, weil deren schon zwei vorliegen/ so würde ich des Da fürhaltens sein, daß man das Wort: wobei weglicße. Prinz Johann: Dem müßte ich beitreten. Vicepräsident v. Deutrich: Ich stelle die Frage an die Deputation: kann der zwangsberechtigte Mühlenbesitzer in dein Fall provoziren, wenn er nicht verbunden ist, gegen eine ge- ringere Vergütung zu mahlen , als er im freien Verkehr zu erhalten haben würde, dagegen aber verpflichtet ist, di» Körner zur Mühle und das Mehl von der Mühle umsonst oder für eine geringe Vergütung zu fahren? oder wenn er sonst zu einer Gegenleistung verpflichtet ist? Die Deputation bezeich net nur den Fall, wo der zwangsberechtigte Müller ein niedri ges Mahlgeld oder Mahlsatz erhält. Dies ist nun eben keine die Sache erschöpfende Bestimmung. Denn es' kann der Zwangsberechtigte em eben so hohes Mahlgeld, oder wie die Deputation sagt: eine eben so hohe Vergütung für das Mahlen, als die gewöhnliche, erhalten und dennoch solche Gegenleistungen zu gewähren haben, die weit größer sind, als ein niedriges Mahlgeld. Die Worte meines AmcndenicntSr „größere Gegenleistungen" beziehen sich daher ja auf die eige nen Worte der Deputation. Beantwortet übrigens die De putation meine obigen Fragen mit Ja, so bleibt es immer da bei, daß dann eine umfassendere, jeden Zweifel aussthließende Formel gebraucht werden muß. Secr. Hartz: Es ist gegen das Amendement des Hrn.v. Deutrich von Sr. Königl. Hoheit bemerklich gemacht worden, daß es einen Comparativ enthalte, ohne einen Vergleichungs gegenstand anzugeben. Es ließe sich vielleicht so fassen: „oder eine andere den Werth dex Zwangspflicht übersteigende Gegen leistung zu gewähren." Prinz Johann: Zwangßpflicht ist nicht das Objekt, sondern dex Werth dessen, was im allgemeinen Verkehr ge, währt wird. Ob nun die Zwangspflicht eine größere sein könne, das wird bei Beurtheilung der Frage darauf ankom men, ob die Zwangspflichtigen besondere Nechtstitel für sich ansühren können. . .(Beschluß folgt.) Mit der Redaktion beauftragt: vr. Gretschel.
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