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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 123. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-04-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
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Mittheilunge« über die Verhandlungen des Landtags. 123. DreSde», am IS. April. 1837« Bier und sechzigste öffentliche Sitzung der II. Kammer, am 13. April 1837. (Beschluß.) Fortsetzung der besondern Berathung über den Criminalgesetzent- wurf. I. Theil. II. Kapitel: Von den Strafen und deren Voll ziehung) Art. 7. Zuchthausstrafe. Art. 8. Schärfung der Zuchthausstrafe. (Fortsetzung der Rede des Abgeordneten v. T hi tz- lau.) Vergleicht man damit den Zustand des armen und rechtlichen Laglöhners, so wird man also finden, daß er dieselbe Arbeit verrichten muß, aber selbst sorgen muß für seine Kleidung, für seine Speisung, für sein Unterkom men, und wie häufig ist der Fall, daß dieses Unterkommen, diese Speise, diese Kleidung schlechter sind, der Lebensunter haltunsicherer, als Derjenigen, die in der Strafanstalt auf bewahrt werden. Selbst die Nahrungsmittel, die ich gar nicht etwa als zu gut schildern will, sind doch von der Art, daß man nicht behaupten kann, sie seien schlechter, als wie dir, welche die große Masse der arbeitsamen, aber armen Lan desbewohner sich verschaffen kann; denn ein gewisses Maß der Nahrung muß Jeder haben, sobalo er Arbeit verrichten soll, und daß sie im Verhältnisse zu der Arbeit stehen müsse, ist ganz gewiß. Ich kann nun nicht ändert- glauben, als daß diese Arbeit der Züchtlinge außerhalb des Zuchthauses nur einen nachtheiligen Eindruck auf die arme Bevölkerung der Einwohner haben müsse. Es ist der Glaube bei dem großen Theile des Volkes nur zu sehr verbreitet, daß die Zuchthäuser nur Versorgungsanstalten sind, und woher kommt dieser Glaube ? Er entspringt hauptsächlich aus dem Beispiele, das wir geben, indem wir diese Leute an öf fentlichen Orten arbeiten lassen. Ich habe bereits erwähnt, daß in der Regel bei dem Zustande unserer jetzigen Kultur, über haupt des menschlichen Zusammenlebens die arbeitsame Klasse mehr oder minder zu übermäßiger Arbeit verurtheilt ist, wenig stens diese Arbeit sehr anstrengend ist, wenn sie den Lebensun terhalt für Weib und Kind verschaffen soll. Nun weiß ich nicht, ob es klug und politisch sein kann, und ob es nicht etwas Ver höhnendes ist, wenn man die Arbeit als Schande, als Ernie drigung, als Strafe öffentlich darstellt, und so eigentlich den rechtlichen, arbeitsamen armen Arbeiter gleichsam an den Pran ger stellt. Zweitens muß es nothwendiger Weise einen üblen Eindruck machen, daß die Arbeit der Sträflinge, welche sie au ßerhalb der Zuchthäuser verrichten, entweder nicht übermäßiger ist, als sie diese selbst verrichten müssen, oder daß, wenn es nicht auf Akkord geschieht, die Arbeit schlechter und langsamer verrichtet wird, daß also der Preis, welchen sie für ihre Arbeit bekommen, nicht im Verhaltniß mit dem Preise steht, welchen der Züchtling für seine Arbeit bekommt; wenn auch die Anstalt denselben fast ganz an sich nimmt, so giebt sie ihm doch diesen Preis durch Lebensunterhalt, Obdach, Kleidung, Kranken pflege rc. Wenn nun der Laglöhner einen Vergleich zwischen seinem und dem gesicherten Zustande dieser Verbrecher anstellt, so weiß ich nicht, ob nicht der Glaube, daß diese Anstalten Ver sorgungsanstalten seien, mehr als gerecht sei, denn eine Straf art zu wählen, welche die Arbeit herabsetzt, die fleißigen und rechtlichen Bürger mehr oder minder auf gleiche Stufe mit den Verbrechern stellt, kann nur einen ungünstigen Eindruck ma chen. Insbesondere muß ich mir erlauben zu wiederholen, daß ich glaube, daßdie Freiheitsstrafe dadurch aufdas Wesentlichste in ihrer Wirkung herabgesetzt werde, wenn der Verbrecher mit andern Staatsbürgern mehr oder minder in Communikation tritt. Ja eben der Genuß der freien Luft, mehr als durchaus zur Gesundheit unbedingt nothwendig ist, Verrichtung von Ar beit im Angesicht seiner übrigenMitbürger, hebtschon die Strafe wesentlich auf; denn es ist die einzige Bedingung für die Wirk samkeit der Freiheitsstrafe, daß dabei eine Communikation mit Anderen nicht stattft'nde. Ich frage, ob, wenn Jemand in dem Gefängnisse sitzt und bloß durch das Eisengitter seines Fensters in die freie Luft blicken kann, er nicht härter bestraft werde, als we:m er in der freien Natur außerhalb der Gesängnkßmairem den größten Theil der Strafzeit zubringen kann? Eine Schwä chung der Strafe tritt dadurch allerdings ein, und es ist daher dir Beurtheilung der Strafart und des Strafmaßes gar nicht möglich ohne eine feststehende Zucht-und Arbeitshausordnung. Ich folgere aber aus dem Gesagten, daß eine andere Einrich tung der Zucht- und Arbeitshäuser nothwendig sei, und zwar um so mehr, wenn die Strafe des Willkommens abgeschafft wird, welcher eigentlich nur noch den wesentlichen Unterschied der Zucht hausstrafe von der Arbeitshausstrafe ausmachen sollte. Ich folgere daraus, daß um so mehr die Reklusion streng ausge führtwerden müsse, daß die Züchtlinge keine andern Lebensgenüsse sich verschaffen dürfen, als sie zum Lebensunterhalt bedürfen, was besonders nicht verhindert werden kann, wenn sie wäh rend ihrer Strafzeit in fremden Privathäusern arbeiten, und wo ihnen mehr oder minder an Bier, Branntwein re. zuge steckt wird, damit sie fleißiger arbeiten, was bei aller Aufsicht nicht zu vermeiden ist. Ich sage, wenn dies Alles geschieht, so ist es gewiß möglich, die körperliche Züchtigung als absolute Strafe abzuschaffen und bloß in dieser Reklusion eine angemes sene Strafart zu finden. Ich verbreite mich in diesem Augenblick
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