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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 123. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-04-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
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Abg. v. Thielau: Ich werde sehr gern meinen Antrag auf diese Art modifiziren lassen, wie es von Seiten des hohen Staatsministeriums gewünscht worden ist, weil ich überzeugt bin, daß künftig von selbst auch die übrigen Arbeiten außerhalb der Zucht -- und Arbeitshäuser nicht mehr vorkommen werden, sobald die Möglichkeit gegeben ist, diese wegfallen zu lassen, die vielleicht jetzt nicht sofort auf der Hand liegt. Referent Eisenstuck: Ich kann die Ansicht nicht theilen, daß die Stände einen Antrag sollten unterlassen dürfen in der Erwartung, daß, wenn sie auch den Antrag nicht stellten, die Staatsregierung Alles von selbst thun würde. Ich bin der Meinung, daß hier, wo allerdings die Ausführung einer Maß regel in weiterem Umfange als bisher stattsindrn soll, auch die Stände sich nicht werden entbrechen können, wenn ein Postulat an,sie gestellt wird,dasselbe aus einem Gesichtspunkte anzusehen, der mit ihrem Anträge übereinkommt. Wenn die Bemerkung des Hm. Staatsministers, als ob den Strafanstalten Vorwürfe gemacht würden, sich auf meine Aeußerung beziehen sollte, so muß ich wiederholen, daß seit mehreren Jahren— die Anzahl Jahre ist nicht bezeichnet — verbesserte Einrichtungen in ihnen stattgefunden haben; wir haben aber den besten Beweis dar über dadurch erhalten, daß mehrere Züchtlinge, die von der An stalt weggekommen, sich wider die Wahrheit begangener Ver brechen angeschuldigt haben. Präsident: Nach dem Anträge des Hm. Staatsmi nisters würde sich der erste Theil des v. Thielauschen Antrags darauf beschränken, daß die Züchtlinge in keiner Art zu Arbeit in Privathäusem verwendet werden möchten. Der Antragstel ler ist damit einverstanden, und ich würde die Frage in der vom Hrn. Staatsminister vorgeschlagenen Form an die Kammer rich ten: Ob sie beantragen will, daß die Züchtlinge zu keiner Art Arbeit inPrivathäusem zu verwenden seien? Wird einstim mig angenommen. Ebenso wird die Frage: Ob die Kam mer den 2. Theil des v. Thielauschen Antrags annehmcn wolle, daß den Zucht- und Arbeitshäusern eine solche Einrichtung gege ben werde, daß sie dem Zweck der Sicherung der übrigen Staats bürger sowohl, als auch dem Zweck der Bestrafung und Besse rung der Züchtlinge selbst, mehr als bisher entsprechen? und endlich die dritte Frage: Ob sich die Kammer damit vereinige, daß der nächsten Ständeversammlung eine diesen Anträgen ent sprechende Zucht- und Arbeitshausordnung vorgelegt werden möchte? einstimmig bejahend beantwortet. Abg. v. v. Mayer: Ich muß mir noch eine Frage erlau ben. Die 1. Kammer hat beschlossen, daß an der Stelle der körperlichen Züchtigung Dunkelarrest als beständiger Begleiter des Zuchthauses 1. Grades eintreten solle. Da möchte ich nun darüber in Gewißheit sein, ob die Kammer durch ihre Abstim mung diesen abgeworfen hat, oder ob es noch einer besondem Frage deshalb bedürfen wird. Referent Eisenstuck: Ich habe angenommen, daß es ab geworfen sei. Es ist von Seiten ded Staatsregierung erklärt worden, daß sie mit Demjenigen einverstanden sei, was von der Deputation der !I. Kammer beantragt worden ist; will aber die Kammer darüber noch eine nähere Erklärung fassen, so würde ich Nichts dagegen haben. Präsident: Es ist allerdings im übersichtlichen Theile des Berichtes gesagt, daß die Deputation es bei der beantrag ten Fassung im diesseitigen Berichte bewenden lassen wolle, und im diesseitigen Deputations-Gutachten war die Verschärfung durch Dunkelarrest nicht mit ausgenommen. Um aber die Meinung der Kammer zu erforschen, ob sie geglaubt habe, daß durch die Abstimmung über das Deputations-Gutachten der II. Kammer zugleich der Antrag der I. Kammer ausge schlossen sei, würde ich eine Frage darauf stellen. Staatsminister v. Linden«u: Ich habe bereits in der I. Kammer mich über diesen Punct im Allgemeinen geäußert. Nach den freilich nicht entscheidenden Erfahrungen, die ich dar über zu machen Gelegenheit hatte, brachte der Dunkelarrest die erwarteten Wirkungen nicht hervor. In der Strafanstalt zu Zwickau ist er ein paar Mal, jedoch nur auf kürzere Zeit, ange- wendet worden und hat Nichts weiter zur Folge gehabt, als als daß die Menschen in größter Trägheit und Faulheit ihre Zeit auf dem Slrohsacke hingebracht haben. Aus fremden Er fahrungen erinnere ich mich, daß in einzelnen Fällen durch län geren Dunkelarrest die Augen gelitten, oder auch Geisteszerrüt tung herbeigeführt worden ist. Aus diesen Gründen könnte ich mich nicht für die Anwendung dieses Strafmittels erklären. Präsident: Ich würde nun noch fragen: Ob die Kammer glaube, daß über den Beschluß der I. Kammer be reits abgestimmt sei? Die Kammer erklärt sich mit 50 gegen 9 Stimmen dahin, daß durch die Abstimmung über das hies- seitige Deputations-Gutachten der jenseitige Beschluß erle digt sei. Man geht nun zu Art. 8. des Entwurfs über,u. zwar zum ersten Satze desselben. Er lautet: (Schärfung der Zuchthausstrafe.) „Die Schärfung der Zuchthausstrafe ersten Grades besteht in öffentlicher Ausstellung an den Pranger, welche vor der Einlieferung auf einem erhöhe- len Platze vor dem Gerichtshause des Vormittags während einer halben Stunde erfolgt, und wobei dem Verbrecher eine Tafel mit seinem Namen, dem verübten Verbrechen und der ihm aufer legten Strafe auf die Brust geheftet wird. Referent Eisenstuck: Ich muß hierbei erwähnen, daß die Deputation den Wegfall des ersten Theiles dieses Artikels beantragt und der Herr Staatsminister sich mit dem Wegfall desselben einverstanden erklärt hat. Ich weiß also nicht, ob es einer besonder» Diskussion darüber bedürfen werde. König!. Commissair v. Groß: Ich glaube nicht, daß es einer Diskussion darüber bedürfen werde, da die Regierung sich mit dem Wegfall des ersten Theils des Artikels einverstan den erklärt hat. Referent Eisenstuck: Die l. Kammer hat sich auch da mit einverstanden. Die Deputation hat es auch beantragt, und es ist wohl ein Einverständnis: der Kammern zu hoffen, wenn Nichts dagegen monirt wird. Präsident: Da dies nicht der Fall ist und die Regie-
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