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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 136. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-05-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
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überdie Verhandlungen des -Landtags. 138. Dl-Sd°n, °m 4. Mm. 1837. Sieben und sechzigste öffentliche Sitzung der I. Kammer, am 24. April 1837. (Beschluß.) Berathung der nachträglichen Frage: die Gestattung der Ehen zwischen Christen und Juden betreffend. — Berathung über den Bericht der 3. Deputation, den Antrag des Gerichtsdirek tor Hähn el in Radeburg wegen Errichtung von Holzverkäufen im Einzelnen betr. — Berathung über den Antrag des Abg. Zische wegen der Schutznnterthänigkeit und des Stuhlzinses. —- Mitlheilung der Regierung, den Austausch der Landtagsak ten betreffend. — (Schluß der Rede des V.v. Ammon.) Man muß nämlich in der Geschichte der christlichen Kirche die zu pflanzende und die ge pflanzte, die, welche allmalig aus einem unvollkommnen Zu stande heraus trat, und die, welche allmalig eine gewisse, dann volle Selbstständigkeit erhalten hat, wohl unterscheiden. Als der Apostel Paulus an die Korinther schrieb, regierte Kaiser Nero. 3n seinen ersten Jahren verfolgte er die Christen nicht, es herrschte damals noch ein ziemlich freundliches Verhaltniß zwi schen den Juden und Christen; sie lebten häuslich zusammen, sie hatten sogar gemeinschaftlichen Gottesdienst. Es ist bekannt genug, daß die Apostel kn jüdischen Synagogen auftraten und zu Juden und Heiden sprachen. Hier konnte es nicht fehlen, baß viele Ehen gemischt waren; denn der eine Ehegatte war über gegangen zur christlichen Religion, der andere nicht. Hier würde es nachtheilig gewesen sein, wenn man auf Scheidun gen der Ehen angetragen hatte; es würde der Familienverband Missen, eS würde der Grundsatz, daß die Ehe sittlich unauf lösbar sei, aufgehoben worden sein. Der Apostel sagt daher: „lumä äiwittot, kkmä relinguat," der christliche Gatte verlasse den unchristlichen nicht, er scheide sich nicht. Das war ein be stimmtes und an sich geltendes Gesetz in der zu pflanzenden Kir che. Aber gerade, weil die Kirche sich bald zu einer gewissen Selbstständigkeit ausbildete, änderte sich auch das Verhältniß. Ich bleibe bei der Korinthischen Kirche stehn. Paulus, Timo theus u. a. traten in ihrer Mitte und zwar in der Synagoge auf, der Oberrabiner selbst geht zu ihnen über, das nimmt das jüdische Presbyterium übel auf, es schmähet, lästert, verketzert, stößt die Neubekehrten aus ihrer Schule und spricht den Bann über sie aus. Es ist bekannt, daß nun die kleine christliche Gemeinde auszog, ein kleines Lokal miethete und sich dort versammelte, und von nun an hörten die Ehen zwischen Ju den und Christen von selbst auf. Es war das Anathem darüber i ausgesprochen, und zwar von Seiten der Juden; es konnten also solche Ehen nicht mehr eintreten. Das war noch mehr der Fall in allen übrigen christlichen Gemeinden, wo die Divergenz des Glaubens und der Sitten immer mehr hervortrat. In dog matischer Rücksicht: auf der einen Seite Jehova und Moses, die alttestamentarischen Schriften, derSabbath, die Beschneidung, das levitische Gesetz, ein polygamisches Ehegesetz — denn die Polygamie ist wenigstens den Juden nachgelassen — und ganz willkührliche Ehescheidungen dazu, der bitterste Haß gegen Chri stum, gegen die Apostel, gegen die Verehrer des Christenthums. Von der andern Seite: Gott und Christus, außer den alten Re- ligionsschriften noch neue, die sich allmälig bildeten, der Aufer- stehungstag Christi, die Laufe, das Abendmahl, die Monoga mie, die moralisch unauflösbare Ehe. Lauter schroffe Gegen sätze: es war nun fast kein Familienverhaltniß mehr möglich; denn vom Morgen bis zum Abend würde Nichts ausgestreut wor den sein, als der Same der allerbittersten Zwietracht. Ueber je des Gebet, bei jeder Speise, bei jedem Ereignisse, wo von Taufe und Beschneidung die Rede war, würde diese Zwietracht angefacht worben sein. Das war freilich nur ein zufälliges Ehe» hinderniß, aber ein Accidenz, das man unzertrennlich nennt und welches eben daher ein, psychologisch und moralisch, sehr reelles Impediment der Ehe bildere. S.'e unterblieb also, die Kirche trat ein, verbot sie, der Staat trat ein, verbot sie, und sie wurde in der Folge sogar als ein Verbrechen betrachtet. Leider hat sich diese Scheidewand auch in der Folgezeit erhalten, und die Mehrzahl der Regierungen hat sich genöthigt gesehen, sic anzu erkennen. In dem Preußischen Landrechte heißt es daher be stimmt: „nur solche Ehen können eingegangen werden, deren Ehegesetze nicht im Widerspruch mit den christlichen stehen." Aber die jüdischen Ehegefetze stehen vielfach mit den christlichen im geraden Widerspruche. Was Sachsen betrifft, so muß ich erinnern, daß vor 10 Jahren ein Enti^f zu einer Eheordnung ausgegangen ist, der, so viel ich mich erinnere, auch den dama ligen Landstanden mitgetheilt worden ist. Hier ist der Grund satz bestimmt ausgesprochen, daß die Hhe eines Christen mit einem Nichtchristen nicht ftattsinden soll. Demnach würden wir gegen die öffentliche Meinung ankämpfen, wir würden die hohe Staats regierung selbst in Versuchung führen, ein Prinzip, welches, ob gleich es nicht Gesetzeskraft erhalten hat, doch ausgespro chen worden war und an dem noch immer festgehalten wird, fal len zu lassen, oder es doch zu einer Zeit zurückzunehmen, wo sich keine dringende Veranlassung dazu darbietet. Ich muß mir noch erlauben, einige Bemerkungen über die Gründe hinzuzufü- §en, welche die geehrte Minorität für ihre Ansicht vorgetragm
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