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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 128. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-04-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
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MittheNrrngen über die Berhandlungen des Landtags. 128. Dresden, am LS. April. 1837. Sieben und sechzigste öffentliche Sitzung der H. Kammer, am 18. April 1837. (Bcschlu ß.) Fortsetzung der besondern Berathung über den Erimmalgesetzent- tvurf. Allgemeiner Th eil. II. Kapitel: Von den Strafen und deren Vollziehung. Art. 20. (Verwandlung der Gefangniß- oder Arbeitsstrafe.) Art. 21. (Vollziehung und Maß der kör perlichen Züchtigung.) Art. 22. (Oeffentliche Bekanntma chung vollzogener Strafen.) und definitive Abstimmung über Art. 11. und 12. — Abg. v. Lhielau: Ich muß mir erlauben, an den Herrn Staatsminister eine Frage zu richten. Wenn ich geglaubt Hal»?, zu hören, daß derselbe äußerte: Es sei mein Amendement gegen das System des Strafgesetzbuchs, so möchte ich um Auskunft bitten, ob ich recht gehört habe. (Wird Seiten des Herrn Staatsministers verneint) Uebrigens habe ich noch zur Er wiederung zu bemerken, daß ich in meinem Amendement keines wegs die Worte: kann erkannt werden, sondern das Wort: ist zu erkennen, gebraucht hatte. Nach der so eben geäußerten An sicht würde dasselbe also eben so gut schon damals zu Artikel II, gehört haben! Präsident: Ich muß wich allerdings dafür erklären, daß dieses Amendement sehr süglich an Art. II. angeschlossen werden könne. Es ist hier im Art. 11. im Allgemeinen gesagt: „wobei ihnen täglich wenigstens einmal warme Kost gereicht werden muß"; das bezieht sich im Allgemeinen aus alle Ver brecher, welche Gefängnißstrafe zu verbüßen haben. Hier in dem Amendement sind aber ausdrücklich bloß ins Auge gefaßt Bagabonden, Bettler und solche Verbrecher, die aus Eigennutz, Rache rc. sündigen; also ist dies bloß eine Beschränkung der allgemeinen Vorschrift des Art. II. Nun würde ich zuvör derst über das Amendement abstimmen lassen, insofern man darüber einig ist, daß es zu Artikel II. gehöre. Das Amende ment selbst ist der Kammer bereits hinlänglich bekannt, und ich frage: Ob die Kammer das v. d. Planitzische Amendement zu Art. II. annehmen wolle? Wird gegen 21 Summen bejaht. Präsident: Nun würde ich die Frage auf die desinitive Annahme des Art. 11. selbst, insofern er in der Kammer nicht Modifikationen erlitten hat, zu richten haben: Nimmt also die Kammer mit Vorbehalt der Modifikationen den Art. II. an? Erfolgt gegen 9 Stimmen. Präsident: Nun würde auf Art. 12. überzugehen sein, wo die Deputation folgende Fassung vorgeschlagen hat: „Ar ¬ beitshaus- und Gefangsm'ßstrafenrc. zu bestimmen ist." (s. Nr. 126. d.Bl. S. 1970. Sp.2. Z.26.) Viceprasident v. Haase: Wenn als ein nothwendiges Attribut der Gefängnißstrafe angenommen und mithin absolut, in jedem Falle, wo die Gefängnißstrafe eintritt, festgesetzt wer den soll, daß in gewissen Zeiträumen dem Gefangenen warme Kost entzogen und bezirhendlich gar kerne dergleichen Kost ge reicht werde, so weiß ich nicht, ob alsdann diese Entziehung der warmen Kost als eine Schärfung noch stattfinden kann. Ich glaube nicht. Präsident: Ich bitte nicht außer Augen zu lassen, daß es bloß als nothwendiges Attribut bei einigen wenigen Vergehen zu betrachten ist. Vicevrasident 0. Haase: Allerdings wird eine weitere Bestimmung hier jedenfalls nothwendig werden. Abg. Roux: In dem Amendement wird beantragt, daß in den vorgezeichneten Fällen neben der Gefängnißstrafe die Entziehung warmer Kost stattfinden solle, und nach dem Ar tikels. steht es dem Richter frei, als Schärfung die Anord nung hinzuzufügen, daß Entziehung warmer Kost und Be schränkung auf Wasser und Brod eintrete. Eine solche zwiefache Disposüion auf gedachtes Straf- und Schärfungsmittel könnte zu großer Härte führen. Abg. I). Schröder: Das wird wohl der Richter sehen. Wenn er die Strafe nach Artikel 12. für ein Verbrechen bemißt, so wird er auch finden, ob nach Art. II. das Verbrechen be reits an und für sich Entziehung warmer Kost nach sich zieht, und wird daher in einem solchen Falle eine andre Schärfungs art wählen. Präsident: Die Hinzufügung würde vielleicht Sache der Redaktion sein. Abg. Atenstädt: Ich glaube, jedenfalls muß der Aus druck weggelaffen werden: „durch ein oder mehrere," denn dieser bezieht sich auf die drei verschiednen Vorschläge,, welche die Deputation gemacht hat. Nunmehr stehen aber nur 2 da, weil einer abgeworfen worden ist; unter diesen aber ist schon dasselbe Strafmittel Vorhände«, was bei Art. II. hinzugesetzt worden ist. Also weiß ich nicht, worin die ganze Wahl be stehen soll; der Ausdruck „ ein oder mehrere" hat jetzt keinen Sinn. Referent Eisen stuck: Bei dem II. Artikel ist die Be stimmung getroffen, daß bei gewissen speziell angegebenen Verbrechen die Gefängnißstrafe mit Wasser und Brod verbüßt werden soll. Im Artikel 12. kann nun die Verbüßung bei Wasser und Brod für alle Vergehen als Schärfung hingestellt
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