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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 134. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-05-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
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in den Gesetzes-Motiven selbst aufgeführten Rücksichten gewiß auch ferner cönnivkren wird, fortbestehen zu lassen.' Prinz Johann trägt hier auf Schluß der Debatte an, und es ergreift nur noch , Domherr v. Günther das Wort, bemerkend: Es scheint, als ob das von mir gestellte Amendement der Annahme der Paragraphe selbst im Wege stände. Ich lasse es fallen. ' Bürgermeister Hübleri Die Erklärung des Hrn. Dom herrn v. Günther wird in sofern auf meine Abstimmung ohne Wirkung bleiben,' als ich mich vollständig überzeugt habe, daß ohne die von ihm vorgeschlagene Erweiterung die H. 7 d. vor geschlagene Begünstigung allen Werth verlieren-und in der jetzigen Lage der jüdischen Glaubensgenossen Nichts bessern würde. ' . ', ' . . Referent Bürgermeister Ritte rstädt: Ich gehöre in Be ziehung auf diesen Punct her Mehrheit der Deputation an, und mir scheint es, als ob die Gegner des Vorschlags den Gesichtspunkt außer Augen gesetzt hätten, von welchem die An träge bei der vorigen Ständeversammlung ausgegangen sind, welche zur Vorlegung dieses Gesetzes Veranlassung gegeben haben. Der Hauptpunkt war damals die Humanität, und man überzeugte sich, daß dieser Rücksicht so viel möglich nach zugeben sei, daß man nämlich die Lage der Juden so viel, als ohne Schaden der christlichen Bevölkerung geschehen könne, erleichtern müsse. Gehe ich davon aus, so glaube ich, man muß den Juden den Grundbesitz gestatten, man darf ihnen eine diesfallstge Beschränkung nicht länger auflegen, um deswillen, well es anerkannt zu den vorzüglichsten Lebensgenüssen gehört, ein Grundstück zu besitzen, und in mancher.andern Beziehung noch, die von den andern der Mehrheit angehörigen Mitgliedern der Deputation herausgestellt worden sind. In dieser meiner Ansicht bin ich um so mehr heute bestärkt worden, da nicht von einem Mitglieds der Kammer, welche gegen die Deputation gesprochen haben, auch nur ein einziger Nachtheil namhaft gemacht worden ist, den der Grundbesitz in den Händen der Juden haben soll. So lange mir ein solcher Nachtheil nicht nachgewiesen ist, werde ich von meiner Ansicht nicht ab gehn; denn was angeführt worden ist, kann ich nicht für ei nen Nachtheil ansehen. Es wurde sich bezogen auf andere Staaten; ja dort sind die Verhältnisse anders, dort wurde der Grundbesitz ihnen ganz frei gegeben, und man hat allerdings bei dem ländlichen Grundbesitz Nachtheile davon gefunden, die das bei den Juden haben würde; aber daß der Besitz eines Hauses oder eines Gartens in der Stadt Nachtheil in den Händen eines Juden bringen könne, kann ichmicht erkennen und ist auch von keiner Seite begründet worden, v. Carlowitz hat behauptet, daß die Vorschläge der Deputation umgangen werden könnten. Das muß ich gestehn, finde ich auch nicht möglich, wenigstens nicht weiter möglich, als jetzt schon die Umgehung des Verbotes möglich war. Wenn es heißt, je der von den Juden darf nur eines besitzen/ und wollte er unter dem verdeckten Namen noch andere Grundstücke erwer ¬ ben, so würde er nichts Anderes thun, als was er jetzt schon kann. Wenn es heißt, er dürfe vor 10 Jahren nicht sein Grundstück veräußern, so weiß ich in der Khat nicht, wie bei dieser Beschränkung der Handel mit Häusern möglich sein sollte. Denn einem Juden ein Haus abkaufen und Geld dafür zahlen, ohne ein Realrecht dafür zu erlangen, und ohne gesichert zu sein, daß der Kauf erst nach Verfluß eines längern Zeitraumes auch gewiß noch zur Vollziehung kommen werde, würde gewiß Niemand wollen. Es wurde sich auf den Talmud bezogen. Nun, daß dieser Grundsätze enthalten soll, die den Besitz von Grundstücken in den Händen der Ju den als gefährlich darstellen, glaube ich kaum, obgleich ich den Talmud nicht so genau kenne. Es ist gesagt worden, wenn man die vorgeschlagene Bestimmung annähme, so werde es dahin kommen, daß nickt nur Häuser, sondern auch Gärten und andere Grundstücke, welche in dem Weichbilde liegen, von Juden erworben werden könnten. Nun wuß ich bemerken, dahin kann es nicht kommen, daß die Juden alle Grundstücke an sich brächten, daß aber Nachtheil daraus hervorginge, wenn ein Jude selbst einige Scheffel Land besäße, besorge ich nicht. Aber aus eben den Rücksichten, welche ich erwähnt habe, würde ich selbst dem Vorschlag nicht beitreten können, welcher vom Vicepräsidenten gethan worden ist und welcher dahin ging, man solle nur zum Behufe des Gewerbes Grundbesitz ihnen Nachlassen. Ich würde damit mich nicht vereinigen, weil es mir der Humanitätsrücksicht nicht genug entspricht, weil in dem Besitze selbst ein großer Lebensgenuß liegt, wenn das Grundstück auch zur Betreibung von Gewerben nicht nöthig ist. ' Endlich hat man den Vorschlag des Domherrn v. Gün ther mit dem Vorschläge der Mehrheit der Deputation, wie er rn dem Berichte enthalten ist, in Verbindung gesetzt, und die Gefährlichkeit der vorgeschlagenen Bestimmungen daraus herleiten wollen. Nun, da muß ich erklären, daß ich mich auch selbst nicht für diesen Vorschlag hätte erklären können, weil er mir zu weit erscheint. Ich würde hinlänglich gehalten haben, wenn man hinzugesetzt hätte: Bei Veräußerung ist ihm der Vorbehalt eines Unterpfandsrechtes gestattet. Dann würde dem Bedenken vollständig abgeholfen sein; denn aller dings würde der Jude das Haus nach 10 Jahren nicht ver kaufen können, oder nur gegen baares Geld, wodurch es ihm vielleicht schwer werden würde, zu verkaufen. Aber mit jenem Zufatze würde meines Erachtens die Sache wohl ausführbar sein, und unter den Umständen kann ich nur für dasGutachten der Majorität der Deputation stimmen. Auf die Frage des Präsidenten, ob der Sprecher ein Amendement darauf zu stellen beabsichtige, antwortet er ver neinend, da vom Präsidenten die Debatte als geschlossen er klärt worden sei, und daher wolle er es nur als ein.Saamen- korn betrachten, das er ausgestreut habe und das vielleicht in der H. Kammer noch Frucht tragen könne. Der Präsident gelangt nunmehr zur Fragstellung, ob tz. 7b. angenommen werde? 23 gegen 0 Stimmen erklären sich verneinend.
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