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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 126. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-04-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. Dresden, DresiÄtt-d -sechzigste öffentliche Sitzung der - I. KamMer)'"am '15. April 1837. (Beschluß.) ' Berathung des.anderweitm Berichts der 1. Deputation über den Entwurf,zu einem,Gesetze gegen hie Theilnahme am Lotto und an auswärtigen Lotterieen. — - Zu §.17., wobei die Deputation-den Beitritt zum Be schlüsse der II. Kammer: („die Untersuchung und Bestrafung aller in diesem Gesetze verpönten Vergehen gehört vor die Justizbe- Hörden. Die §§. -13. und 20. des Competenzgesetzes pom 28, Jan. und §. 3. der Verordnung vom 28. März 1835 treten, so weit solche dem entgegen stehön, äusser Anwendung.") nicht empfohlen'hat- da offenbar hier von einem Polizeivergehen und nicht von einer Justizsache die Rede sei, äußert: . Prinz Johann: Es würdevielleicht gut sein, denZweifel zu beseitigen, der entstehen kann. In Justizsachen ist vorge schrieben, daß, wenn eine Strafe über 8 Wochen eintritt, das Appellationsgericht in letzter Instanz zu entscheiden hat. In Administrativsachen konnte diese-Bestimmung nicht getroffen werden, weil nach dem Competenzgesetze eine Strafe über 8 Wo chen vor die Justizbehörde gehört, aber man ist bei der Deputa tion von der Ansicht ausgegangen, daß hier die Kreisdirektionen in erster Instanz zu entscheiden haben. Ich erlaube mir daher den Antrag,-daß man in der Schrift die Erklärung niederlegen möge, daß in den Fallen, wo das Appellationsgericht in erster Instanz entscheidet, hier die Kreisdirektionen zu entscheiden hätten. Referent Domherr 0. Günther: Es ist auch die Deputa tion von dieser Ansicht ausgegangen; denn außerdem würde sie bemerkt haben, daß es ihr bedenklich scheine- dasErkenntniß auf so hohe Strafen, wie - mitunter in diesem Gesetze Vorkom men, dem Einzelrichter in den Untergerichten zu überlassen. Bürgermeister Hübler: Es ist auch von dem König!. Com- missair in der II. Kammer die Erklärung abgegeben worden, daß in diesem Falle die Kreisdirektionen erkennen sollen. Staatsminister Nostitz und Janckendorf: Das muß ich allerdings bestätigen. Es liegt dies in der Absicht der Staats regierung. Präsident: Will also die Kammer bei §. 17. bei ihrem früheren Beschlüsse beharren? Dies wird einstimmig be jaht. Bei §.18. beantragt die Deputation den Beitritt, jedoch am 22. April. 1837. Seiten der Majorität nur mit dem nach.den Anfattgsworten: „dse Strafbarkeit des Spielens im Lotto" einzuschiebenden Zu satze : „oder in einer auswärtigen Lotterie." Es wird dem Vor schläge der Minorität einstimmig b'eigetreten. §. 19. wird nach der ihr von der II. Kammer gegebenen Fassung einstimmig genehmigt. Nächstdem hat die erste Kammer beschlossen, mittelst An trags in die Schrift:, „die Staatsregierung um Vorlegung ei nes Gesetzentwurfs über die aus, dem verbotenen Lotto - und Lot teriegeschäfte entstehenden civilrechtlichen Verhältnisse" zu ersu chen. Die zweite Kammer ist dem beigetreten, und es ist hin sichtlich dieses Punktes Uebereinstimmung vorhanden. Die Deputation der I. Kammer sagt jetzt: Es ist zu bemer ken, wie dieser Antrag hauptsächlich um deswillen nöthig schien, weil durch das im Gesetze enthaltene Verbot des Einsetzens in fremde Lotterieen eine Menge zweifelhafter Rechtsverhältnisse, dir früher nicht dagewesen sind, erst hervorgerufen werden. Sollte daher die I. Kammer demAntrage derMinoritat beipflich ten und das Lvtterieverbot wegsallen lassen, so würde das be antragte Civilgesetz nicht mehr besonders dringlich erscheinen, und es würde solchenfalls vielleicht auch die II. Kammer geneigt sein, den Antrag fallen zu lassen,, was man ihr unter jener Voraus setzung diesseits anheim zu geben beantragt. Ferner hat die z weite Kammer beschlossen, einen Antrag in die Schrift aufzunrhmen r „daß das Gesetz von dem Vorstande des Justizministeriums mit unterzeichnet werde." . Die Deputation der I. Kammer sagt: Offenbar steht die ser Antrag im Zusammenhänge mit dem Beschlüsse derselben Kammer, die Untersuchungen wegen Lotto-und Lotteriecon- traventionen den Justizbehörden zu überweisen. Da aber die Deputation diesem letztem Beschlüsse beizutreken widerrathen mußte, so folgt schon hieraus, daß sie auch den jetzt erwähnten Antrag nicht bevorworten kann. Noch wichtiger jedoch ist der Umstand, daß es zwar bei Verordnungen, nicht aber bei Gese tzen von Bedeutungist, welcher Minister sie unterzeichnet habe, da bei einem Gesetze die ministerielle Signatur schlechterdings Nichts weiter enthält, als die Beglaubigung, daß das Gesetz in allen seinen TheilenmitdengefaßtenBeschlüssen ubereinstimme. Die Kammer trist bei diesen Puncten den Ansichten ihrer Deputation einstimmig bei. Hierauf wird die Sitzung halb 3 Uhr geschlossen, und die Mitglieder werden von dem Präsidenten eingeladen, sich Montag um 10 Uhr wieder zu versammeln, um einen Gegen stand in geheimer Sitzung zu behandeln, der aus der 2. Depu tation hervorgegangen und schon an die Mitglieder der Kammer ausgetheilt worden ist.
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