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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1837,Juni/Aug.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Juni/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028404Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028404Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028404Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 221. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-08-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
- Protokoll160. Sitzung 2537
- Protokoll161. Sitzung 2553
- Protokoll162. Sitzung 2569
- Protokoll163. Sitzung 2585
- Protokoll164. Sitzung 2605
- Protokoll165. Sitzung 2621
- Protokoll166. Sitzung 2637
- Protokoll167. Sitzung 2653
- Protokoll168. Sitzung 2673
- Protokoll169. Sitzung 2689
- Protokoll170. Sitzung 2709
- Protokoll171. Sitzung 2725
- Protokoll172. Sitzung 2741
- Protokoll173. Sitzung 2757
- Protokoll174. Sitzung 2777
- Protokoll175. Sitzung 2793
- Protokoll176. Sitzung 2813
- Protokoll177. Sitzung 2829
- Protokoll178. Sitzung 2845
- Protokoll179. Sitzung 2861
- Protokoll180. Sitzung 2881
- Protokoll181. Sitzung 2897
- Protokoll182. Sitzung 2917
- Protokoll183. Sitzung 2933
- Protokoll184. Sitzung 2949
- Protokoll185. Sitzung 2965
- Protokoll186. Sitzung 2985
- Protokoll187. Sitzung 3001
- Protokoll188. Sitzung 3021
- Protokoll189. Sitzung 3037
- Protokoll190. Sitzung 3057
- Protokoll191. Sitzung 3073
- Protokoll192. Sitzung 3093
- Protokoll193. Sitzung 3109
- Protokoll194. Sitzung 3129
- Protokoll195. Sitzung 3145
- Protokoll196. Sitzung 3161
- Protokoll197. Sitzung 3177
- Protokoll198. Sitzung 3197
- Protokoll199. Sitzung 3213
- Protokoll200. Sitzung 3233
- Protokoll201. Sitzung 3249
- Protokoll202. Sitzung 3265
- Protokoll203. Sitzung 3281
- Protokoll204. Sitzung 3301
- Protokoll205. Sitzung 3317
- Protokoll206. Sitzung 3337
- Protokoll207. Sitzung 3353
- Protokoll208. Sitzung 3369
- Protokoll209. Sitzung 3385
- Protokoll210. Sitzung 3405
- Protokoll211. Sitzung 3421
- Protokoll212. Sitzung 3441
- Protokoll213. Sitzung 3457
- Protokoll214. Sitzung 3477
- Protokoll215. Sitzung 3493
- Protokoll216. Sitzung 3513
- Protokoll217. Sitzung 3529
- Protokoll218. Sitzung 3549
- Protokoll219. Sitzung 3565
- Protokoll220. Sitzung 3585
- Protokoll221. Sitzung 3601
- Protokoll222. Sitzung 3621
- Protokoll223. Sitzung 3637
- Protokoll224. Sitzung 3657
- Protokoll225. Sitzung 3673
- Protokoll226. Sitzung 3693
- Protokoll227. Sitzung 3709
- Protokoll228. Sitzung 3729
- Protokoll229. Sitzung 3745
- Protokoll230. Sitzung 3765
- Protokoll231. Sitzung 3781
- Protokoll232. Sitzung 3801
- Protokoll233. Sitzung 3817
- Protokoll234. Sitzung 3837
- Protokoll235. Sitzung 3853
- Protokoll236. Sitzung 3873
- Protokoll237. Sitzung 3889
- Protokoll238. Sitzung 3909
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
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Mk<theit««gen u b e r d re W er H an d l ung e n d es L a n d t a gs. »HF 221. Dresden, qm 11. August, 1837. Hundert vie^ Uttd zw-a-»tzigir^''-ffienitt'ch^'-Sitz-' ung ver lk. Kümmet, am18.!Zuli 1637. - -(Beschoß.) Berathung des Berichts der 1. Deputation,zu dem Gesetze,' die Aus mittelung des steuerfreienGrundeigenthums bett. — Beschluß- " nähme auf den Bericht der 3. Deputation über die Petition des 'Hd'rm v. Miltitz/'die Miederbesetzung der Zttspektorenstellen b-eichen Lätrdesschulewzu ÄkeißewMbWmMa'bttr."—- Äbg. Häntzschel (aus Königstein): Ich muß^mir eine Frage an den Referenten erlauben. Wir haben bei §. 6. das Wort „Hufe" weggeworfen. Wenn nun aber ein Rittergut mehrere Hufen besitzt, welche sowohl nach ihrer Lage, als nach ihrer Größe,nicht ausgemittelt werden könnens so werden wir am Ende immer auf das Hufenverhältniß zurückkömnttn müssen. Referent Roux: - Die Sache ist ganz einfach so, wie-ich es durch Folgendes zu verdeutlichen suchen will. Man nehme an, es ist an einem Ort,e ein Grundstück, wo man weiß, ein Kheil davon ist steuerbar, und ein anderer Theil davon ist steu erfrei. Won diesem Grundstück ist fetzt gegeben worden qn Schocksteurrn so und so viel,, oder in der Oberlausitz von Rauch steuern so und so viel. Um nun auszumitteln, auf welchen Kheil seines Grundstücks der bis jetzt entrichtete Steuerbeitrag zu rechnen, und welcher Lheil daher als steuerbar, welcher dagegen als steuerfrei anzusehen sei, fragt man zunächst: wie viel haben sämmtliche mit Schocksteuern (oder Rauchsteuern) belegten Grundbesitzer im Orte zu einer Steuer dieser Art zu entrichten gehabt, und wie viel besitzen diese besteuerten Grund besitzer zusammen an Areal? Da wird sich denn leicht ergeben, wie viel Acker oder Scheffel Landes durchschnittlich im Orte zu ei nem Schock oder einem Rauche zu rechnen sind, und nun frage man weiter: wievielAcker oder Scheffel Landes besitzt der betref fende Grundbesitzer? Hiervon rechne man dasjenige Areal ab, was in Vergleichung mit dem Beitrage zu einer Schock- oder Rauchsteuer im Orte durch den von ihm seither entrichteten Steuerbeitrag für steuerbar zu betrachten ist, und das übrige Areal bei seinem Grundstück wird dann als steuerfrei anzusehen sein» Auf diese Weise wird eine schwierige Rechnung nicht erfordert, indem zu dieser Ermittelung bloß durch einige Regel- detriexempel zu gelangen ist. Daß dabei freilich auf einem Orte ein Grundbesitzer gut wegkömmi und auf dem andern nicht, das liegt freilich in der Natur der Sache-,. DieDepu- ration hat sich dies Bedenken nicht verschweigen und die Be- sorgniß mancher Ungleichheit nicht verhehlen können, indem nicht,nur in einzelnen Distrikten, ja fast in jedem Orte effektiv die Resultate der Ermittelung von einander übweichrn werden.' Allein es laßt sich dies auf keine Weise vermeiden, und um endlich einmal ins Klare zu kommen, muß man eine solche Basis annehmen und doch einen Weg-wählen, der zum Ziele zu führen geeignet erscheint. . >. Äbg. Häntzschel (aus Königstein)Auf diesem Wege, scheint es mir, könntn wir nicht zum Zwecke gelangen. Wenn der Rittergutsbesitzer z. B. 4 Hufen hat, er weiß aber nicht, wie groß die Scheffelzahl ist, die zur Hufe gehört, so wird man immer darauf recurriren müssen, was die Hufe Landes für eine Scheffelzahl habe. Das Rittergut muß dann nach der Scheffelzahl äbgeschatzt und die Scheffel, welche auf die Hufen kommen, hiervon in Abzug gebracht werden. Referent Roux: Das Hufenverhältniß ist kein eigent liches Steuerverhaltniß. Sowohl in den Erblanden als in der Oberlausitz beruhen die Steuern auf Schätzungen der . Grundstücke; in den Erblanden schätzte man sie nach Schocken, und in der Oberlausitz zählte man die Stauche. Das Hufen verhältniß bezieht sich wesentlich auf die Militairprästationen, besonders die Lieferungen und Vorspannung. In einzelnen KHeiken des Landes hat man es inzwischen der Convenienz an gemessengefunden, daßmanauch bei der Steuervertheilung nicht nach Rauchen, sondern nach Hufen und Ruthen rechnet. Eben aber, weil die Verhältnisse so verschieden sind und weil der Hufenfuß kein allgemeiner und ursprünglich nicht ein wirklicher Steuerfuß ist, hat auch die Deputation schon bei der tz. 6. den An trag gestellt, daß das Wort „Hufen" herausfalle. Wie viel Areal zu einer Hufe zu rechnen sei, kann man im Allgemeinen nie sagen. Der Besitzer einer Hufe hat 20, 30, 40 Scheffel und mehr, und es ist sich dies wohl in keinem Orte gleich. Abg. Sahrer v. Sahr: Derselbe Fall findet auch bei den Scheffeln statt, die im Lande auch sehr ungleich sind, wo durch' es also immer zweideutig wird. Ich würde daher ra- them dasWort„Acker" oder„Quadratruthen" zu gebrauchen; denn die Vermessung geschieht nach Ackern und Quadratruthen, daher es wohl paffend scheint, wenn man das Wort „Acker" wählt, Referent Roux: Ich gebe dem Sprecher zwar recht; chie Deputation hat aber vorgeschlagen, das Wort „Hufe" ! wegzulassen Md die Worte so zu fassen: „Acker oderSchef- > fel," oder auch das Wort „Scheffel" ganz Hinwegzulassen. !Sie hat dadurch heMchnet, daß das Wort „Scheffel" so viel
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