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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 139. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-05-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
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Mittheilttttgett über die Verhandlungen des Landtags. Dresden, am 8. Mai. 1837^. Neun und sechzigste öffentliche Sitzung der I. Kammer, am 27. April 1837. (Beschluß.) Berathung über das Königl. Dekret wegen der Gehaltsrückstände'der Conferenzminister und Appellationsgerichts - Präsidenten. — Berathung über die bei der Vorberathung wegen der' Rechen schaft und des Budjets in der II. Kammer gefaßten Beschlüsse. Bürgermeister Hüb le r: Es ist von dem Herrn Referen den sowohl, als vom Hrn. Bürgermeister Wehner zuvörderst ent gegnet worden, daß die Stande bei der ursprünglichen Bewil ligung lediglich das Bedürfniß vor Augen gehabt hakten, also in ihrer Ansicht nicht gelegen haben könne, mit Gehaltszulagen Diejenigen begnadigt zu sehen, bei denen ein solches Bedürfniß mchtvorhanden gewesen sei- Das ist an sich sehr wahr, undichgebe zu, daß die Stände üb erhaupt mit der Individualität der Staats diener u. ihres Bedürfnisses sich nicht zu beschäftigen hatten, daß diese Erwägung vielmehr lediglich dem Eunessen der Staatsre- gierung überlassen bleiben mußte; ich glaube aber, daß, wenn die Regierung im Jahre 1812 jene Gehaltszulagen nach ih rem pflichtmaßigen Ermessen nicht nur den Staatsdienern der Kategorie L., sondern auch denen der Kategorie zu- theilte, darin das bestimmte Anerkenntniß derselben lag, daß di« eine, wie die andere Kategorie wegen der seit dem Jahre 1730 veränderten Zeitumstände einer Gehaltserhöhung bedürfe. Insofern scheint es mir ganz außer dem Bereiche der Stände zu liegen, in die Frage des Bedürfnisses der beiden Kategvriecn nähereinzugehen, und so komme ich allerdings darauf zurück, daß es inconstqucnt sein würde, wenn die Stande die von der Staatsregierung als nothwendig erkannten Gehaltszulagen der Kategorie unter L. bewilligen und die der Kategorie unter A. ab lehnen wollten. Es ist ferner von demReferenten darauf aufmerk sam gemacht worden, daß schon das Reskript vom Jahre 1812 ausdrücklich bestimmt habe, daß die Zulagen nur so lange fort dauern könnten, als die Bewilligung erfolge, das heißt mit andern Worten doch nur, als Mittel vorhanden, jene Zulagen zu gewähren. Und eben darin liegt der Beweis, daß die Be willigung der Gehaltszulagen selbst niemals auf gewisse Jahre beschränkt worden und eigentlich niemals ein ausreichender Grund vorhanden gewesen ist, die Zulagen auch nur theilweise zurückzuhalten. Denn die Stände haben fortdauernd nur die Nothwendigkeit bestritten, daß es zu Gewährung dieser Zulagen ihrer Scits besonderer Bewilligung bedürfe, indem die Staats mittel auch ohne eine.Bewilligung dazu ausreichend wären. Eben so möchte ich auf die angebliche Fassung der spätem Anstel- lungsdekretc Etwas nicht geben. Wenn in diesen wirklich nur die Auszahlung der Hälfte der Gehaltserhöhungen zugesichert wor den ist, so lag das in den bemerkten Verhältnissen; es handelte sich aber nur um die augenblickliche Auszahlung, das Recht der Beanspruchung der andern Hälfte blieb dabei unverletzt. Referent Bürgermeister Schill: Ich erlaube mir gleich auf das, was der letzte Sprecher sagte, zurückzukommen. Er behauptet, die Staatsregierung habe die Ueberzeugung gehabt von der Nothwendigkeit dieser Zulage, und ich behaupte: daß dies nicht der Fall war, das geht daraus hervor, daß die Re gierung sie nicht bezahlt, während sie da, wo sie von der Noth wendigkeit überzeugt war, sie voll gewährt hat, und ich glaube doch wohl, daß sehr viel darauf ankommt: was ist zugesichert worden? und daß der Inhalt derReskripte und der Anstellungs dekrete mehrBcrücksichtigung verdient, als der Sprecher wünscht. Wenn Pflugk geradezu von Verweigern und Aufsinden po sitiver Nechtsgründe noch spricht, so muß ich gestehen, daß, wenn diese da sind, die Auszahlung nicht nur billig, sondern gerecht ist. Aber es ist in der Kammer schon oft der Grund satz ausgesprochen worden, daß wir durch unfern Beschluß kein Urtheil fällen und Keinem sein Recht abschneiden können. Ich kann mich daher, so sehr ich den Wunsch theile, selbst ein ande res Gutachten von Seiten der Deputation abgeben zu können, doch nur dahin erklären, daß die Gründe der Deputation zu überwiegend sind, als daß die Bewilligung ausgesprochen wer den könnte. Bürgermeister Hübler: Darin, daß den Staatsdienern der Kategorie unter tl. nur die Halste der Gehaltserhöhungen ausgezahlt und mit der Auszahlung der andern Hälfte Anstand genommen worden, findet der geehrte Referent einen Beweis, die Negierung habe anerkannt, daß die Gehaltszulagen der Kategorie H.. nicht nothwendig seien. Ich muß gestehen, der Schluß möchte sich kaum rechtfertigen lassen. Denn das Verfahren der Staatsregierung beweist meiner Ansicht nach Nichts, als daß sie das Bedürfniß der Staatsdiener der Ka tegorie L. nur für das dringendere gehalten. Die Staatsregierung würde auch sonst in offenbaren Widerspruch mit sich selbst gerathen, wenn sie bei der Ueberzeugung, die Kategorie unter bedürfe eine Gehaltserhöhung nicht, gleichwohl mit Zahlung der Hälfte dieser Zulagen fortgefahren wäre. Referent Bürgermeister Schill: Ich glaube, es ist ein Streit, der zu Nichts führt, wenn wir uns nicht darüber verei-
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