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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 127. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-04-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
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Mrttherlrrssgen über die Verhandlungen des -Landtags. IM. Dresden, °m 24. UM. ' 1837. Sechs und Sechzigste öffentliche Sitzung der H. Kammer, am 17. April 1837. (Beschluß.) Fortsetzung der besonder« Berathung über den Criminalgesetz- entwmf. I. Theil. II. Kapitel: Von den Strafen und deren Vollziehung. Art. 16. (Bestimmungen über die Zeitfrist der Strafen.) Art. 17. (Vollziehung der Handarbeitsstrafen.) Art. 18. (Vorschriften wegen alternativer Strafen.) Art. 19. (Verwandlung der Geldstrafen). — Referent Eisen stuck: Aufden gefaßten Beschlußüber das Amendement des Abg. v. Thielau glaube ich, daß nunmehr w er - ter kein Vortrag über das Gesetzbuch stattsindcn könne. Es bleibt eine Lücke für die Verbrechen, welche nach der Strafskala bis 4Jahr Zuchthaus geahndet sind. Es müssen andere Verhält nisse mit dem Arbeitshause bestimmt werden, und ich muß dem König!. Hm- Commissair überlassen, wie nun herauszukommen ist- Ich gestehe offen, ich halte es für unmöglich. Staatsminister v. Könneritz: Ich habe bereits darauf aufmerksam gemacht, daß die Annahme dieses Amendements eine völlige Umarbeitung'des Gesetzentwurfs nvthwen- dig machen kann. Das wird nun schwerlich während dieses Landtags geschehen können. Das Strafsystem wird dadurch so wesentlich geändert, daß es der Deputa tion nicht möglich sein wird, mit der Berathung des speziellen Theils weiter vorzuschrer'ten. Es wird dieser Beschluß daher entweder jetzt odernachBeendigung des allgemeinen Theils « n die I. Kammer zurückzugeben sein, um zu sehen, ob diese beitritt. Abg. v. Thielau: Wenn auch wirklich durch die Annahme meines Amendements die Folge entstände, daß eine Umarbei tung des Gesetzentwurfs stattfr'nden müßte, so würde ich diese Folge für einen Uebelstand nicht ansehm; denn es ist weit bes ser, das Land erhalt ein Criminalgesetzbuch etwas spater, als daß in dasselbe Prinzipien ausgenommen werden, welche dem Straf zwecke widersprechen. Uebrigens kann ich mich nicht überzeu gen, daß es eine so bedeutende Arbeit sein sollte, daß man nicht auf diesem Landtage damit zu Stünde kommen könnte. Es bedarf nur eines Blicks auf die Tabelle, um sich zu überzeugen, daß die Menge der Vergehen- auf welche 1 bis 2 Jahr Zuchthaus fest gesetzt ist, keineswegs so groß ist, daß man nicht in ziemlich kurzer Frist bei den einzelnen Strafbestimmungen nach diesem Prinzip eine Amderung sollte bewirken können. In dem Gesetzentwürfe von Würtemberg fängt auch die Zucht hausstrafe nur mit 5 Jahren an, und es ist also dadurch bewiesen, daß es nicht nothwendig ist, daß unter die von mir vorgeschlagene Zahl herunter gegangen zu werden braucht. Referent Eisen stuck: Es ist eine nothwendkge Folge, daß, wenn die Zuchthausstrafe nicht unter 4 Jahren erkannt werden kann, so muß sich Alles abandern, was jetzt mit H Jahr bis 4 Jahr Zuchthaus belegt ist. Die Arbeitshausstrafe muß auch geändert werden. Das jetzige Verhältniß dürste nicht mehr entsprechend sein. Ich muß der Kammer anheim geben, ob sie für sachgemäß hält, in der Berathung ferner fort zufahren, oder ob sie vorzieht, daß die vereinigten Deputationen zusammentreten. Staatsminister v. Könneritz: Es würde wohl möglich sein, den allgemeinen Theil jetzt durchzugehen und am Schlüsse des allgemeinen Theils mit der I. Kammer zusammenzutreten. Präsident: Es hat dir l. Kammer nun vorgeschlagen, hinter dem Worte: Gefängnisstrafe einzuschalten: „nicht un ter einen Tag." Unsere Deputation räth uns nicht an, dieseEin- schaltung anzunehmen. Referent Eisen stuck: Es schien überflüssig, weil man doch voraussetzen kann, daß Gefängnißstrafe nicht auf halbe und viertel Lage erkannt werden wird. Präsident: Willman gegen das Anrathen unserer De putation dem Beschlüsse der 1. Kammer beistimmen, daß nach z den Worten: „Gefängnißstrafe": „nicht unter ILag" einge- Z schaltet werden soll? Wird durch 34 gegen 25 Stimmen verneint. ! Präsident: Dann hat die 1 Kammer beschlossen, daß bei S der Dauer aller auf eine gewisse Zeit fest bestimmter Strafen der Lag zu 24 Stunden, der Monat zu 3V Tagen, nach der gewöhn- lichen Kalenderzeit berechnet werden sollen. Will die Kammer dem Beschlüsse der!. Kammer in dieser Beziehung beitreten? kWird einstimmig bejaht. Und will die Kammer den Arti- j kel 16. in der beliebten Modifikation annehmen ? Der Artikel j wird von 59 Anwesenden durch 31 gegen 28 Stimmen abge- worfen. Staatsministerv. Könneritz: Nach diesemErgebniß er laube ich mir vorzufchlagen, daß über diesen Artikel sogleich ein Vereinigungsverfahren mit der I. Kammer eingeleirer werde, denn es muß nothwendig etwas Anderes substituirt wer den. Präsident: Auf solche Weise würde auch der Zusatzarti kel, welchen die l. Kammer beabsichtigt hat, nicht zur Abstim mung kommen.
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