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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 126. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-04-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
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Sechs und sechzigste öffentliche Sitzung der N. Kammer, am 17. April 1837. Vortrag aus der Registrande; dsbei BeAthung über einen Antrag der Abgg. v. Dieskau und Todt auf Umänderung der Ver fassung und des Wahlgesetzes. — Fortsetzung der be son dern Berathung über den Criminalgesetzentwurf. I. Theil. H. Kapitel: Von den Strafen und deren Vollziehung; Art. 12. (Schärfung der Arbeitshaus- und Gefängnißstrafe.) Art. 13. (Handarbeit.) Art. 14. (Geldstrafe.) Art. 15. (Verweis.) Art. 16. (Bestimmungen über die Zeitfrist der Strafen.) Art. 17. (Vollziehung der Handarbeitsstrafen.) Art. 18. (Vor schriften wegen alternativer Strafen.) Art. 19. (Verwand lung der Geldstrafen.) — Die Sitzung beginnt in Anwesenheit von 64 Mitgliedern gleich nach 10 Uhr mit dem Verlesen des über die letzte Sitzung aufgenommenen Protokolls. Nach einer kurzen Bemerkung des Abg. v. Welck erfolgt die Genehmigung des Protokolls Seiten der Kammer und dessen Unterzeichnung durch die Abgg. Koku und Grimm. Die Registrande enthält Folgendes: 1) Den 14. April. Der Gewerbeverein zu Dresden über reicht der Kammer 75 Exemplare seiner bei der ersten Kammer eingereichten Originalpetition gegen die Emanzipation derZuden. (Die Exemplare sind bereits an die Kammermitglieder vertheilt, womit die Sache vor der Hand ihr Bewenden hat.) — 2) eoä. Das hohe Gesammtministerium theilt der Kammer mit, daß der Stellvertreter des Abgeordreten des 20. städtischen Wahlbezirks, der Kaufmann und Stadtrath Christian August Gelbke zu Zittau mit Tode abgegangen, und daß wegen der zu veranstaltenden Wahl eines andern Stellvertreters das Nöthige Seiten des Mi nisteriums verfügt worden. (Ist zu den Akten zu nehmen.) — 3) Den 15. April. Petition des Privatgelehrten Roberts von Heldreich zu Dresden um Berücksichtigung einiger Bemer kungen zu den Art. 194. — 200. des Criminalgesetzentwurfs über die Selbsthülfe und den Zweikampf. (An die außeror dentliche Deputation zur etwaigen Berücksichtigung.) — 4) Den 17. April. Antrag der Abgg. v. Dieskau und Todt auf Abänderung der Verfassung in den bezeichneten Punkten und auf demgemäße Umgestaltung des Wahlverfahrens. Der Inhalt dieser Petition wird der Kammer mitgetheilt. Das Gesuch der Antragsteller geht dahin: „Im Verein mit der hohen I., Kammer aufAbänderung der Verfassung in den bezeich neten Punkten (vorzüglich die Einführung des Einkammersy stems betr.) und auf demgemäße Umgestaltung des Wahlver- fahrens als integrirenden Lheils derselben; eventuell aber auf eine vorzüglich die angedeuteten Verhältnisse «bändernde Revision des jetzigen Wahlgesetzes bei der hohen Staatsregierung anzutragen." Die Verhältnisse, welche in letzterer Beziehung angedeutet sind, bestehen darin: 1) daß die passive Wählbarkeit nach §° 7. und 8. des Wahlgesetzes a., bloß auf jede Klasse der Z. 68. der Verfassungsurkunde verordneten 4 Bestandtheile, d., ausschließlich auf jeden Wahlbezirk, v., lediglich auf Ansässig- kikt> mit weniger Ausnahme bei den städtischen Deputirten und den Abgeorbneten desFabrik- und Handelsstandes beschrankt sei.. 2) Daß es dem Wahlgesetze an Vorschriften über die Wahl der in derÄerfäffunAuÄunde-als Ä. DZöskandDeih'dü» Ü. Kam mer genannten 5 Vertreter des Handels- und Fabrikwesens mangele. 3) Daß die Bestimmung in der Verordnung vom 30. Mai 1836 zu tz. 18., nach welcher eventuelle Wahlen zuläs sig sein sollen, nicht mit dem Prinzips einer freien Wahlüberein stimme, und 4) daß esinderVerfassungsurkundeunddemWahl- gesetze an einer Bestimmung fehle: Ob, wenn ein Stellvertreter während eines Landtags unfähig zum Eintritte in die Kammer werde, sofort und ohne die wirklich nöthig werdende Einberu fung abzüwarten, eine anderwette Wahl zu veranlassen sei? Abg. 0. v. Mayer: Es wird nunmehr die Frage ent stehen, ob diese Petition zur 3. Deputation abzugeben oder sofort als ungeeignet zurückzuweisen sein möchte. Ach lasse den ehrenwerthen Ansichten der von mir persönlich geschätzten Antragsteller alle Gerechtigkeit widerfahren und gestehe- daß ich den Letzteren den besten Sinn und viel Intelligenz zutraue; ich muß aber eben so aufrichtig bekennen, daß ich überden Inhalt der Petition und über die Tendenz erschrocken bin, welche dieselbe verfolgt. Es ist zwar keine außerordentliche Erscheinung des konstitutionellen Lebens, daß zu manchen Zeiten Wünsche auf Reform einzelner Bestandtheile der Ver fassung lebhafter sich regen, als gewöhnlich; wir haben z. B. in einem andern ältern konstitutionellen Staate gesehen, daß gewisse Fragen, wenn sie irgend an dem Oberhause zu schei tern drohten, sofort jedes Mal die Petition auf Reform des Oberhauses zur Folge hatten. Nichts desto weniger ist man damit in diesem alten konstitutionellen Staate sehr vorsichtig. Nur drei Länder sind mir bekannt, wo man in so schneller Zeit die Constitution geändert hat und noch zu ändern im Be griffe steht; das eine Land ist Frankreich von 1789 bis 1804, die beiden andern sind Spanien und Portugal in den Zähren 1836 und 1837. Ich werde mir erlauben, die Punkte kürz lich zu berühren, welche die Hauptgegenstände der Petition sind. Der erste ist eine vollkommne Umgestaltung der Stände versammlung, nämlich Aufhebung der I. Kammer oder Ver schmelzung beider Kammern dergestalt, daß das Zweikam mersystem durch das Einkammersystem ersetzt wer den soll. Nun ist mir kein konstitutioneller Staat Europas bekannt, wo nur eine Kammer besteht, als allein Kurhes- en; alle andern konstitutionellen Staaten haben vorgezogen, das Zweikammersystem bestehen zu lassen, und selbst in den Ländern, "wo durch blutige Revolutionen das Einkammer- ystem hergestellt worden ist, haben die eingerufenen Cortes das Zweikammersystem aufs Neue beantragt. Es muß also doch eine große Garantie darin liegen, und warum wir in Sachsen — ich sage gerade wir hier in Sachsen — das Expe riment wagen sollen, ob man mit dem Einkammersystem aus reiche? kann ich nicht einsehen. Ich gehe auf diese Sache nicht weiter ein; ich hoffe, das Bedenkliche ist jedem unbe fangenen Beobachter unserer Zeit von selbst einleuchtend.
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