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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 122. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-04-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
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gewiß dahin, daß es bedenklich sei, die körperliche Züchtigung aus dem Criminalgesetzbuch wegzulassen. Auf Beschränkun gen allerdings würde die Mehrheit im Volke antragen, aber auf gänzlichen Wegfall keineswegs. Ganz richtig ward von einem Sprecher herausgehoben, es würden von Seiten der hohen Staatsregierung, vorzüglich in Hinsicht auf die jetzige Beschaffenheit der Untergerichte, mehrfache Vorkehrungen und Veranstaltungen bei Ausführung des Gesetzes zu treffen sein; dem muß ich beipflichten, allein es könnte dies viel leicht im Wege der Verordnung geschehen, und diese der Ständeversammlung mitgetheilt werden. Inzwischen ha ben wir Dasjenige, was zu Entfernung erheblicher Be sorgnisse bei Einführung der körperlichen Züchtigung in Be zug auf die Behördeneinrichtung und sonst nöthig ist und ge schehen kann, vertrauensvoll schon von der Weisheit unse rer hohen Staatsregierung zu erwarten. Endlich möchte ich nur noch auf einen Einwand Etwas ergegnen, worauf vorzüg liches Gewicht bei den Aeußerungen gegen die körperliche Züch tigung gelegt worden ist, nämlich auf die Gefährdung und Benachtheiligung der Gesundheit. Zugeben hat man müssen, daß bei sehr vielen Menschen - bei denen insonderheit, die u n- ter dem Stocke stehen, die körperliche Züchtigung der Ge sundheit nicht nachtheilig, sondern dies bloß bei denen der Fall sein würde, die über dem Stocke stehen. Dagegen muß ich aber erinnern, daß, wenn man so ängstlich darnach fragen wollte, welche Strafart der Gesundheit zuträglich und vachtheilig sei, wir am Ende dann zu gar keiner Strafe kom men würden. Dieser Einwand träfe dann auch besonders die Gefängnißstrafe, das lange Sitzen, die Veränderung der Luft, das Alleinsein, die veränderte Kost rc. Fragen Sie dieAerzte, ganz gewiß würden Sie den Ausspruch erhalten: die Gefängnißstrafe ist für die körperliche Beschaffenheit sehr vieler Personen weit nachtheiliger, als eine leidliche körperliche Züchtigung, wie sie das Gesetz gestattet. Und endlich mit dem Schweigen individualisirt cs sich noch mehr. Das Schweigen würde für Viele gar keine, für Andere eine nur ge ringe, und nür für Wenige eine ernste Strafe sein. Der Ge setzentwurf bietet zudem einen Anlaß dar, die Strafe des Schweigens einzuführen, wenn darin anerkannt wird, daß kör perliche Züchtigung nicht bei Weibspersonen Platz greife. Hier hat man als Ersatz bereits das Mittel des Schweigens gewählt, und man kann es ja versuchen, ob das Schweigen eine erfolgreiche Strafe sei. Abg. v. v. Mayer: Insbesondere auf eine Aeußerung des Abgeordneten, die gegen mich gerichtet war, werde ich mir erlauben, in der Kürze zu antworten. Zuvorderst fasse ich aber im Allgemeinen meine Ansicht in folgenden Worten zusammen. Das Volk, in dessen Criminalgesetzbuch die Prügelstrafen ein geführt werden, wird dadurch allmälig selbst depravirt und stellt sich, besonders wenn es dazu mitwirkt, in seiner eigenen Ansicht,wohl auchinseinerHandlungsweise selbst eineStufe tiefer als andereNationen, welche die Prügel in ihremCriminal- gesetzbuche nicht haben. Daß die Meinung des Volkes für das Prügelsystem sei, muß ich gänzlich bestreiten; ob die Abstim mung in diesem Saale dafür sich entscheiden wird, vermag ich zwar nicht vorauszusehrn; es würde aber auch Nichts gegen mich beweisen. Wenn ein geehrter Abgeordneter mich demnächst aufgefordert hat, den Beweis zu führen, den ich angeblich schul dig geblieben sein soll, daß es nämlich theoretisch unrichtig sei, die körperliche Züchtigung ins Criminalgesetzbuch einzuführen, so will ich mich diesem Beweise auf eine Art unterziehen, wo gegen der Abgeordnete gewiß Nichts zu erinnern haben wird. Die Prügel sind ein Mittel, um Andern ein körperliches Schmerzgefühl zu erregen. Wenn das Mittel erlaubt ist, so giebt es noch viele andere Arten,Jemandem körperlichen Schmerz zu erregen. Man könnte z. B. Jemanden zur Strafe mit Nadeln stechen, mit glühendem Eisen, oder mit angezündeteu Schweselfaden brennen rc. Das sind alles Prozeduren, welche nicht eben besonders der Gesundheit nachtheilig sind. Der Abgeordnete sagte zwar, es schade Nichts, wenn auch die Ge sundheit darunter litte, — nun da könnten wir einen Schritt weiter gehen und den Verbrechern Nase und Ohren abschnei den lassen, wie anderwärts gewöhnlich ist. Wenn die Prügel zu rechtfertigen sind, — wohlan i mit denselben Gründen wer den sich auch alle diese Mittel rechtfertigen lassen. Abg. Sachße: Der Abgeordnete, welcher gegen das Separatvotum gesprochen, meint, es seien theoretisch die Schläge zu rechtfertigen, wenn auch nicht praktisch; allein, wenn sie praktisch nicht zu rechtfertigen sind, so werden sie auch wohl theoretisch nicht zu rechtfertigen sein. Der erstere Abgeordnete v. v. Mayer hat das schon vollständig widerlegt. Der Abgeord nete führt seine Erfahrung in Hinsicht des Willkommens hauptsächlich an, sagt, daß der Willkommen das Wirk samste gewesen, sonst hätten sie es zu gut gehabt. Dies ist kein gutes Zeugniß für seine Anstalt. Ich habe Beispiele ange führt aus den Strafanstalten von Genf und Kaiserslautern, wo ohne die mindeste Züchtigung und ohne Klotz u. Kette, selbst ohne abzeichnende Kleidung die Verbrecher behandelt werden, und wo dennoch solche Wirkungen hervorgebracht worden find, daß sich die Rückfälle von 33 auf 2 p. 6. vermindert haben. Ein anderer Abgeordneter legt in der That auf die Gefängniß strafe viel zu wenig Gewicht. Der Kirchenlehrer Origines sagt: „Gefangenschaft ist Hölle." Wer die Gefängnißstrafe ausge standen hat, der wird gewiß bekennen, daß ihm die Entbehrung der Freiheit sehr empfindlich gewesen ist. Mir ist in meinem Geschäftsleben als Richter und Sachwalter noch Niemand vorgekommen, der sich in das Gefängniß zurückgewünscht hätte. Im Gegentheile bin ich nur immer ersucht worden, dieGefäng- nißstrafe wegen ihrer Peinlichkeit in öfteren Unterbrechungen verbüßen zu lassen, denn das Entbehren der Freiheit schmerzt nur um so mehr, je länger es dauert. Es wurde gesagt, der Schmerz müsse erregt werden als Abschreckungsmittel; es wurde angeführt, man könne auch mit Nadeln stechen; das ist sehr richtig; es giebt noch viele andere Mittel; man könnte so gar, wenn man die Erregung widriger Empfindungen auf den Körper ganz besonders für abschreckend und Verbrechen vor-
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