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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 137. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-05-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
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M jjtH eilrtng en über die Verhandlungen des Landtags. 137. Dresden, am s. Mai. 1837« Zwei und Siebenzigste öffentliche Sitzung der !l. Kammer, am 24. April 1837. Vortrag aus der Regrstrande.— Fortsetzung der besondern Be- rathung über den Criminalgesetzentwurf. Allgemeiner Theil. VI. Kapitel: Von der Zumessung der Strafe und von Schär- fungs - und Milderungsgründen. (Art. 62 und 63.) VII. Kapi tel: Von den Gründen, welche die Strafbarkeit ausschließen oder tilgen. (Art. 64 — 67.) Die Sitzung nimmt in Anwesenheit von 58 Mitgliedern ih ren Anfang um 10 Uhr mit Verlesung des Protokolls der vor hergehenden Sitzung, welches genehmigt und von den Abgeord neten Röm er und Roux mit unterzeichnet wird. Auf der Regrstrande befindet sich: 1) Den 22. April. Mittheilung des hohen Gesammtmini- sterium zu dem Dekrete vom 13. April 1837, die Bilder-Gale rie betreffend. (An die 2. Deputation.) — 2) soll. Petition -er Gemeinde Schweikertshain nebst S andern Gemeinden um Feststellung eines bestimmten Geld-Courses und Hemmung des wucherlichen Ausgebens verschiedener Münzsorien. (An die 4. Deputation.) — 3) eoä. Petitidn der Gemeinde zu Cunewalde nebst 38 andern Gemeinden in der Oberlausitz um Suspendirung der Baupolizeiverordnung vom 18. Mai 1832. (An die 4. De putation.)- 4) Den 4. April. Anderweiter Bericht der ersten De putation über den Gesetzentwurf wegen Abtretung des zu Er bauung von fünf nahmhaft gemachten Eisenbahnen erforderlichen Grundeigenthums. (Zum Druck und auf dieTagesordnung.) — -- Abg. Hesse hat wegen dringender Geschäfte um Urlaub auf heute und morgen nachgcsucht, welcher von der Kammer er- theilt wird. Abg. v. Leyßer hat sich wegen seines heutigen Außenbleibens mit dringenden Geschäften crscbuldigt. Abg. Adler aber hat wegen Ablösungsangelegenheiten in seiner Hei- math um Urlaub vom 1. bis 15. Mai gebeten, welcher ebenfalls von der,Kammer ertheilt wird. Hierauf wird der Stellvertreter des Abg. Becker, Würger- germeister Pörzler aus Franken berg, welcher einberufen wor den ist und sich heute angemeldet hat, in Pflicht genommen und in die Kammer eingewiesen. Es wird nun zur Tagesordnung übergegangcn, und zwar zur Fortsetzung der Berathung des Berichts der außerordentli chen Deputation über den allgemeinen Theil des Criminalgesetz- buchs, und es ersucht der Präsident den Referenten, der Kam mer deshalb Vortrag zu erstatten. Man war in letzter Sitzung bis zu Artikel 62. gekommen (s. dens. in Nr. 33. d. Bl. S. 422. Splt. 2.). Gegen diesen Ar tikel hatte die Deputation zu Erinnerungen sich nicht veranlaßt gesehn. Es hatte aber in der I. Kammer eine Abänderung statt gefunden, so daß es nach dem Beschlüsse derselben heißt: „Bei einem ohne genügenden Grund verhängten oder ohne alle Schuld . zu verändern, auch den Untersuchungsarrest statt der ver wirkten Gefangnißstrafe dem Schuldigen als Strafe anzurech nen." DieDeputation der II. Kammer hat in ihrem nachträglichen Berichte geglaubt, der Kammer anrathen zu müssen, dem Be schlüsse der I. Kammer in der jetzt vorgetragnen Fassung bei zutreten. Präsident: Will man dem von dem Hern. Referenten so eben bezeichneten Beschlüsse der I. Kammer beitreten? Wird einstimmig bejaht. Referent Eisenstuck: Nun hat aber bei Artikel 62. die Deputation Veranlassung genommen, noch einen dritten Mil derungsgrund der Kammer vorzutragen. Bemerken muß ich, daß darüber in der I. Kammer keine Diskussion stattgesunden hat, und nicht hat stattfinden können, weil der Gesetzentwurf selbst diese Bestimmung nicht hat. DieDeputation sagt nämlich in ihrem Hauptberichte Folgendes: Art. 62. Da die Deputation den Grundsatz annkmmt, daß der Richter in den Erkenntnissen unter das Minimum nicht her abgehen könne bei Bestimmung der Strafen, außer bei den in dem Gesetze selbst ausgestellten Milderungsgründen, jedoch nicht zu verkennen ist, daß ein Seelenzustand des Verbrechers nicht unberücksichtigt bleiben könne, der zwar die Zurechnung nicht gänzlich ausschließt, allein einen sehr geringen Grad derselben annehmen laßt, wodurch derpraktische Nachtheil entstehen könnte, daß man sich bewogen finden müßte, um nicht Härte zu verschul den, die Zurechnung als nicht vorhanden anzuerkennen und gänz liche Straflosigkeit eintreten zu lassen, so fand man sich bewo gen, die Aufnahme Art. 92. des Würtembergschen Entwurfs zu beantragen als Artikel 62 b. „Wird eine gesetzwidrige Handlung von Personen begangen, bei welchen sich zwar kein völliger Mangel des Vernunftgebrauchs, jedoch ein so hoher Grad von Blödsinn oderVerstandesschwäche zeigt, daß die gesetzliche Strafe auch in ihrem geringsten Maße im Mißverhältniß mit der Ver schuldung stehen würde, so haben die Gerichte die Strafe unter diesem Maßefestzusetzen. Kann diese innerhalb derselben Straf art nicht mehr bewirkt werden, so ist auf die zunächst folgende niedrigere Strafart abzusteigen. Bei einem todeswürdigen Ver brechen ist solchenfalls auf zeitliches Zuchthaus zu erkennen." Referent Eisenstuck.' Aehnliche Bestimmungen finden Sie auch in andern neuern Gesetzentwürfen, und es ist nicht zu verkennen, daß eine derartige in das Criminalgesetzbuch aufzu nehmende Bestimmung von praktischem Nutzen sein wird. Es
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