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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 134. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-05-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
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Mittheilrrngerl über die Verhandlungen des Landtags. 134. Dresden, am 2. Mai. 1837. Sechs und sechzigste öffentliche Sitzung der I. Kammer, am 22. April 1837. (Beschlu ß.) Berathuug des Berichts der I. Deputation über den Gesetzentwurf, einige Modifikationen in den bürgerlichen Ver hältnissen der hierländifchen Juden betr. (Schluß abstimmung über den Gesetzentwurf.) — Präsident: Nun wird noch der Antrag des Bürgermei ster Hübler stehen: „Die Anlegung von Magazinen ist ihnen nicht erlaubt." Staatsminister v. Lind en au: Ich möchte wohl glauben, daß der geehrte Antragsteller bei Berücksichtigung der Folgen seines Antrags zu dessen Zurücknahme sich veranlaßt finden könnte. Gewiß ist derselbe theils unausführbar, theils aber auch mit dem Gesetz in Widerspruch. Denn wie sollten viele der den Juden zu gestattenden Professionen betrieben werden, wie Bäcker, Schlosser, Tischler, Brauer, Zimmerleute, Schmiede re. ihr Handwerk ausüben und das dazu erforderliche Material ohne Gestattung von Magazinen aufbewahren können? Auch würde dieses Verbot mit dem Gesetz insofern in Widerspruch stehen, als den Juden der Großhandel gestattet sein soll und dieser ohne Magazine zur Unmöglichkeit wird. Bürgermeister Hüb l er: Ich finde meinen Antrag mit den eben entwickelten Ansichten nicht im Widerspruch. Ich bin weit entfernt, durch diesen Antrag die freie Bewegung der jüdischen Verwandten zu beschranken oder gar ihnen die Mittel zur Be treibung ihres Gewerbes abzufchneiden, nur das muß ich im eignen Interesse der Israeliten wünschen, daß sie nicht unter der Firma des Gewerbes, statt zu arbeiten, bloß Handel treiben und zu Förderung dieser Handelsspekulation förmliche Maga zine etabliren. Die Erfahrungen, wie sie in Breslau gemacht worden, scheinen mir in der That warnend genug, um meinem Amendement Aufnahme zu verschaffen. Vicepräsident I). Deu trich: Ich glaube, daß wohl die Ab sicht des Herrn Antragstellers durch die Fassung erreicht wird, die jetzt angenommen worden ist. Denn wenn die jüdischen Meister nicht mit andern als mit selbst verfertigten Maaren han deln dürfen, so können sie auch keinen Handel in solchen Maga zinen mit erkauften Waaren treiben. Können sie aber die von ihnen gefertigten Waaren verkaufen, wenn und wie sie wollen, so kann ihnen auch nicht verwehrt werden, dieselben in Verbin dung mit andern Meistern in Magazinen zu verkaufen. Da durch ist ihnen aber noch nicht gestattet, mit fremden Waaren zu handeln. Dies wird also verhindert durch die Fassung der Deputation. ReferentBürgermeister Ritterstadt: Ich bin überzeugt, daß dem Antrag nicht beizupflichten lei, und es war die Ueber- zeugung der Deputation. Dem Bedenken, was der Antrag steller hegt, wird jedenfalls genügend begegnet dadurch, daß die Bestimmung ausgenommen worden ist, es sollen die Juden kcine andern als die von ihnen selbst gefertigten Waaren ver kaufen dürfen; Mer Fall, daß sie Waaren durch Andere ferti gen lassen und dann wieder verkaufen würden, ist daher nicht denkbar. Dann läßt sich auch der Fall nicht denken, daß sie mit ihren Gewerbsgehülfen einen so großen Wonach von Waaren fertigen könnten, um dann zur Unterdrückung ihrer Mitmeister Handel damit zu. treiben; denn hier ist es wiederum in die Hände der Regierung gelegt, die zu große Anzahl der Gesellen und Lehrlinge zu vermindern. Endlich mache ich noch darauf aufmerksam, daß die Benennung: Magazin eine höchst unbestimmte ist. Ich will den Klempner anneh men, der vielleicht einige Waaren auf Worrath geftrtiget und vielleicht ein einziges kleines Gestelle mit denselben besetzt hat, um seinen Abkäufern einige Auswahl bieten zu können. Soll das auch für em Magazin gelten und er deshalb bestraft wer den? Das scheint mir zu einer zu großen Härte zu führen, und um deswillen kann ich mich nur dafür verwenden, daß dem Anträge nicht beigestimmt werde. Präsident: Ich stelle demnach die Frage: Ob dkeKam- mer den Antrag des Bürgermeister Hübler annehme? Er wird ourch 27 gegen H Stimmen abgewvrfen. Präsident: Ferner frage ich: Ob die Kammer das nun vielfältig veränderte Deputations-Gutachten zur tz. 7 geneh mige? Durch 32 gegen 1 Stimme erfolgt die Zustim mung. Im Berichte heißt es nun weiter: Die Deputation Hat hiernachst bei der Prüfung des vorlie genden Entwurfs annoch die Frage mit in den Kreis ihrer Be- rathungen gezogen: „ob es nicht thunlich und Mrgemessen er scheinen möchte, den Juden auch die Erwerbung und den Besitz von Grundstücken Nachzulassen." — Handelte es sich nun darum, ob den Juden gestattet werden solle, im ganzen Lande, ohne Unterschied des Otts, Grundstücke eigenthümlich zu erwer- ben; so würde sich die Mehrheit der Deputan'on, welche sich oben gegen die weitere Ausbreitung der Juden außerhalb Dres den und Leipzig erklärt hat, entschieden auch dagegen haben er klären müssen, daß denselben jene allgemeine Berechtigung zum Grundstückserwerb ertheilt werde: da sie namentlich den Besitz von ländlichen Grundstücken in den Händen von Juden aus mehrfachen Gründen bedenklich gefunden haben würde.
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