Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1837,Juni/Aug.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Juni/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028404Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028404Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028404Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 166. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-06-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
- Protokoll160. Sitzung 2537
- Protokoll161. Sitzung 2553
- Protokoll162. Sitzung 2569
- Protokoll163. Sitzung 2585
- Protokoll164. Sitzung 2605
- Protokoll165. Sitzung 2621
- Protokoll166. Sitzung 2637
- Protokoll167. Sitzung 2653
- Protokoll168. Sitzung 2673
- Protokoll169. Sitzung 2689
- Protokoll170. Sitzung 2709
- Protokoll171. Sitzung 2725
- Protokoll172. Sitzung 2741
- Protokoll173. Sitzung 2757
- Protokoll174. Sitzung 2777
- Protokoll175. Sitzung 2793
- Protokoll176. Sitzung 2813
- Protokoll177. Sitzung 2829
- Protokoll178. Sitzung 2845
- Protokoll179. Sitzung 2861
- Protokoll180. Sitzung 2881
- Protokoll181. Sitzung 2897
- Protokoll182. Sitzung 2917
- Protokoll183. Sitzung 2933
- Protokoll184. Sitzung 2949
- Protokoll185. Sitzung 2965
- Protokoll186. Sitzung 2985
- Protokoll187. Sitzung 3001
- Protokoll188. Sitzung 3021
- Protokoll189. Sitzung 3037
- Protokoll190. Sitzung 3057
- Protokoll191. Sitzung 3073
- Protokoll192. Sitzung 3093
- Protokoll193. Sitzung 3109
- Protokoll194. Sitzung 3129
- Protokoll195. Sitzung 3145
- Protokoll196. Sitzung 3161
- Protokoll197. Sitzung 3177
- Protokoll198. Sitzung 3197
- Protokoll199. Sitzung 3213
- Protokoll200. Sitzung 3233
- Protokoll201. Sitzung 3249
- Protokoll202. Sitzung 3265
- Protokoll203. Sitzung 3281
- Protokoll204. Sitzung 3301
- Protokoll205. Sitzung 3317
- Protokoll206. Sitzung 3337
- Protokoll207. Sitzung 3353
- Protokoll208. Sitzung 3369
- Protokoll209. Sitzung 3385
- Protokoll210. Sitzung 3405
- Protokoll211. Sitzung 3421
- Protokoll212. Sitzung 3441
- Protokoll213. Sitzung 3457
- Protokoll214. Sitzung 3477
- Protokoll215. Sitzung 3493
- Protokoll216. Sitzung 3513
- Protokoll217. Sitzung 3529
- Protokoll218. Sitzung 3549
- Protokoll219. Sitzung 3565
- Protokoll220. Sitzung 3585
- Protokoll221. Sitzung 3601
- Protokoll222. Sitzung 3621
- Protokoll223. Sitzung 3637
- Protokoll224. Sitzung 3657
- Protokoll225. Sitzung 3673
- Protokoll226. Sitzung 3693
- Protokoll227. Sitzung 3709
- Protokoll228. Sitzung 3729
- Protokoll229. Sitzung 3745
- Protokoll230. Sitzung 3765
- Protokoll231. Sitzung 3781
- Protokoll232. Sitzung 3801
- Protokoll233. Sitzung 3817
- Protokoll234. Sitzung 3837
- Protokoll235. Sitzung 3853
- Protokoll236. Sitzung 3873
- Protokoll237. Sitzung 3889
- Protokoll238. Sitzung 3909
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
über die Verhandlungen des Landtags. 186. Dresden, am 8. Juni. 1837. Sieben und siebenzigste öffentliche Sitzung .der I. Kammer, am 31. Mai 1837. (Beschluß.) Berathung über den anderweiten Bericht der außerordentlichen De putation über den allgemeinenTheil des Criminalgesetzbuchs.—. (Schluß der Rede des Hrn.v. Carlowitz): Es läßt sich wei- ter noch mehr für den 3ten Punct sagen. Gewiß ist es zwar, daß die Vorlage einer Zucht- und Arbeitshausordnung nicht in der Maße und in der Absicht erfolgen könne, wie man ^inen Gesetz entwurf, bei dem über jede einzelne Paragraphe diskutirt werden, bei dem jede angenommen oder verworfen werden muß, an die Stände bringt. Gleichwohl wird es von hohem Interesse für die Ständeversammlung sein, die innere Einrich tung der Anstalten zu kennen, namentlich jetzt, wo von der Staatsregierung eineneueCriminalgefttzgeLung bearbeitetwurde. Wahrend wir früher fast keine Abstufungen der Freiheitsstrafen hatten, nur Zuchthausstrafe und Gefängniß kannten, wird jetzt eine Menge verschiedener Gattungen von Freiheitsstrafen, Zucht haus Ister, Zuchthaus 2ter Klasse und Arbeitshaus eingeführt. Eben deshalb wird es aber dringend nothwendig, mit großer Umsicht die einzelnen Merkmale dieser Freiheisstrafen, die sich ohnehin in dem Gesetzentwürfe und noch mehr durch die ständi schen Beschlüsse leider fast ganz in einander verlieren, durch die Hausordnung herzustellen; und ich erkenne daher in deren Vor lage nut eine Ergänzung unserer Berathung über das Criminal- gesetzbuch. Ich muß gestehen, daß, wenn ich noch einmal mich fassen sollte über die Eintheilung der verschiedenen Freiheitsstra fen, namentlich über die Frage, ob es Zuchthausstrafe Isten und 2ten Grades geben solle, ich mich mildem Criminalgesetzbuche nicht mehr würde einverstehen können. Nur die Hausordnung kann hier nachhelfen. Bürgermeister Wehner: Gegen den zweiten Punct würde ich mich aus dem vom Secr. Hartz angeführten Grunde gleichfalls erklären müssen, und dann noch deshalb, weil er ganz generell ist, so daß er in eüootu zu Nichts führen wird. Ich würde mich aber auch gegen den ersten Antrag erklären, weil ich die Motive nicht bezweifeln kann, die eine umsichtige Hausverwaltung abhalten soll, einem Züchtling, der sich eine lange Zeit gut aufgeführt hat, zu gestatten, daß er in Privat häusern arbeite. Wenn er so weit gebessert ist, daß er eine Auszeichnung verdient, so finde ich es nicht unrecht, wenn ihm erlaubt wird, in andern Privathäusern zu arbeiten und dort auf andere und für ihn ehrenhaftere Weift als im Zuchthauft be schäftigt zu werden. Ich würde mich also gegen den ersten und zweiten Antrag erklären. Dahingegen finde ich den dritten, so geeignet, daß er wohl bestehen könnte. Königl. Commissair v. Groß: Wenn der geehrte Depu tate v. Carlowitz in seiner Aeußerung angenommen hat, daß auch gegenwärtig die Züchtlinge zu Arbeiten in Privathäusem verwendet würden, so muß ich bemerken, daß schon seit langer Zeit eine derartige Verwendung nicht mehr stattgefunden hat. Selbst zu Privatzwecken sind sie immer nur in höchst dringenden Fällen gebraucht worden, z.B. in Waldheim zur Aufräumung der Brandstellen nach der großen Feuersbrunst, und .zu Aus räumung eines Flußbettes, jedoch nur in Masse und unter ste ter Aufsicht; aber einzelne Züchtlinge sind wenigstens in der neueren Zeit nie zu Arbeiten in Privathäusern weggegeben worden. In einzelnen Fallen hat eine solche Verwendung der Jnh'aftaten stattgefunden in dem ehemaligen Landarbeitshaus, jetzt Correktionshaus, wo allerdings größere Schwierigkeit vor handen ist, die daselbst Detinirten mit Arbeit zu beschäftigen; allein auch bei diesen ist es möglichst eingeschränkt worden, und eben so wenig wird eine solche Verwendung in dem neu orga- nisirten Arbeitshause zugelassen werden. Bürgermeister Schill: Aus denselben Gründen, wie Secr. Hartz und Bürgermeister Wehner, würde ich mich gegen den Zusatz unter 2. erklären müssen, da offenbar die Worte: „mehr als bisher" einem Vorwurfe gleich sind, den wir doch nicht auszusprechen Ursache haben, da Zeder, der mit den Ein richtungen in den Zucht- und Arbeitshäusern sich bekannt ge macht hat, zugestehen muß, daß viel geschehen ist. Dagegen scheint mir der 1. und 3. Antrag sachgemäß, nämlich hin sichtlich des Punktes 3. aus dem Grunde, damit man unterschei den könnte, welches der Unterschied in disziplinairer Hinsicht zwischen dem Zuchthaus ersten und zweiten Grades sei. Auch ich muß dem beistimmen, was v. Carlowitz ausgesprochen hat, nämlich daß im Leben der Unterschied zwischen beiden Arten der Zuchthausstrafe sich ganz verwischen würde, wenn nicht in der Disziplin der Unterschied aufrecht erhalten und durch Be kanntmachung der Arbeitsordnung dem Volke Kenntniß davon gegeben wird. v. Biedermann: Was den ersten Antrag anlangt, die Züchtlinge in keiner Art zur Arbeit in Privathäusem zu verwenden, so bemerke ich in faktischer Hinsicht, daß, als ich vor zwei Jahren das Zuchthaus in Waldheim in Augenschein nahm, diese Beschäftigung bei den männlichen Züchtlingen wenigstens noch stattfand, bei den weiblichen allerdings nicht-,
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder