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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 124. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-04-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
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Mkltheik-nge« über die Verhandlungen des -Landtags. I^24. - Dresden, nm 20. April. 1837. Fünf und sechzigste öffentliche Sitzung der ll. Kammer, am 14. April 1837. (Fortsetzung.) Fortsetzung der besondern Berathung über den Crkminalgefetzent- wurf. I. Theil. II. Kapitel: Von den Strafen und deren Vollziehung. Art. 9. (Folgen erlittener Zuchthaus strafe.) Art. 10. (Arbeitshausstrafe) Art. 11. (Ge- fängnißstrafe.)— Es kann nun zur Tagesordnung übergegangen werden, und zwar zur Fortsetzung dewBerathüng des Berichts über den allgemeinen Theil des Criminalgesetzes. Man gelangt heute zuvörderst zu Artikels, des Entwurfs: (Folgen erlittener Zuchthausstrafe.) „Wirklich erlittene Zuchthausstrafe beider Grade zieht als nothwendige Folge den Verlust des Adelstandes, jedoch nur für die Person des Verbre chers, und unbeschadet der Rechte seiner Ehegattin und der vor dem Strafurthel erzeugten Kinder, der Ehrenzeichen, des Ran ges oder Titels, der akademischen Würden, der öffentlichen Aemter oder anderer Staatsdienste, so wie der Advokatur und des Notariats und aller bürgerlichen Ehrenrechte nach sich." Referent Eisenstuck: Es ist aus dem Berichte zu erse hen, daß die Worte „beider Grade" in der zweiten Zeile weg zulassen sind. Es hatte ferner die Deputation im Berichte noch darauf angetragen, daß in der fünften Zeile nach den Worten: „erzeugten Kinder" noch die Worte: „ingleichen den Verlust" hinzugefügt werden sollen, um mehr Deutlichkeit zu erlangen. Die I. Kammer hat nun folgende Fassung aus ih rem Beschlüsse aufgestellt. „ Wirklich erlittene Zuchthausstrafe zieht als nothwendige Folge —- und der aus einer vor dem Strafurthel geschloffenen Ehe erzeugten Kinder, ingleichen den Verlust ber Ehrenzeichen, des Ranges oder Titels, der aka demischen Würden, des Staatsdienstes oder anderer öffentlicher Aemter, so wie der Advokatur und rc." In dem nachträgli chen Berichte hat sich nun die Deputation der II. Kammer ver anlaßt gesehen, in Erwägung der mancherlei bei derBerathung in der I. Kammer hervorgehobenen Bedenken in Antrag zu bringen, ob man nicht am besten thun würde, wenn man die Worte: „des Adelstandes — Kinder" in Wegfall brächte und dagegen sagte: „aller politischen und Ehren rechte. " Es wird dadurch allerdings die Frage coupirt, wie sie in der 1. Kammer weitläufig hervorgehoben worden ist. Auch ist nicht zu verkennen, daß der Zweck der gesetzlichen Be stimmung erreicht wird, wenn die Worte der Deputation ge braucht würden. Wenn es so io, dieser Allgemeinheit gesagt wird, so hat man geglaubt, daß sich die Sache so am besten beseitigen ließe. Wenn der Adelstand ein Recht in Anspruch nimmt, so kann das nur als politisches und Ehrenrecht ange sehen werden. Königl. Commissakr V. Groß: Wenn der Zusatz: „al ler politischen und Ehrenrechte" angenommen werden sollte, so könnte dadurch ein Mißverständniß entstehen, indem Ehren zeichen, Rang, Titel und akademische Würden auch als poli tische Ehrenrechte angesehen werden können. Auch entsteht die Frage: Ob überhaupt der Adel dergleichen Rechten beizuzah- len sei? Präsident: Ich habe der Kammer die Amendements bekannt zu machen, die zu dem 9. Artikel eingegangen sind. Zuvörderst beabsichtigtem Amendement des Abg. Arenstadt, am Schluffe des diesseitigen Deputations-Vorschlags und des Ar tikels noch hinzuzufügen: „Auf die Rechte der Ehegattin, ingleichen der Kinder des mit Zuchthausstrafe Belegten haben diese Folgen keinen Einfluß." Wird dieses Amendement un terstützt? Geschieht zur Genüge. Präsident: Dann ist von dem Viceprasident v. Haase folgendes Amendement eingegangenr „Bei solchen Verbrechen, welche mit Zuchthaus- oder Arbeitshausstrafe belegt werden, kann, in Berücksichtigung der bei diesen Verbrechen von den Thälern bewiesenen ehrlosen Gesinnungen, von dem Richter der Verlust der politischen und Ehrenrechte des Verbrechers er kannt werden. " Ich weiß nicht, ob es zum Anfang des Ar tikels gehört. Vicep'rasident D. Haase: Das Amendement gehört zu dem Anfänge des Artikels im Gesetzentwürfe und soll jenen er setzen. Im Eingang des Artikel 9. ist nämlich gesagt worden, es sollte der Verlust der politischen und Ehrenrechte nothwen- vige Folge der Zuchthausstrafe sein. Mit diesem Pr'mzipe kann ich mich nun nicht einberstehen. Ich glaube nicht, daß der Verlust der politischen und Ehrenrechte eine nothwendige Folge der Strafe selbst ist und sein kann, sondern er ist Folge der ehr losen Gesinnungen, die sich im Handeln des Verbrechers bei dem Verbrechen kund gegeben. Die Ehrlosigkeit kann nur in soweit aus den Handlungen folgen, als. diese im Zusammen hangs mit den Gesinnungen des Thäters, die Letzterer mit sel bigen verbunden und ihn zu dem Verbrechen bestimmtes, hxr- vorleuchtet. Wir finden Zuchthausstrafe fests^xtzt auf Hand lungen, bei denen gewiß jeder von uns 'ünd 'das Volk nicht schlechterdings und unbedingt e»-ne ehrlose Gssinnuna des Thäters annshmen muß. Ich pM nur an die po-llischenH- brechen, an den Tohrschlag in der Aufwallung, an die ron-
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